Strafurteile im Deutschen Reich 1932

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Die Strafurteile im Deutschen Reich 1932 bezeichnen eine statistische Zusammenstellung im Deutschen Reich im Jahre 1932 ohne das Saarland und Danzig.

Für das Jahr 1932 wurden 564.480 Personen registriert und rechtskräftig verurteilt, die Verbrechen und Vergehen gegen die Reichsgesetze überhaupt betrafen.[1]

Straftaten gegen das Strafgesetzbuch[Bearbeiten]

Im Jahr 1932 gab es 441.207 Verurteilte bei Verbrechen und Vergehen gegen das Strafgesetzbuch. Bei Vergehen und Verbrechen gegen die strafrechtlichen Nebengesetze wurden 123.273 Personen verurteilt. Von den verurteilten Personen waren 64.486 weiblichen Geschlechts. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der verurteilten Personen betrug 11,2 Prozent. Die Anzahl der Vorbestraften (mit einer oder mehreren Vorstrafen gegen Reichsgesetze) betrug 242.397 Personen.

Die Anzahl der verurteilten Jugendlichen (von 14 bis unter 18 Jahren) betrug 21.529 Personen. Der Anteil der weiblichen verurteilten Jugendlichen betrug 2.458 Personen.

Aufgliederung der verurteilten Straftaten nach Verbrechen und Vergehen in Personen:

  • Widerstand gegen die Staatsgewalt: 19.672
  • Hausfriedensbruch: 7.210
  • Arrestbruch: 7.852
  • Verletzung der Eidespflicht: 2.510
  • Beleidigung: 30.284
  • Mord (inklusive Versuch und Beihilfe): 100
  • Totschlag: 553
  • Sittlichkeitsdelikte: 13.178 darunter waren:
  • widernatürliche Unzucht: 801
  • Unzucht unter Personen unter 14 Jahren: 4.155
  • Notzucht: 532
  • Kuppelei: 1.368
  • Zuhälterei: 912
  • Abtreibung: 4.233
  • Leichte Körperverletzung: 11.053
  • Gefährliche Körperverletzung: 31.764
  • Raub (inklusive räuberische Erpressung auch im Rückfall): 1.471
  • Einfacher Diebstahl: 85.315
  • Schwerer Diebstahl: 27.253
  • Hehlerei: 11.163
  • Unterschlagung: 38.027
  • Fälschung öffentlicher Urkunden: 12.604
  • Brandstiftung: 717

Zusammensetzung der Strafen[Bearbeiten]

  • Todesstrafe: 52 davon wegen
    • vollendeter Mord: 45
    • Totschlag: 7
  • lebenslanges Zuchthaus: 8
  • zeitige Zuchthausstrafe: 6.321

Insgesamt wurden Gefängnisstrafen gegen 234.484 Angeklagte verhängt, davon

  • 3 Monate bis unter 1 Jahr: 73.041
  • unter 3 Monaten: 146.964
  • von 1 Jahr und höher: 14.479

Zu Festungshaft wurden 191 Personen verurteilt. Insgesamt wurden 2.589 Haftstrafen ausgesprochen. Die Zahl der Geldstrafen betrug 317.191.

Nebenstrafen wurden an folgende Anzahl Personen ausgesprochen:

  • Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte: 6.507
  • Zulässigkeit von Polizeiaufsicht: 862

siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Franz Gürtner (Hrsg.), Deutsche Justiz 1934, 96. Jahrgang, Berlin S. 780-781
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