Jakob Lölgen

Aus MARJORIE-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche

Jakob Lölgen (* 17. März 1897 in Gevenich im Kreis Jülich; † unbekannt) war ein deutscher Kriminalist, als SS-Sturmbannführer Führer des Teilkommandos Bromberg des selbständigen Einsatzkommandos der Staatspolizeileitstelle Danzig (Einsatzkommando 16) und nach 1945 Leiter der Kriminalpolizei in Trier.

Schule, Ausbildung und Polizeilaufbahn[Bearbeiten]

Als Sohn eines Bäckermeisters besuchte er sieben Klassen der Volksschule und sechs Klassen eines humanistischen Gymnasiums[1]. Ab 1916 diente er im Ersten Weltkrieg als Soldat an der Westfront, wobei er zweimal eine Verwundung erlitt. Im Jahre 1918 beendete er als Leutnant der Reserve den Kriegsdienst. Die Abiturprüfung bestand er im Jahre 1920. Dannach begann er eine dreijährige Banklehre. Es folgten zwei Jahre Beschäftigung als Bankangestellter. Im Landratsamt Erkelenz arbeitete er eineinhalb Jahre.

Dann schlug er die Laufbahn bei der Polizei ab dem 1. August 1927 als Kriminalkommissaranwärter in Aachen ein. Nach einem Lehrgang für Kommissare in Berlin bestand er im Juli 1930 die Prüfung zum Kommissar. Seit dem 1. Mai 1933 gehörte er der NSDAP an. Der Übertritt zur Gestapo erfolgte in Form einer Versetzung nach Hagen im Sommer 1934. Bei der Gestapo war er im Referat Spionageabwehr und Industriesicherung tätig. Zur Staatspolizeistelle Dortmund kam er ab 1935.[2]

Stationen bei der Gestapo[Bearbeiten]

Ab 1936 wurde er zur Staatspolizeistelle Erfurt versetzt, wo er die Leitung des Außendienstes (Abteilung III) übernahm. Danach kam er zum Grenzpolizeikommissariat Swinemünde. Bei der Staatspolizeistelle Stettin wurde er 1936 der Leiter, nachdem diese Stelle frei wurde. Im Jahre 1938 kam er zur Kriminalpolizei nach Danzig, um dort den Kampf der Abwehr gegen polnische Kräfte zu führen. Nach dem Beginn des deutschen Überfalls auf Polen erfolgte seine Abordnung im September 1939 nach Bromberg.

Teilkommando Bromberg[Bearbeiten]

Durch eine Anordnung des Reichssischerheitshauptamtes (RSHA) vom 12. September 1939 wurde im Bereich des Militärbefehlshabers Westpreußen das selbstständige Einsatzkommando 16 (EK 16) unter dem Kommando des Regierungsdirektors Rudolf Tröger aufgestellt. Lölgen wurde Führer des Teilkommandos Bromberg von Mitte Sptembner 1939 bis zum 20. November 1939[3]. Das Teilkommando bestand anfangs aus 20 Angehörigen der Kriminalpolizei bei der Staatspolizeileitstelle Danzig (StapoLSt Danzig). Später kam noch unter Führung des SS-Sturmbannführers Horst Eichler ein Trupp der allgemeinen SS von etwa 15 Mann hinzu. Zu Hilfsdiensten kamen in Bromberg noch einige Volksdeutsche hinzu, die noch durch weibliche Bürokräfte und zwei Kraftfahrer verstärkt wurden.

Seit Anfang Oktober 1939 kam es zu Fahndungsmaßnahmen im Stadtgebiet von Bromberg, an denen sich neben dem Teilkommando Bromber auch Einheiten des Selbstschutzes Westpreußen", des SD, der Schutzpolizei und der Wehrmacht beteiligten. Die namentliche Erfassung der Verhafteten erfolgte durch Angehörigte des EK 16. Lölgen nahm die Listen der verhafteten Personen entgegen. Waren diese Personen auf vorhandenen Listen als Angehörige des polnischen Widerstandes oder als Angehörige des Westmarkverbandes" bekannt, dann meldete Lölgen diese Namen an den Befehlshaber des EK 16, Tröger, weiter. Von Tröger erhielt dann Lölgen die Anweisung, diese Personen einer Sonderbehandlung zu unterziehen, was nichts anderes als die Erschießung bedeutete.

