Joachim Hoffmann (SS-Mitglied)
Joachim Hoffmann (* 28. Mai 1905 in Stettin; † 30. Juni 1934 in Stettin[1]) war als SS-Sturmführer und Kriminalangestellter der Staatspolizeistelle Stettin (Stapo Stettin) Angehöriger der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Lebensstationen[Bearbeiten]
In Breslau besuchte er eine höhere Schule und bestand dort die Abiturprüfung. Ab 1924 nahm er an den Universitäten Berlin, Tübingen und Greifswald ein Studium der Rechtswissenschaften auf. Die Promotion zum Dr. jur. erlangte er im Jahre 1930. Während seiner Studienzeit wurde er Mitglied der NSDAP. Auf der Insel Rügen betätigte er sich 1931 als Redner der NSDAP. Wegen dieser Tätigkeit stand er im Verdacht, gegen das Republikschutzgesetz[2] gehandelt zu haben. Da er zur Fahndung mit einem Steckbrief gesucht wurde, flüchtete er nach Südamerika[3]. Mit zahlreichen Gelegenheitsarbeiten, wobei er auch Indianer auf Kaffeeplantagen in Guatemala beaufsichtigte, verdiente er dort seinen Lebensunterhalt. Im Jahre 1932 kehrte er freiwillig nach Deutschland zurück. Wegen Verletzung des Republikschutzgesetzes wurde er zu einer Geldstrafe vom 100 Reichsmark verurteilt. In Berlin betätigte er sich danach als Syndikus einer Fleischgroßhandlung.
Karriere bei der SS und Gestapo[Bearbeiten]
In Berlin wurde er Mitglied der SS. Er gehörte dem Stab der SS-Gruppe Ost an, der von SS-Standartenführer Karl-Fritz Engel[4] befehligt wurde. Engel wurde ab dem 26. September 1933 Polizeipräsident von Stettin. In dieser Position veranlasste er einen Erlass des Preußischen Innenministeriums vom 28. September 1933, der Hoffmann als Kriminalangestellten ab dem 12. Oktober 1933 bei der Stapo Stettin einstellte.
In Stettin übernahm er die Leitung der Außendienststelle III, was aber damals mit der Leitung der Stapo Stettin gleichgesetzt wurde. Dabei bearbeitete er das Gebiet der Schutzhaft[5]. Dabei hatte er die Befugnis, vor allem Gegner des NS-Regimes und andere Verfolgte in das Lager Bredow[6] einzuweisen. Dieser Lager beaufsichtigte er und ihm oblag auch die Verwaltung. Das Lager war im Oktober 1933 auf Befehl von Engel auf dem Gelände der dort früher ansässigen Vulcan-Werft[7] eingerichtet worden. Der erste KZ-Leiter dort war der SS-Scharführer Bruno Vater, der im November 1933 von dem SS-Obertruppführer Otto Meier abgelöst wurde. Vom 1. Februar 1934 bis 28. Februar übernahm SS-Truppführer Karl Salis die Leitung. Danach übernahm SS-Truppführer Fritz Pleines[8] bis zur offiziellen Schließung des Lagers am 11. März 1934 die Leitung. Meier, Salis und Pleines waren als Kriminalangestellte Angehörige der Staatspolizeistelle Stettin.[9]
Folter im KZ Bredow[Bearbeiten]
Im KZ Bredow gab es einen sogenannten Bunker in der Ausdehnung von 4 Meter mal 5 Meter, der sich im Keller der ehemaligen Werft befand. Da die Doppeltür zu diesem Raum die Aufschrift „Archiv“ trug, war dort vorher offensichtlich das Schriftgut der Werft aufbewahrt worden. In dem Raum gab es keine Fenster. Die Beleuchtung bestand aus einer schwachen an der Decke hängenden Glühlampe, die von außerhalb des Raumes eingeschaltet werden konnte. In der Mitte des Raumes befand sich eine etwa 60 Zentimeter hohe Kiste. In einer Ecke des Raumes gab es einen Strohsack. Sonst gab es keine weiteren Einrichtungen in dem Raum.
