Okkupation
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Okkupation (lat. occupatio für „Aneignung“, „Besetzung“ oder „Inbesitznahme“) steht für die Aneignung eines Gebietes oder einer Sache.[1]
Inhaltsverzeichnis
Umgangssprachliche Bedeutung[Bearbeiten]
Der mehrdeutige[2] Begriff „Okkupation“ steht ganz allgemein für Besetzungen bzw. Inbesitznahmen. In diesem Sinne okkupieren Menschen alles Mögliche, z. B. Liege-, Sitz- und Stehplätze, Wohn- und Veranstaltungsräume, Erholungsgebiete, aber auch Arbeitsbereiche in unterschiedlichen Institutionen (vgl. eng. occupation „Beruf“) oder Territorien und damit verbundene Ressourcen (vgl. Okkupationswirtschaft).
Spezielle Bedeutungen[Bearbeiten]
Spezielle Bedeutungen hat der Begriff „Okkupation“ seit der Antike mit Bezug auf Eigentumstheorien, aber auch im Völkerrecht und im Zivilrecht[3]. Im Zeitalter der Aufklärung wurden u. a. von Thomas Hobbes natur- und staatsrechtliche Theorien entwickelt, die nicht Okkupation, sondern die Arbeit des Menschen zur rechtmäßigen Form originärer Aneignung deklarieren. Davon ausgehend waren die Zusammenhänge von Okkupation, Arbeit und Eigentum im 18. und 19. Jahrhundert ein zentrales rechtsphilosophisches Thema. Die rechtlichen, philosophischen und ökonomischen Diskussionen drehten sich hauptsächlich um die zwei damals vorherrschenden traditionellen Auffassungen zum ursprünglichen Eigentumserwerb: die Okkupationstheorie und die Arbeitstheorie. Seit dem 20. Jahrhundert gehen Kulturhistoriker und Sozialpsychologen, wie z. B. Walter Markov oder Klaus Holzkamp, davon aus, dass sich Eigentumsideen und Besitzdenken spätestens im Verlauf des Neolithikums während des Übergangs von der „Okkupations- zur Produktionswirtschaft“ entwickelten und seither auf der Kombination okkupierender und produzierender Arbeit beruhen. So sehen es auch Wirtschaftshistoriker, die Okkupationswirtschaft als ursprünglich vorherrschende Form der originären Aneignung von Nutzungsgebieten, Erwerbszweigen und Lebensmitteln beschreiben.[4]
Okkupationsbegriff im Völkerrecht[Bearbeiten]
Im Wesentlichen gibt es drei Formen der Okkupation:
- Begründung der Gebietshoheit auf bisher staatenlosem Gebiet
- Besetzung in Form des einseitigen Gebietserwerbs eines Staates
- Militärische Besetzung[5] eines fremden Staatsgebietes und Ausübung der tatsächlichen Staatsgewalt über das okkupierte Gebiet. Für die Dauer der Okkupation ist im besetzten Gebiet die Staatsgewalt durch die Besatzungsmacht aufgehoben. Das Recht der kriegerischen Okkupation wird u. a. durch die Landkriegsordnung von 1907 geregelt. Mit der vollständigen administrativen Eingliederung des besetzten Gebietes in das Hoheitsgebiet der okkupierenden Staatsmacht wird die Okkupation in eine Annexion überführt.
Okkupationsbegriff im Zivilrecht[Bearbeiten]
Im zivilen Leben gibt es folgende Formen der Okkupation:
- zeitweiliger Gebrauch bzw. Inbesitznahme einer allgemein verfügbaren Sache (ohne Rechtstitel)
- Aneignung einer herrenlosen Sache (Rechtsbegriff des Sachenrechts[6])
- originärer Eigentumserwerb, z. B. nach Dereliktion.
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ "... namentlich einer herrenlosen."Vgl. Meyers Großes Konversations-Lexikon 1905 - Okkupation
- ↑ Das Wortschatzlexikon der Uni Leipzig benennt für "Okkupation" insgesamt 9 mit Bedeutungsunterschieden behaftete Synonyme
- ↑ Vgl. Brockhaus Enzyklopädie in 20 Bänden. Bd. 13. F. A. Brockhaus, Wiesbaden 1971, ISBN 3 7653 0000 4, S. 699.
- ↑ Werner Sombart: Die Ordnung des Wirtschaftslebens. Springer, Berlin/Heidelberg/News York 2007, ISBN 978-3-540-72253-3.
- ↑ Wissen.de: Okkupation-Besetzung fremden Staatsgebietes
- ↑ Hans Josef Wieling: Sachenrecht: Sachen, Besitz und Rechte an beweglichen Sachen. Bd. 1, Springer Verlag Berlin Heidelberg New York 1990, ISBN 3-540-51706-5, S. 462 ff.