Kostengerechtigkeit
Der Begriff Kostengerechtigkeit bezeichnet in der Volkswirtschaftslehre die Vorstellung von einem gerechten Einkommen, und zwar gerecht in dem Sinne, dass es dem zu kalkulierenden, objektiv geschätzten Arbeitsleid einer Arbeitsperson entsprechen soll. Die Höhe dieser „immateriellen Kosten“ hängt ab von dem mit Geld bewerteten Verlust an Lebensqualität und -zeit, den eine Arbeitsperson während ihrer Erwerbstätigkeit erleidet. Die Idee des Arbeitsleids und der damit verbundenen Kosten beruht auf der Vorstellung einer Dichotomie von Arbeits- und Lebenswelt, die Arbeitssoziologen und -psychologen verstärkt seit Ende des 20. Jahrhunderts (Siehe auch) ins Auge gefasst haben.
Wie auch das Prinzip der Bedarfsgerechtigkeit ist das Prinzip der Kostengerechtigkeit im Gegensatz zum Prinzip der Leistungsgerechtigkeit in rein marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaftssystemen nicht erfüllt.