Zur verdeckten Anweisung von Hoffmann gehörte der Begriff „Windstärke“. Diese Foltermaßnahme bestand aus zwei Stufen. Die I. Stufe bestand aus 25 Doppelhieben, die II. Stufe aus 50 Doppelhieben. Dabei wurden Peitschen oder Peitschenstiele verwendet. Die Peitschen bestanden aus dicken, mit Leder bezogenen Stockpeitschen. Es gab aber auch kurze schwere Lederpeitschen, die von Fahrern von Pferdegespannen der Artillerie verwendet wurden. Die Peitschenhiebe sollten dabei das entblößte Gesäß der Gefangenen treffen. Dabei wurden aber auch Schläge auf den Rücken und in die Leisten ausgeführt, wobei auch die Nieren getroffen werden konnten.
Folgen der Folterungen[Bearbeiten]
Durch die Anordnungen Hoffmanns wurden nicht nur die Gefangenen auf die grausamste Art gefoltert und schwer verletzt. Im KZ Bredow wurden auch Häftlinge längere Zeit mit Zustimmung des Polizeipräsidenten Engel festgehalten, um sie einer „Umerziehung“ zu unterwerfen. Die Methoden, die dabei angewandt wurden, nannten die Peiniger in Anlehnung an den Namen der ehemeligen Vulcan-Werft „Vulcanisieren“.[9]
Es kam auch zu Freilassungen, wenn die Gefangenen sich durch hohe „Geldspenden“ freikaufen konnten. So wurde am 24. Februar 1934 der im Ruhestand befindliche Generaldirektor der Germania-Versicherung Dr. Hans Homann (* 23. Januar 1894 in Braunschweig) nach einem Hinweis von dem späteren Kriminalrat Paul Opitz[10] verhaftet und ins KZ Bredow verbracht. Durch eine Barzahlung von 5000 RM und Hinterlegung von Obligationen der Eisenbahn in Höhe von 24.500 RM wurde er von Hoffmann am 3. März 1934 aus der Haft entlassen.[10] Aber auch die Einweisungen waren teilweise reine Willkürakte, so dass sich die Ausmaße des Regimes von Hoffmann in der Öffentlichkeit immer mehr verbreiteten.
Der Regierungsrat und Stellvertreter des Polizeipräsidenten von Stettin Dr. Heinrich Vitzdamm[11] teilte am 4. März 1934 dem Regierungspräsidenten Conrad Göppert mit, dass nach einem Bericht des Oberst der Polizei Max Mader es zu Misshandlungen im KZ Bredow gekommen wäre. Göppert ordnete sofort an, dass eine Untersuchungsgruppe diese Mitteilung überprüfen sollte. Die Untersuchungen bestätigten die Vorwürfe. Göppert fuhr nach Berlin und meldete die Vorwürfe dem Staatssekretär im Preußischen Ministerium des Innnern Ludwig Grauert[12]. Dem Regierungspräsidenten Göppert wurden im selben Zeitraum einige Briefe des Adjudanten des Generalfeldmarschalls August von Mackensen[13] überreicht, die von den Misshandelten kamen. Mackensen hatte darauf hin an den Innenminister Hermann Göring[14] in der gleichen Sache einen Brief geschrieben. Ebenfalls war nach Berlin ein Bericht des Rechtsanwalts Rüdiger von der Goltz[15] geschickt worden, der sich mit den Misshandlungen im KZ Bredow befasste.
