Rudolf Naumann

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Rudolf Naumann (auch: Rudi Naumann) (* Januar 1901; † 1978) war ein deutscher Jurist, der als Staatsanwalt von 1934 bis nach 1945 an verschiedenen Gerichten wirkte.

Laufbahn[Bearbeiten]

Ab dem 1. Juni 1934 war er als promovierter Staatsanwalt am Landgericht Chemnitz tätig.[1] Nach der deutschen Besetzung Polens ab dem 1. September 1939 wurde er von 1941 bis 1942 an das Sondergericht Warschau versetzt.[2]

Von März 1942 bis Juni 1944 wirkte er als Staatsanwalt in Reichshof[3]. Im Zeitraum von 1943 wurde er auch als Oberstaatsanwalt im Generalgouvernement eingesetzt.

Nach Kriegsende war er in Duisburg als Oberstaatsanwalt tätig.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Kalender für Reichsjustizbeamte für das Jahr 1937, 2. Teil, Berlin 1937, S. 410
  2. Klaus-Peter Friedrich, Susanne Heim (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 - 1945. Polen: Generalgouvernement August 1941 - 1945. Band 9. Oldenbourg Verlag, München 2014, ISBN 978-3-486-71530-9, S. 150 FN 6.
  3. Reichshof im Generalgouvernement
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