Grenzpolizei-Kommissariat
Das Grenzpolizei-Kommissariat (GPK) bezeichnet nach dem I. Weltkrieg eine Dienststelle der deutschen Grenzpolizei. Nach der Vereinheitlichung der deutschen Polizei im NS-Regime ab 1933 gehörte die Dienststelle des GPK zum Dienstbereich der Geheimen Staatspolizei (Gestapo).
Inhaltsverzeichnis
Erste Nachweise[Bearbeiten]
In Bayern wurden Ende 1922 für den Aufgabenbereich der Angelegenheiten der Grenzpolizei Grenzpolizeikommissariate eingerichtet. Die personelle Besetzung erfolgte durch Angehörige der Kriminalpolizei und der politischen Polizei[1]. In Preußen wurden durch einen Erlass vom 7. Februar 1927 sogenannte Grenzkommissariate aufgebaut, die ab 1925 mit den politischen Abteilungen der Landeskriminalpolizeistellen im Bereich der politischen Abwehr im dienstlicher Verkehr standen.
Organisation nach 1933[Bearbeiten]
Im Jahr 1933 begann die Vereinheitlichung der deutschen Polizei mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten. In Preußen wurde die politische Polizei als Preußische Geheime Staatspolizei neu organisiert, die später allgemein als Geheime Staatspolizei (Gestapo) bezeichnet wurde. In einem Runderlass RMBliV S. 469 des Preußischen Ministerpräsidenten vom 8. März 1934 wurde die Grenzkommissariate aufgeführt:
Grenzkommissariate und Grenzdienststellen gelten ebenfalls als auswärtige Dienststellen der zuständigen Staatspolizeileitstelle[2]
Der Reichsfinanzminster strich in einem Erlass vom 31. März 1935 besonders heraus, dass zu den Aufgaben der Preußischen Geheimen Staatspolizei die poltische Überwachung der Reichsgrenzen durch die Staatspolizeistellen und denen ihnen unterstellten Grenzdienststellen gehören würde. Um wohl noch bestehenden Unklarheiten zu klären, gab der Reichsminister des Inneren (RMdI) am 8. Mai 1937 einen Runderlass RMBliV. 1937 Nr. 20 S. 753 (Pol S-V 1 Nr. 307/37 - 151)[3]heraus, in dem bestimmt wurde, dass die grenzpolizeilichen Aufgaben ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des RMdI fallen würde. Die Befehlsgewalt ging dabei vom Chef der Sicherheitspolizei aus, der die Ausführung der Angelegenheiten dem Geheimen Staatspolizeiamt Berlin (Gestapa Berlin) übertrug. Damit erhielt die Organisation der Grenzpolizeistellen eine besondere Note, die sich von der Organisation der Staatspolizei unterschied. Das wurde auch u.a. dadurch herausgstrichen, dass für die Grenzpolizei eine eigene Schule in Pretzsch an der Elbe eingerichtet wurde[4].
Sonderstatus der Organisation[Bearbeiten]
Die dienstlichen Anweisungen gegenüber den Grenzpolizeidienststellen kamen bis 1939 von der Abteilung III H (Grenzpolizei) des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin. Nach Gründung des Reichssischerheitshauptamtes (RSHA) im Jahr 1939 übernahm die Gruppe IV E im RSHA diese Aufgaben. In einem Schreiben des Gestapa Berlin vom 20. Juli 1937 wurden nun auch die endgültigen Bezeichnungen der Dienststellen der Grenzpolizei festgelegt:
Gemäß Ziffer III des sogenannten Erlasses sind die Grenzpolizei-Kommissariate, wie sie sich aus dem zu dem Erlass gehörenden Verzeichnis ergeben, Außendienststellen der für ihren Bezirk zuständigen Staatspolizeistellen. Dessenungeachtet führen diese Dienststellen nicht die Bezeichnung <Außendienststelle>, sondern die Bezeichnung <Grenzpolizei-Kommissariat>.
Fällt ein aus dem Verzeichnis ersichtliches Grenzpolizei-Kommissariat örtlich mit einer Staatspolizei-Außendienststelle zusammen, so führt die gesamte Dienstelle die Bezeichnung <Grenzpolizei-Kommissariat>, sowohl wenn sie grenzpolizeiliche wie wenn sie sonstige staatspolizeiliche Aufgaben erfüllt. Außendienststellen, die örtlich nicht mit einem Grenzpolizei-Kommissariat zusammenfallen, führen weiterhin die Bezeichnung <Außendienststelle>[5].
Als amtliche Bezeichnung wurde nun die Grenzpolizei als Grenzpolizei der Geheimen Staatspolizei festgelegt. Diese Bezeichnung wurde am 8. August 1938 in einer Verordnung des RMdI zur Errichtung einer Kleiderkasse der Grenzpolizei der Geheimen Staatspolizei aufgeführt. Eine Kleiderkassen-Ordnung des Reichsführers-SS und Chef der Deutschen Polizei (RFSSuChdDtPol) vom 6. Oktober 1938 legte die Ausführungsbestimmungen fest[6]. In dieser Verordnung wurden auch die Bezeichnungen der Grenzpolizei ausführlich bestimmt:
- Grenzpolizei-Kommissariat(e)
- Grenzpolizei-Posten (dem jeweiligen GPK unterstellt)
- Grenzpolizei-Schule Pretzsch an der Elbe
Einschränung des Sonderstatus[Bearbeiten]
Mit dem Ausscheiden des späteren SS-Obergruppenführers Werner Best aus dem RSHA wurde auch die Gruppe IV E im RSHA aufgelöst. Einerseits übernahm die Sicherheitspolizei (SiPo) bestimmte Aufgaben, andererseits wurden die Aufgaben der Geheimen Feldpolizei (GFP) übergeben. Die Grenzpolizeischule wurde im Juli 1941 in eine Unterfüherschule der SiPo überführt. Auch die Kleiderkasse der Grenzpolzei wurde mit Wirkung vom 21. Dezember 1941 aufgelöst. Organisatorisch bestanden aber noch die Dieststellen der Grenzpolizei als GPK und Grenzpolizei-Posten. Nach dem Überfall auf Polen im Jahre 1939 wurden auch an der Demarkationslinie zu dem sowjetisch besetzten Teil Polens GPK eingerichtet.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Hans Buchheim, Anatomie des SS-Staates, Band I, Freiburg i. Breisgau, 1965, S. 172
- ↑ Hans Buchheim, ebenda, S. 173
- ↑ Dieser Runderlass ist Ausugsweise veröffentlicht in: Der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, Band XLII, Nürnberg 1949, S. 293 - 295 als Dokument GESTAPO-18
- ↑ Hans Buchheim,ebenda, S. 175
- ↑ Hans Buchheim, ebenda, S. 178
- ↑ Hans Buchheim, ebenda, S. 176