Inzwischen hatte der Referent für Angelegenheiten im Preußischen Staatsministerium Regierungsvizepräsident Hans Egidi (1890-1970) in einem Vermerk vom 8. März 1934 festgehalten, dass nach einem Vortrag von Regierungspräsident Göppert durch einen Funkspruch vom 6. März 1934 die sofortige Entlassung des Angestellten Dr. Hoffmann bei der Staatspolizeistelle Stettin wegen Eigenmächtigkeit verfügt wurde. Mit den örtlichen Untersuchungen wurde der Staatsanwalt der Zentralstaatsanwaltschaft Berlin Werner von Haacke[16] beauftragt, der am 9. März 1934 in Stettin eintraf und die verletzten Häftlinge im Krankenhaus vernahm. Dabei fiel die begleitende Stenotypistin wegen der Art der Wunden, die ein erschreckendes Bild zeigten, ihn Ohnmacht. Am 11. März 1934 wurde das KZ-Personal von der Aufsicht über das KZ Bredow entlassen.[17]
Am 6. April 1934 hatte der Ministerialdirektor im Reichsministerium des Innern Dr. Helmut Nicolai[18] ein Schreiben an den Preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring aufgesetzt, in dem er schilderte, wie der Kaufmann Carl Weiß im KZ Bredow misshandelt wurde.[19]
Prozess vor dem Landgericht Stettin[Bearbeiten]
In dem Prozess der 2. Großen Strafkammer des Landegerichts Stettin wurden Joachim Hoffmann, der Kriminalangestellte Karl Salis, der Kriminalangestellte Fritz Pleines, der Kraftfahrer Gustav Fink, der Fleischer Willi Hermann, der Musiker Heinrich Richter, der Kellner Walter Treptow und der Kriminalassistent Paul Grafunder angeklagt. Die Verhandlungen fanden am 29. März, 31. März, 3. April, 4. April und am 6. April statt. Das Gericht bestand aus dem Vorsitzenden Landesgerichtsdirektor Herbert Neumann, dem Landgerichtsrat Dr. Rudolf Niejahr, dem Landrichter Dr. Herbert Arndt[20] und dem Brauereidirektor Friedrich Bandel. Als Schöffe waren die Telegrafenaufseher Knaack aus Cammin anwesend. Staatsanwalt war der Staatsanwaltsrat Werner von Haacke.
Während der Verhandlung wurden in allen Einzelheiten die Greueltaten im KZ Bredow geschildert. Die psychologischen Wirkungen auf die Prozessbeteiligten schilderte Werner von Haacke in einem Schreiben vom 7. April 1934 an den Preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring[21](Auszug mit moderner Schreibweise):
„Das Ergebnis der Beweisaufnahme, insbesondere die Vernehmung der misshandelten Zeugen im Krankenhaus Stettin, wie auch die Tatsache, dass SA-Männer in Uniform, die grundlos auf das Schwerste misshandelt worden waren, vor Gericht auch als Zeugen auftraten, wirkte derart erschütternd und niederschmetternd, dass am Nachmittag des 2. Verhandlungstages ein allgemeiner Nervenzusammenbruch der am Prozess beteiligten Personen erfolgte.
Dieser machte sich am stärksten bei den Angeklagten 2-8 bemerkbar, die sämtlich in Weinkrämpfe verfielen und von denen zwei hinausgetragen werden mussten. Aber auch die Richter sowie die Beobachter der Behörden und der SS anwesenden Personen sowie der Verteidiger waren vorübergehend zu sachlicher Arbeit nicht fähig. Der Verteidiger des Angeklagten Dr. Hoffmann konnte nur mit Mühe davon abgehalten werden, die Verteidigung, die er vor seinem Gewissen nicht mehr für tragbar hielt, niederzulegen.“
In dem Urteil wurden auch die Stellungnahmen der vernommenen Ärzte aufgeführt[22]:
