Paul Grafunder

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Paul Grafunder (* 11. Juli 1896 in Cossin, Kreis Pyritz in Pommern) war als Kriminalobersekretär Angehöriger der Kriminalpolizei bei der Kriminalpolizeileitstelle Berlin.

Dienstpositionen[Bearbeiten]

Seit 1933 war er Kriminalassistent beim Polizeipräsidium Stettin eingesetzt. Im Rahmen der Ermittlungen gegen den SS-Sturmführer Joachim Hoffmannn führte er eine Vernehmung des Kriminalangestellten Karl Salis so oberflächlich durch, so dass der Hauptangeklagte Joachim Hoffmann dadurch entlastetet werden konnte. Wegen dieser Nachlässigkeit wurde Grafunder nun selbst Angeklagter im „Bredow-Prozess“ wegen der Beschuldigung der Begünstigung.

Grafunder wurde im April 1934 vom Landgericht Stettin schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 300 RM verurteilt, die aber durch seine Untersuchungshaft abgegolten wurde. Am 1. Februar 1940 wurde er Mitglied der NSDAP. Als Kriminalobersekretär wurde er 1943 bei der Kriminalpolizeileitstelle Berlin eingesetzt.[1][2]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Robert Thévoz et al. (Hrsg.): Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten. (Darstellung). Grote, Köln 1974, ISBN 3-7745-0294-3, S. 288–289 (336 S.).
  2. Robert Thévoz et al. (Hrsg.): Pommern 1934/35 im Spiegel von Gestapo-Lageberichten und Sachakten. (Quellen). Grote, Köln 1974, ISBN 3-7745-0295-1, S. 223–224, 251 f., 257–260, 262 (441 S.).
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