Instrumente räumlicher Planung

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Instrumente räumlicher Planung oder der Raumplanung dienen dazu, in die Alltagswelt einzugreifen. Solche Eingriffe sind auf Vorschlag der Planer durchgeführte Handlungen, im Sinne der Umsetzung der Planung.

Systematisierung Instrumente[Bearbeiten]

Instrumente der räumlichen Planung dienen als Mittel zur Veränderung und Beeinflussung der Handlungsmöglichkeiten Dritter, um raumplanerische Ziele zu erreichen. Instrumente sind insofern „gestaltende Mittel zur Einflussnahme auf die Raum- und Siedlungsstruktur“ (Dietrichs 1986,23). Definiert man raumplanerische Instrumente als die Beeinflussung der Handlungsmöglichkeiten, so stehen nicht mehr Ziele oder Möglichkeiten der Realisierung dieser Ziele im Vordergrund der Betrachtung, sondern welche Raumwirksamkeit von den Handlungen der Akteure der Alltagswelt ausgehen und wie diese beeinflusst werden können. Unter dem Blickwinkel der Raumwirksamkeit ergeben sich so vier Eingriffsweisen, die der räumlichen Planung zur Verfügung stehen:

  1. das Ausweisen von Standorten (zum Beispiel Gewerbe- oder Wohngebiete, aber auch Frei - und Grünflächen etc.),
    Instrumente räumlicher Planung
  2. die Errichtung von Bauwerken und Anlagen (z.B. Häuser, Parks, Straßen),
  3. das Organisieren bzw. ‚Ausrichten’ der Einrichtungen, die in diesen Anlagen operieren (z.B. Unternehmen, Verbände, öffentliche Institutionen),
  4. die Beeinflussung der Verhaltensweisen der Menschen auf diesen Standorten und in diesen Anlagen (z B. umweltverträgliches oder -unverträgliches Verhalten; Nutzung einer Straße als Verkehrs- oder Aufenthaltsfläche usw.).

Diese ‚Quadriga’ ergibt sich aus der Systematisierung aufgrund der Raumwirksamkeit, die sowohl Sachgebilde, also Standorte und Anlagen, als auch Sozialgebilde, d.h. Individuen und deren Zusammenschlüsse in Einrichtungen, aufweisen.

  • 'Sachgebilde' sind materieller Art, wie zum Beispiel Flächen, Anlagen und Bauwerke. Eingriffe in diese Sachgebilde können in Form materieller Eingriffe erfolgen, wie beispielsweise durch (Um)Bau von Anlagen.
  • 'Sozialgebilde' hingegen sind nicht-räumlicher Natur; es handelt sich hier vielmehr um Individuen und deren Verhaltensweisen sowie Einrichtungen und deren Organisation. Eingriffe sind hier vor allem nicht-materieller Art, zum Beispiel über den Erlass von Gesetzen.

Standorte ausweisen[Bearbeiten]

Die wohl gängigste und bekannteste Art dieser Eingriffsweise ist die Ausweisung von Standorten, welche unter anderem mittels Regional-, Flächennutzungs- oder Bebauungspläne erfolgt, um Flächen eine bestimmte Nutzung zuzuschreiben. Hierzu dienen die ‚gängigen’ Instrumente der räumlichen Planung: die Ausweisung bzw. Festlegung Zentraler Orte, von Achsen, Vorrang- und Vorbehaltsflächen, Grünzügen, ebenso wie Bauleitpläne, welche auch als Instrumente der „Raumorganisation“ (Brösse 1995: 507) bezeichnet werden. Dabei werden jedoch nicht nur neue, zusätzliche Flächen ausgewiesen, sondern auch bestehende gesichert, beispielsweise Wohnflächen oder Naturschutzflächen. Bei der Ausweisung von Flächen spielen angrenzende Nutzungen eine Rolle; passende und ausreichende ‚Anschlüsse’ an diese Flächen sind also zu beachten. Heidemann (2002: R-9) spricht dementsprechend von einem „Bündel von Anschlüssen als Ursprung von Eignungen von Nutzungen“. Neben dem Anschluss ist also auch die prinzipielle Eignung der Fläche für die darauf vorgesehene Nutzung zu beachten; so werden für Wohnnutzungen andere Anforderungen an die Fläche gestellt, wie beispielsweise Straßenanschluss, soziale Infrastruktur usw., als für Gewerbegebiete, wie gute Erreichbarkeit von Bundesstraßen und Autobahnen, möglichst ebene Flächen usw.

Anlagen errichten[Bearbeiten]

Diese Eingriffsart ist häufig die klassische Aufgabe der Architekten, Bauingenieure, Landschafts-, Straßenplaner und Grünplaner, Handwerker und Bauarbeiter etc. Die Eingriffsart ‚Anlagen errichten’ umfasst nicht nur die Errichtung neuer Anlagen, sondern auch die Instandhaltung existierender Anlage. Ebenso zählt hierzu der so genannte Rückbau von Anlagen.