„Der Arzt Dr. (Eugen) Hoffmann und Prof. Dr. (Georg) Schöne haben in der Hauptverhandlung übereinstimmend erklärt, noch niemals derartige Verletzungen als Folgen von Mißhandlungen und in einem Ausmaß wie hier trotz ihrer langjährigen Tätigkeit in großen Krankenhäusern oder in ihrer Praxis gesehen zu haben.“
Am 6. April 1934 verkündete das Landgericht Stettin das Strafmaß für die Angeklagten:
- Hoffmann : 13 Jahre Zuchthaus
- Salis : 5 Jahre Gefängnis
- Pleines : 5 Jahre Zuchthaus
- Fink : 10 Jahre Gefängnis
- Willi Herrmann : 6 Jahre Gefängnis
- Richter : 2 Jahre Gefängnis
- Treptow : 9 Monate Gefängnis
- Paul Grafunder : Geldstrafe von RM 300, die durch die Untersuchungshaft als getilgt galt
Folgen und Wirkungen[Bearbeiten]
Die Verurteilung des Gestapo-Chefs Joachim Hoffmann und anderer SS-Leute des KZ Bredow war eine internationale Sensation[23]. Zeitungen wie der Stettiner Generalanzeiger vom 7. April 1934 brachten in Deutschland die Meldung über das Urteil heraus. Da aber schon bei dem Prozess die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen wurde, konnte auch die deutsche Presse nur eine zensierte Meldung drucken. Denn mehr als eine Alibi-Veranstaltung gegenüber der internationalen Öffentlichkeit sollte der Prozess nicht sein, um eine angeblich vorhandene Rechtsstaatlichkeit vorzutäuschen.[17]
Auch international fand das Urteil Beachtung. So veröffentlichte die New York Times am 8. April 1934 einen Artikel über das Urteil.[24] Gerade in England und Skandinavien wurde von dem Urteil in der Presse berichtet. Die Jewish Telegraphic Agency Kopenhagen berichtete am 7. April 1934 über das Vorkommnisse im Zusammenhang mit dem KZ Bredow. Der Neue Vorwärts brachte am 27. Mai 1934 einen Artikel.[25]
Am 12. März 1934 hatte schon Hermann Göring als Preußischer Ministerpräsident die sofortige Auflösung der Staatspolizeistelle Stettin für den Regierungsbezirk Stettin verfügt. Weiterhin sollte eine neue „Staatspolizeistelle als völlig selbständige Behörde mit unmittelbarer Unterstellung unter das Geheime Staatspolizeiamt“ (Gestapa Berlin[26]) eingerichtet werden. Mit dem Schreiben vom 12. April 1934 wurde durch Chef des Obersten SS-Gerichts Paul Scharfe[27] dem Stettiner Polizeipräsidenten Karl-Fritz Engel der Befehl des Reichsführers-SS Heinrich Himmler[28] mitgeteilt, dass es ihm verboten wurde, den SS-Dienstanzug und den Totenkopfring (SS-Ehrenring)[29] zu tragen. Anfang Juni 1934 notierte der Oberregierungsrat Christoph von Hessen[30] in einer Aktennotiz[31], dass Karl-Fritz Engel von seinem Posten der Verwaltung der Polizipräsidentenstelle in Stettin entbunden wurde.
Inzwischen wurde in der internationalen Presse das Gerücht verbreitet, dass Joachim Hoffmann wenige Tage nach der Urteilsverkündung begnadigt worden sei (Schreiben von Christoph von Hessen an die Zentralstaatsanwaltschaft Berlin vom 23. Juni 1934). Das Auswärtige Amt beabsichtigte, diesen Gerüchten entgegenzutreten. Werner von Haacke teilte am 26. Juni 1934 dem Preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring mit, dass Joachim Hoffmann seit dem Tage der Urteilsverkündung im Untersuchungsgefängnis Berlin-Moabit inhaftiert wäre. Pleines sei im Zuchthaus in Brandenburg in Haft. Herrmann, Treptow und Richter wären in der Strafanstalt in Naugard. Salis und und Fink säßen in der Strafanstalt Gollnow.
