Beruf

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Beruf ist ein bestimmtes, fachlich abgegrenztes Arbeitsgebiet mit definierten Rechten und Pflichten für die darin als Berufsinhaber arbeitenden Menschen. Unter der in Deutschland grundgesetzlich verbrieften Berufsfreiheit ist „jede auf Erwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“, eine berufliche Arbeit.[1]

Berufsarbeit[Bearbeiten]

Berufsinhaberinnen und Berufsinhaber arbeiten in ihrem Fachgebiet entweder als Selbstständige oder arbeitsvertraglich gebunden als abhängig Beschäftigte. In diesen Beschäftigungsverhältnissen sind „erlernte Berufe“ von tatsächlich „ausgeübten Berufen“ zu unterscheiden. Der „erlernte Beruf“ beruht auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit urkundlich bestätigtem Qualifikationsnachweis. Ein „ausgeübter Beruf“ bezeichnet die längerfristige Beschäftigung mit Tätigkeiten, denen anhand von praktischen Leistungsnachweisen und ggf. Tätigkeitsbeschreibungen eine entsprechende beschäftigungs- oder auch arbeitsplatzbezogene Berufsbezeichnung zugeordnet wird. Wer die Tätigkeiten ausübt, für die er eine offiziell anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist im „erlernten Beruf“ tätig.
Berufstätigkeit dient dem betreffenden Berufsinhaber meist zum Erwerb eines Entgelts für den Lebensunterhalt. Sowohl der im „erlernten Beruf“ arbeitende Mensch, wie auch der in einem beschäftigungs- bzw. arbeitsplatzspezifisch „ausgeübten Beruf“ tätige nimmt im Rahmen der vorherrschenden Sozialordnung und der darin verankerten Arbeitsteilung seine Berufstätigkeit als längerfristige Aufgabe wahr. Diese Aufgabe hat er mit allen Rechten und Pflichten entsprechend der vorgeschriebenen Vertragstreue seines Beschäftigungsverhältnisses und der gesellschaftlich anerkannten Ehrenhaftigkeit seines Berufs zu erfüllen.

Berufsstatus[Bearbeiten]

Wer einen Beruf nachweislich durch den erfolgreichen Abschluss einer Lehrausbildung oder eines Studiums erlernt hat, ist i. d. R. bestrebt, diesen als Berufsinhaber auch praktisch auszuüben[2] Eine hohe Berufsidentifikation führt oft zu besseren Arbeitsleistungen und einem höheren sozialen Status des Berufsinhabers. Das Berufsprestige hängt u. a. von der Qualifikation und der Entgelthöhe ab.[3] Der formale Status bestimmter Berufe ist mit speziellen Berufsbezeichnungen verbunden. Bei dazu erforderlichen, staatlich anerkannten Berufsausbildungen oder Studiengängen sind diese Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt und dürfen im Hinblick auf rechtliche Fragen zur Arbeit offiziell nur verwendet werden, wenn dazu die entsprechenden Ausbildungsvoraussetzungen mit qualifiziertem Berufsabschluss erfüllt sind.

Literatur[Bearbeiten]

  • Günter Lanczkowski, Gustaf Wingren, Heinz-Horst Schrey (Artikel): Beruf I. Religionsgeschichtlich II. Historische und ethische Aspekte III. Protestantismus und Katholizismus der Neuzeit. In: Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 654–676 (zur Kultur- und Begriffsgeschichte)
  • Werner Dostal, Friedemann Stooß, Lothar Troll: Beruf – Auflösungstendenzen und erneute Konsolidierung. In: Mitteilungen zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nr. 3, Nürnberg 1998, S. 438–460 (Artikel, sowi-online.de; mit einer Übersicht über Definitionen des Begriffs Beruf).
  • Gerald Sailmann: Der Beruf. Eine Begriffsgeschichte. Transcript, Bielefeld 2018, doi:10.1515/9783839445495.

Weblinks[Bearbeiten]

 Wiktionary: Beruf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
 Wikiquote: Beruf – Zitate
Deutschland
Österreich
  • Berufslexikon. Arbeitsmarktservice, 2010, abgerufen am 28. August 2023 (Umfangreiche, jährlich aktualisierte statistische Informationen zu den einzelnen Berufen und Berufsgruppen sowie Ausbildungseinkommen).

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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