Massenhinrichtungen[Bearbeiten]

Diese Exekutionen ließ Lölgen außerhalb von Bromberg im Waldgebiet Jagdschütz ausführen. In den von Lölgen aufgestellten Lageberichten wurden unter seiner Verantwortung vom 22. Oktober bis zum 17. November 1939 ohne gerichtliche Urteile insgesamt 349 Personen hingerichtet[4]. Diese Exekutionen richteten sich vor allem gegen die polnische Intelligenz. In folgenden Zeiträumen und für folgende Personen erfolgten die Hinrichtungen:

  • vom 22. bis 29. Oktober 1939 für 250 Personen, hauptsächlich der polnischen Widerstandsbewegung im Westmarkenverband
  • vom 30. Oktober bis 10. November 1939 für 94 Personen, darunter 73 Lehrer, 13 Finanzbeamte, 3 Rechtsanwälte und Notare, 2 Apotheker, 1 Angestellter der Stadtverwaltung und 2 Personen verschiedener Berufe
  • vom 10. November bis 17. November 1939 für drei polnische Ärzte
  • am 11. November 1939 der polnische Stadtpräsident von Bromberg, Leon Barciszewski und sein etwa 20 Jahre alter Sohn

Reinhard Heydrich beförderte Lölgen zum Kriminaldirektor und schlug die Auszeichnung zum Kriegsverdienstkreuz II. Klasse vor mit der Begründung für sein:

...tatkräftiges, entschlossenes und verantwortungsbewußtes Handeln, jede Widerstandsbewegung zum Teil mit Waffengewalt im Keim zu ersticken[5].

Im Zeitraum der Hinrichtungen kam auch Heinrich Himmler am 20. September und 20. Oktober nach Bromberg, wobei Lölgen vor Himmler einen Vortrag hielt, der wohl nicht ohne bleibende Wirkung bei der SS blieb[6].

Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Nach dem Einsatz in Bromberg kehrte Lölgen zur StapoLSt Danzig zurück, wo er bis März 1945 dienstlich tätig war. Nach Kriegsende wurde er in einem Internierungslager inhaftiert. Am 15. September 1947 verurteilte ihn das Spruchgericht Recklinghausen zu einer Geldstrafe von DM 2000, die aber wegen seiner Haft in der Internierung nicht beglichen werden musste. Ab 1950 nahme er bei der Kriminalpolizei eine neue Tätigkeit auf, wobei er zuletzt in Trier bis zu seiner Pensionierung am 31. März 1957 die Kriminalpolizei in Trier leitete. In den sechziger Jahren wohnte er in Mönchen-Gladbach.

Anklage in München[Bearbeiten]

In einem Prozess vor dem Landgericht München wurde eine Anklage gegen Lölgen und Horst Eichler wegen Beihilfe zum Mord vom 28. März bis 1. April 1966 verhandelt. Beide Angklagte Leon Barciszewskiwurden von dem Vorwurf freigesprochen. Lölgen behauptete, nur durch Zwang sowohl zum EK 16 als auch zu den Hinrichtungen befohlen zu sein. Auch leugnete er die Anzahl der HInrichtungen. Er hätte nur etwa die Hälfte von 325 Personen hinrichten lassen. Auch behauptete er, es wären nur Personen hingerichtet worden, die strafbare Handlungen vorgenommen hätten.

Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs verwarf am 15. November 1966 die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 1. April 1966 unter dem Senatspräsidenten Hübner (siehe: Az: 1 StR 447/66). in der Begründung hieß es, dass die befohlenen Handlungen ihm abgenötigt wurden:

Auch sonst gab es nach dem Urteil keinen gangbaren Weg, den er ohne unmittelbar drohende Gefahr für Leib und Leben hätte beschreiten können.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. C.F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen, Band XXIII, Lfd-Nr. 628a und 628b, S. 469-485, München 1998
  2. Andreas Theo Schnweider, Die Geheime Staatspolizeiim NS-Gau ThüringenFrankfurt/Main 2008, S. 450-451
  3. C.F. Rüter, ebenda, S. 472
  4. Dieter Schenk, Hitlers Mann in Danzig - Gauleiter Forster und die NS-Verbrechen in Danzig-Westpreußen, Bonne 2000, S. 168
  5. Dieter Schenk, ebenda, S. 170
  6. Volker Rieß, Die Anfänge der Vernichtung "lebensunwerten Lebens" in den Reichsgauen Danzig-Westpreußen und Wartheland 1939/40, Frankfurt am Main, 1995, S. 164 und S. 279

Wikilinks - Wikis & Websites mit Artikeln zum Thema[Bearbeiten]

(Trage deinen Link zum Artikel ein, wenn du eine Seite zum Thema oder diesen Artikel in dein Wiki exportiert hast)

Social Networks[Bearbeiten]

Netzwerke[Bearbeiten]

Blogs[Bearbeiten]

Info Sign.svg Dieser Artikel ist im Marjorie-Wiki entstanden.