Am 30. Juni 1934 ereigneten sich die ersten Morde in der Röhm-Affäre. Fritz Pleines und Gustav Fink wurden in Stettin erschossen[32], Joachim Hoffmann ebenfalls in Stettin.[33] Der Reichsjustizminister Franz Gürtner[34] erwähnte in einem Schreiben vom 14. Mai 1935 an der Reichs- und Preußischen Minister des Innern Hermann Göring, dass die drei Erschossenen auf direkte Anordnung Hitlers hingerichtet worden sind.[35] Hoffmanns Frau erhielt am 10. Juli 1934 im Preußischen Innenministerium ein Päckchen in braunem Papier umhüllt mit den Worten: „Das ist die Asche ihres Mannes“.[36]
Darstellungen in der Literatur[Bearbeiten]
Robert Thevoz u.a. haben die Ereignisse um Joachim Hoffmann und das KZ Bredow sorgfältig und eingehend dokumentiert. Erich Wiesner hat die Folter im KZ Bredow in Einzelbeispielen geschildert und damit gezeigt, dass die Greueltaten der Gestapo und SS-Leute im KZ Bredow keine singulären Ereignisse waren, sondern vergleichsweise sich auch im KZ Sonnenburg[37] und im KZ Columbia[38] ereigneten. Auch Klaus Drobisch und Günther Wieland haben die Geschehnisse um Joachim Hoffmann und das KZ Bredow in den Zusammenhang der Willkürtaten der Gestapo und SS gestellt. Dagegen haben Gerhard Paul und Klaus-Michael Mallmann Joachim Hoffmann im Jahre 2000 nur in einem Satz neben anderen erwähnt.[39] Im Jahre 2004 wurde die Studie über das KZ Bredow von Andrea Rudorff veröffentlicht. Ihr Studium der vorhandenen Akten und polnischen Quellen haben die Angaben von Robert Thevoz ergänzt und den Ablauf der Ereignisse um Joachim Hoffmann präzisiert. Vor allem die Folterungen im KZ Bredow und ihre Willkür wurden dabei besonders herausgehoben. Auch zeigt sie deutlich, wie das NS-Regime versuchte, den Prozess zu seinem Vorteil herauszustellen.
Veröffentlichungen zum Thema[Bearbeiten]
- Erich Wiesner: Man nannte mich Ernst: Erlebnisse und Episoden aus der Geschichte der Arbeiterjugendbewegung. 5. Auflage. Verlag Neues Leben, Berlin, DNB 820602809, OCLC 977718370 (293 S., Erstausgabe 1956).
- Robert Thévoz et al. (Hrsg.): Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten. (Quellen). Grote, Köln 1974, ISBN 3-7745-0295-1 (441 S.).
- Otto Gritschneder: „Der Führer hat Sie zum Tode verurteilt …“: Hitlers „Röhm-Putsch“-Morde vor Gericht. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37651-7 (149 S.).
- Klaus Drobisch, Günther Wieland: System der NS-Konzentrationslager: 1933–1939. Akademie-Verlag, Berlin 1993, ISBN 978-3-05-000823-3 (371 S.).
- Hans-Gerd Warmann: Vergangen und vergessen? Das Schutzhaftlager Bredow. In: Heimatkreisausschuss Stettin (Hrsg.): Stettiner Bürgerbrief. Band 26, 2000, ISSN 1619-6201, S. 49–59.
- Andrea Rudorff: Misshandlungen und Erpressung im System - Das Konzentrationslager „Vulkanwerft“ in Stettin-Bredow. In: Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Instrumentarium der Macht: frühe Konzentrationslager 1933–1937. Berlin 2003, ISBN 978-3-936411-36-2, S. 35–69.
- Geoffrey P. Megargee (Hrsg.): Early Camps, Youth Camps, and Concentration Camps and Subcamps under the SS-Business Administration Main Office (WVHA) (= United States Holocaust Memorial Museum [Hrsg.]: Encyclopedia of Camps and Ghettos, 1933–1945. Volume I). Part A. Indiana University Press, Bloomington 2009, ISBN 978-0-253-35328-3 (englisch, 1796 S.).
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Johannes Tuchel: Konzentrationslager: Organisationsgeschichte und Funktion der „Inspektion der Konzentrationslager“ 1934–1938 (= Bundesarchiv [Hrsg.]: Schriften des Bundesarchivs. Nr. 39). Boldt, Boppard 1991, ISBN 3-7646-1902-3, S. 177 (425 S.).
