Wahl des deutschen Bundespräsidenten durch die 14. Bundesversammlung

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Die nächste Wahl des deutschen Bundespräsidenten wird durch die 14. Bundesversammlung durchgeführt werden.

Termin[Bearbeiten]

Bleibt der amtierende Bundespräsident Horst Köhler bis zum Ende seiner zweiten Amtszeit am 30. Juni 2014 im Amt, so würde die Wahl nach der seit 1979 bestehenden Tradition am 23. Mai 2014 stattfinden, dem 65. Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes. Verfassungsrechtlich vorgeschrieben ist nur, dass die Wahl in diesem Fall spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten stattfinden müsste[1].

Endet die Amtszeit des Bundespräsidenten vorzeitig, so muss die Bundesversammlung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammentreten und einen Bundespräsidenten wählen[1].

Ein späterer Zeitpunkt der Wahl ist im Verteidigungsfall möglich. Nach Artikel 115h des Grundgesetzes endet die im Verteidigungsfall ablaufende Amtszeit des Bundespräsidenten oder bei vorzeitiger Erledigung des Amtes die Wahrnehmung seiner Befugnisse durch den Präsidenten des Bundesrates erst neun Monate nach Ende des Verteidigungsfalls.

Kandidaten[Bearbeiten]

Bleibt Bundespräsident Köhler bis zum Ende seiner Amtszeit im Amt, so ist er von einer weiteren Kandidatur 2014 ausgeschlossen[2].

Ansonsten ist „jeder Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat“[3], wählbar, einschließlich des einzigen noch lebenden wiedergewählten Alt-Bundespräsidenten, Richard von Weizsäcker, da das Grundgesetz nur die anschließende Wiederwahl ausschließt.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. 1,0 1,1 Artikel 54 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes
  2. Artikel 54 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes: „Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.“
  3. Artikel 54 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes
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