Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Industrie (Stand 1941)

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Die Wirtschaftsgruppen der Reichsgruppe Industrie(Stand 1941) waren Organe der Wirtschaftsgruppen (WG) der Reichsgruppe Industrie (Stand 1941).

Grundlagen[Bearbeiten]

Die WG waren selbstständige Vereine des Privatrechts[1] und gleichzeitig die Träger der Einzelmitgliedschaft der Unternehmen der Industrie. Etwa 170 000 Unternehmen waren 1941 in 31 WG organisiert. Bis auf eine Ausnahme war der Sitz der WG in Berlin. Für jede WG wurde eine Anordnung des Reichswirtschaftsministeriums (RWM) erlassen, die die Anerkennung als Vertretung der Fachgruppe bestimmte. Die zu der Fachgruppe gehörenden Unternehmen waren Pflichtmitglieder der WG. Die Reichsgruppe Industrie war weisungsbefugt gegenüber der einzelnen WG. Die WG war wiederum weisungsbefugt gegenüber der Fachgruppe.[2]

Eine besondere Stellung nahmen die 12 WG ein, die die Unternehmen der Eisen und Metall erzeugenden Industrie bildeten. Sie wurden zu einer „Fachgemeinschaft Eisen- und Metallindustrie“ in der Reichsgruppe Industrie zusammen geschlossen. Diese Fachgemeinschaft hatte unter ihrem ehrenamtlichen Vorsitzenden eine eigene Geschäftsstelle.

Eine besondere Stellung hatten auch die vier WG der Nahrungsmittelindustrie, da die Unternehmen diese WG zugleich auch Mitglieder des Reichsnährstandes[3] waren. Das betraf die daraus folgenden Auswirkungen der Regelungen der Marktzusammenschlüsse und ihrer Marktordnung. Diese Besonderheiten galten auch für die Unternehmen der Sägeindustrie und Teilen der holzverarbeitenden Industrie bezüglich der Reichsstelle für Holz und den Reichsforstmeister.

Aufgaben und Arbeitsbereich der WG[Bearbeiten]

Die Aufgaben der WG erstreckten sich auf folgende Gebiete:

  • Probleme der Rohstoff- und Devisenbewirtschaftung
  • Aufteilung der Staats- und Rüstungsaufträge
  • Lenkung der Warenströme des Im- und Exports
  • Fragen der Preisgestaltung
  • Beratung und Kontrolle der Unternehmen jeweils in ihrer Fachgruppierung

Kam es zu Kontrollmaßnahmen von Unternehmen, dann hatte die WG das Recht, die Unterlagen des/der Unternehmen(s) einzusehen. Im Laufe der Jahre ab 1936 wurden den WG immer mehr Aufgaben zugeteilt, die eigentlich zur staatlichen Wirtschaftslenkung gehörten. Das betraf vor allem Aufgaben im Bereich der Kartellaufsicht und der Verwaltung der Kartelle.[4]

Weiterhin kam es zu Arbeitskontakten zu den Einrichtungen für den Im- und Export und den Überwachungs- und Prüfungsstellen. Diese Verbindungen wurden durch Erlasse des RWM als Grundlage der Arbeitskontakte geregelt. Dabei schlich sich immer mehr die Rechtspraxis ein, dass diese Erlasse bestehende Anordnungen und Gesetze beiseite schoben.

Gliederung und Unternehmen der WG[Bearbeiten]

Wirtschaftsgruppe Mitglieder
Bergbau 1100
Kraftstoffindustrie 650
Eisen schaffende Industrie 200
Metallindustrie 400
Gießerei-Industrie 2300
Stahl- und Eisenbau 1600
Maschinenbau 5900
Fahrzeugindustrie 950
Luftfahrtindustrie 150
Elektroindustrie 2750
Feinmechanik und Optik 1100
Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige 3500
Eisen-, Stahl- und Blechwarenindustrie 5800
Metallwaren und verwandte Industriezweige 7200
Steine und Erden 15500
Bauindustrie 4100
Holzverarbeitende Industrie 7100
Glasindustrie 3000
Keramische Industrie 900
Sägeindustrie 11300
Chemische Industrie 8900
Papier-, Pappe-, Zellstoff- und Holzstoff-Erzeugung 900
Druck 15400
Papierverarbeitung 3200
Lederindustrie 4550
Textilindustrie 11900
Bekleidungsindustrie 7500
Lebensmittelindustrie 24450
Brauerei und Mälzerei 1700
Zuckerindustrie 300
Spiritusindustrie 15900
Summe 170200

Die Zahl der Unternehmen pro WG wurde jeweils auf die Schlusszahl 50 oder 100 gerundet. Zu der Spirituosindustrie ist anzumerken, dass ca. 40.000 Klein- und Obstbrennereien nicht mitgezählt wurden.

Im Jahre 1942 wurde zusätzlich die "Wirtschaftsgruppe Schiffbau" gebildet. Bis zum Ende des NS-Regimes 1945 veränderte sich die Zahl der WG nicht mehr.[5]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. wie die Reichsgruppe Industrie selber auch
  2. Geschäftsführung der Reichsgruppe Industrie (Hrsg.): Gliederung der Reichsgruppe Industrie. 3. Auflage. Lühe-Verlag, Leipzig; Berlin April 1941, DNB 579463435, OCLC 460612481, S. 10.
  3. Reichsnährstand in der deutschsprachigen Wikipedia
  4. Daniela Kahn: Die Steuerung der Wirtschaft durch Recht im nationalsozialistischen Deutschland: das Beispiel der Reichsgruppe Industrie (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. Band 212). Klostermann, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-465-04012-5, S. 224 (556 S.).
  5. Daniela Kahn: Die Steuerung der Wirtschaft durch Recht im nationalsozialistischen Deutschland: das Beispiel der Reichsgruppe Industrie (= Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. Band 212). Klostermann, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-465-04012-5, S. 317 (556 S.).
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