- Hochspringen ↑ Republikschutzgesetz von 1930
- Hochspringen ↑ Robert Thevoz et al., Die Geheime Staatspolizei in den Preußischen Ostprovinzen 1934-36, Köln 1974, S. 223-257
- Hochspringen ↑ Karl-Fritz Engel
- Hochspringen ↑ Schutzhaft im NS-Regime
- Hochspringen ↑ KZ Bredow in der englischsprachigen Wikipedia
- Hochspringen ↑ Vulcan Werft Stettin
- Hochspringen ↑ Fritz Pleines
- ↑ Hochspringen nach: 9,0 9,1 Hans-Gerd Warmann: Vergangen und vergessen? Das Schutzhaftlager Bredow. In: Heimatkreisausschuss Stettin (Hrsg.): Stettiner Bürgerbrief. Band 26, 2000, ISSN 1619-6201, S. 53.
- ↑ Hochspringen nach: 10,0 10,1 Klaus Drobisch, Günther Wieland: System der NS-Konzentrationslager: 1933–1939. Akademie-Verlag, Berlin 1993, ISBN 978-3-05-000823-3, S. 84 (371 S.).
- Hochspringen ↑ Heinrich Vitzdamm
- Hochspringen ↑ Ludwig Grauert
- Hochspringen ↑ August von Mackensen
- Hochspringen ↑ Hermann Göring
- Hochspringen ↑ Rüdiger von der Goltz
- Hochspringen ↑ Werner von Haacke
- ↑ Hochspringen nach: 17,0 17,1 Hans-Gerd Warmann: Vergangen und vergessen? Das Schutzhaftlager Bredow. In: Heimatkreisausschuss Stettin (Hrsg.): Stettiner Bürgerbrief. Band 26, 2000, ISSN 1619-6201, S. 58.
- Hochspringen ↑ Helmut Nicolai
- Hochspringen ↑ Robert Thevoz, ebenda, S. 221
- Hochspringen ↑ Herbert Arndt
- Hochspringen ↑ Robert Thevoz. ebenda, S. 257
- Hochspringen ↑ Robert Thevoz, ebenda, S. 256
- Hochspringen ↑ Andrea Rudorff, Stettin-Bredow, in: Geoffrey P. Megargee (Hrsg.), Encyclopedia of Camps and Ghettos 1033-1944, Volume I, Part A, Bloomingtion (USA), 2009, S. 166-166
- Hochspringen ↑ CRUEL JAILERS PUT IN PRISON BY REICH; Three Officials Get Terms Up to 13 Years for Mistreating Political Prisoners. FIVE CIVILIANS PUNISHED Goering Ordered Trial After Victim, a Colonel, Appealed to Mackensen, His Friend. In: New York Times. 8. April 1934, S. 27 (englisch, nytimes.com).
- Hochspringen ↑ Andrea Rudorff: Misshandlungen und Erpressung im System - Das Konzentrationslager „Vulkanwerft“ in Stettin-Bredow. In: Wolfgang Benz, Barbara Distel (Hrsg.): Instrumentarium der Macht: frühe Konzentrationslager 1933–1937. Berlin 2003, ISBN 978-3-936411-36-2, S. 35–69.
- Hochspringen ↑ Geheimes Staatspolizeiamt Berlin (Geschäftsverteilung)
- Hochspringen ↑ Paul Scharfe
- Hochspringen ↑ Heinrich Himmler
- Hochspringen ↑ Totenkopfring (SS-Ehrenring)
- Hochspringen ↑ Christoph von Hessen
- Hochspringen ↑ Robert Thevoz, ebenda, S. 261
- Hochspringen ↑ Otto Gritschneder: „Der Führer hat Sie zum Tode verurteilt …“: Hitlers „Röhm-Putsch“-Morde vor Gericht. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37651-7, S. 60–61 (149 S.).
- Hochspringen ↑ In einer Veröffentlichung von Rainer Orth wird beschrieben, dass Hoffmann, Pleines und Fink im KZ Bredow erschossen worden sind, siehe: Rainer Orth, Der SD-Mann Johannes Schmidt, Marburg 2012, S. 189 FN 384
- Hochspringen ↑ Franz Gürtner
- Hochspringen ↑ Robert Thevoz, ebenda, S. 264
- Hochspringen ↑ Otto Gritschneder: „Der Führer hat Sie zum Tode verurteilt …“: Hitlers „Röhm-Putsch“-Morde vor Gericht. Beck, München 1993, ISBN 3-406-37651-7, S. 134–135 (149 S.).