Einrichtungen ausrichten[Bearbeiten]

Die oben genannten Anlagen dienen ebenfalls keinem Selbstzweck, sondern beherbergen in der Regel Einrichtungen, welche Zusammenschlüsse von Menschen in Haushalten, Unternehmen, Behörden, Vereinen etc. darstellen. Jede Person ist zwangsläufig Mitglied in einer wie auch immer gearteten Einrichtung, mindestens eines Haushalts. In jeder Einrichtung werden unterschiedliche Ziele verfolgt, es bestehen unterschiedliche Rollen, Zuständigkeiten usw. Die Art der Einrichtung hat dabei Auswirkungen auf deren Mitglieder, d.h. der Kontext muss betrachtet werden. Im Kontext des eigenen Haushalts wird sich eine Person anders verhalten als im Kontext des eigenen Berufs oder Unternehmens, in welchem sie arbeitet. Dies hat mit den unterschiedlichen Belangen und Zielen dieser Einrichtungen zu tun. Einrichtungen werden ausgerichtet, indem durch geeignete Maßnahmen Tätigkeiten dieser Einrichtungen gefördert oder verhindert werden. In der Regel erfolgt dies, indem Regelungen erlassen oder geändert werden, welche die Gründung neuer Einrichtungen beziehungsweise die Gestaltung bestehender Einrichtungen betreffen. Die Diskussion um die richtige Steuerungsform solcher Einrichtungen und/oder mit diesen Einrichtungen, wie sie derzeit bezüglich (Regional) Governance geführt wird, verdeutlicht den Stellenwert von Einrichtungen in der Planung.

Verhaltensweisen steuern[Bearbeiten]

Einrichtungen bestehen nicht aus einem abstrakten Management, dem Vorstand oder einer Belegschaft, sondern aus Menschen. Diese Menschen weisen wie auch immer geartete Verhaltensweisen auf. Diese Verhaltensweisen haben ebenso erheblichen Einfluss auf den Raum: Standortentscheidungen, verkehrliche Entscheidungen, Nutzung der Umwelt etc. basieren auf den Verhaltensweisen dieser Personen, sie sind sozusagen Standort prägende „geography-makers“ (Weichhart 1999: 6). Sie treffen zum Teil täglich Entscheidungen, welche die räumliche Verteilung von Nutzungen beeinflussen, wenn nicht gar determinieren, ohne dass ihnen dies bewusst sein muss. Als Beispiel kann hier die Suburbanisierung herangezogen werden, welche „aus unzähligen – jeweils, für sich genommen – rationalen Einzelentscheidungen entstanden“ ist (Sieverts 1997: 15). Diese Einzelfallentscheidungen vieler Haushalte, den Traum vom Haus im Grünen zu verwirklichen, führte dabei zu Siedlungen, welche häufig monostrukturiert sind, also neben der reinen Wohnnutzung oft wenig oder weit entfernte Versorgungsmöglichkeiten, soziale Infrastruktur wie Schulen, Kindergärten, Bildungseinrichtungen usw. oder kulturelle Einrichtungen wie Kino, Theater etc. aufweisen. Durch Gesetze, Vorschriften und dergleichen kann Verhalten vorgeschrieben werden. Dies wird auch als ‚Lenkung’ bezeichnet. Benutzungsregelungen, Hausordnungen usw. fallen unter solche Lenkungen des Verhaltens. Des Weiteren kann Verhalten initiiert werden (‚Bahnung’). Dies bedeutet, dass das Verhalten nicht vorgeschrieben, jedoch Anstöße zu einem bestimmten Verhalten (oder aber eben Unterlassung bestimmten Verhaltens) gegeben werden. Solche Anstöße erfolgen hauptsächlich über Aufklärung, also die Beschaffung, Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen über Sachverhalte und Vorgehensweisen, sowie über die Anregung, also Ermunterung der Akteure zur Erweiterung ihrer Handlungsmöglichkeiten und Änderung ihrer Verhaltensweisen.

Literatur[Bearbeiten]

  • Dietrichs, B. 1986: Konzeptionen und Instrumente der Raumplanung. Eine Systematisierung; Hannover: Vincentz
  • Brösse, U. 1995: Instrumente; in: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) (Hrsg.) 2005: Handwörterbuch der Raumordnung; Hannover: Selbstverlag
  • Heidemann, C. 2002: Methodologie der Regionalplanung. Die erste und einzige kommentierte Bilderfibel der Regionalplanung; Karlsruhe: Institut für Regionalwissenschaft, Diskussionspapier Nr. 16
  • Jung, W. 2008: Instrumente räumlicher Planung - Systematisierung und Wirkung auf die Regimes und Budgets der Adressaten, Hamburg: Dr. Kovac ISBN 978-3-8300-3743-9
  • Sieverts, T. 1997: Zwischenstadt: zwischen Ort und Welt, Raum und Zeit, Stadt und Land (Bauwelt-Fundamente 118); Braunschweig: Vieweg
  • Weichhart, P. 1999: Social Geography and spatial planning; On people and life-world rationality in the planning process; Special lecture in the lecture series: The Alexander von Humboldt Lectures in Human Geography; University of Nijmegen; 23.09.1999; in: Radboud Universiteit Nijmegen 17.08.2005: http://socgeo.ruhosting.nl/colloquium/Weichhart2.pdf; 11:10
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