Kategorie:Beteiligungsgesellschaft

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Hier sind Beteiligungsgesellschaften im Sinne von Unternehmen eingeordnet, deren ausschließlicher Zweck in der Vermehrung des eigenen Vermögens durch die Investition in andere, eigenständige und unterschiedlichen Branchen angehörende Unternehmen besteht.

Hier nicht eingeordnet sind

  • Investmentgesellschaften, das heißt Unternehmen, die Kapital Dritter Investoren getrennt vom eigenen Vermögen verwalten und vermehren
  • Mischkonzerne, bei denen nicht das Beteiligungsmanagement, sondern die Steuerung des operativen Geschäfts der Tochterunternehmen im Vordergrund steht