- Hochspringen ↑ KZ Sonnenburg
- Hochspringen ↑ KZ Columbia
- Hochspringen ↑ Klaus-Michael Mallmman, Gerhard Paul: Die Gestapo: Weltanschauungsexekutive mit gesellschaftlichem Rückhalt. In: Gerhard Paul, Klaus-Michael Mallmann (Hrsg.): Die Gestapo im Zweiten Weltkrieg: „Heimatfront“ und besetztes Europa. Primus-Verlag, Darmstadt 2000, ISBN 3-89678-188-X, S. 602 (674 S.).
In ihrer bedeutenden Studie über die Rolle der Gestapo in der NS-Gesellschaft, Die Gestapo - Mythos und Realität, Darmstadt 1995, haben die beiden Autoren zusammen mit 26 anderen Autoren umfassend die Gestapo als mächtiges Instrument der NS-Herrschaft auf 586 Seiten dargestellt. In keinem einzigen Beitrag der 28 Autoren wurde Joachim Hoffmann und die Ereignisse um die Staatspolizeistelle Stettin von 1933-1934 erwähnt. Einer der Hauptziele dieser Studie war, dass die Gestapo als "allwissende" und "allgegenwärtige" Organisation in der NS-Gesellschaft ein Mythos gewesen ist. Diesen Anspruch hatte die Gestapo selber in die Welt gesetzt, um die Furcht in der NS-Gesellschaft vor ihrer Macht noch zu steigern. Die Entwicklung der Gestapo, d. h. die Machtausbreitung von den Staatspolizeistellen, dem Reichssicherheitshauptamt, den ständigen Anordnungen und Anweisungen zu einer justizrechtlich nicht mehr kontrollierten Organisation, der Einrichtungen der politischen Abteilungen der Konzentrationslager als Teil der Gestapo, die Unterstellung der Grenzpolizei-Kommissariate und Grenzpolizeiposten unter die Gestapo und die Abteilung IV der Kommandeure der Sicherheitspolizei und des SD (KdS) in den besetzten Gebieten Europas als Einrichtungen der Gestapo stellten einen Prozess dar, wie mit einer großen Unterstützung von Agenten und Spitzeln das Netz der Kontrolle über die Völker immer dichter und umfassender gespannt wurde. Entscheidend aber war, mit welcher Brutalität und welchen Foltermethoden einzelne Mitglieder der Gestapo unter Duldung und Billigung der Leitenden die Häftlinge drangsalierten. War anfangs noch eine Genehmeigung für eine sogenannte "verschärfte Vernehmung" in den Staatspolizeistellen für die Prügeleien notwendig, so wurden in den Kriegsjahren diese Genehmigungen nicht mehr oder kaum noch eingeholt. Die Kenntnisse über diese Methoden, beginnend mit den ersten KZ Bredow, KZ Sonnenburg und KZ Columbia u. a., konnten sich schrittweise über ganz Europa in den besetzten Ländern verbreiten. Somit wurde der Begriff "Gestapomethoden" zum Synonym für eine furchterregende Terrorherrschaft und grenzenlose Willkür. Die Furcht vor dieser Organisation war also auf konkreten und nachweisbaren Greueltaten zurückzuführen, nicht aber auf die Propaganda der Gestapo selber, die sie über sich verbreitete.
Personendaten | |
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NAME | Hoffmann, Joachim |
ALTERNATIVNAMEN | Hoffmann, Joachim Theodor Adolf (vollständiger Name) |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher SS-Führer und Gestapo-Mitarbeiter |
GEBURTSDATUM | 28. Mai 1905 |
GEBURTSORT | Stettin |
STERBEDATUM | 30. Juni 1934 |
STERBEORT | Stettin |