Bürgerliches Gesetzbuch

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Das Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale Rechtsregelwerk des deutschen Privatrechts.

Basisdaten
Titel: Bürgerliches Gesetzbuch
Abkürzung: BGB
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Privatrecht
Fundstellennachweis: 400-2
Ursprüngliche Fassung vom: 18. August 1896
(RGBl. S. 195)
Inkrafttreten am: 1. Januar 1900
Neubekanntmachung vom: 2. Januar 2002
(BGBl. I S. 42,
ber. S. 2909,
ber. 2003 I S. 738)
Letzte Änderung durch: Art. 1 G vom 20. Juli 2017
(BGBl. I S. 2787)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Oktober 2017
(Art. 3 G vom 20. Juli 2017)
GESTA: C066
Weblink: Text des BGB
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Gliederung[Bearbeiten]

Das BGB ist in fünf Bücher unterteilt:

  • Allgemeiner Teil – er enthält wesentliche Grundregeln für das zweite bis fünfte Buch (vgl. Klammertechnik)
  • Recht der Schuldverhältnisse – das römischrechtlich geprägte Schuldrecht enthält Regelungen für verpflichtende Verträge wie Kaufverträge, Mietverträge oder Dienstverträge
  • Sachenrecht – das deutschrechtlich geprägte Sachenrecht enthält insbesondere Regelungen für Eigentum und Besitz
  • Familienrecht – das deutschrechtlich geprägte Familienrecht enthält inzwischen die wesentlichen Regelungen über Ehe und Familie
  • Erbrecht – das deutschrechtlich geprägte Erbrecht enthält umfangreiche Regelungen zu Testament, Erbfolge und Erben

Weblinks[Bearbeiten]

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