Mietsache

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Eine Mietsache liegt vor, wenn eine gegenständliche Sache zeitweise gegen Entgelt (Miete) vom Eigentümer einem Nutzer überlassen wird. Zur rechtlichen Regelung der Überlassung wird ein Mietvertrag abgeschlossen. Beispielsweise überlässt die Autovermietung ein Kraftfahrzeug für eine bestimmte Zeit zur Benutzung für eine vereinbarte Miete (= Mietpreis). Bei einem Wohnungsmietvertrag ist die Mietsache eine Wohneinheit.

Situation in Deutschland[Bearbeiten]

Nach § 90 BGB versteht der deutsche Gesetzgeber unter einer Sache: „Sachen im Sinne des Gesetzes sind nur körperliche Gegenstände.“ Sachen sind also greifbare Dinge. Keine Sachen sind zum Beispiel Rechte oder Gase, mit einer Ausnahme, wenn sich Gas in einer Gasflasche befindet. Gegenstand des Mietvertrags können weiterhin Tiere sein, da auch für diese die Vorschriften über Sachen Anwendung finden (§ 90a BGB).

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