Hermann Froschauer
Hermann Froschauer (* 20. Oktober 1936 in Nürnberg) ist ein deutscher Generalstaatsanwalt, der sich seit 1. November 2001 im Ruhestand befindet.
Werdegang[Bearbeiten]
Seit 1961 ist er katholisch mit Hildegund. Geb. Woll, verheiratet ihre Tochter heißt Stefanie. 1954 erlangte er das Abitur. Von 1962 bis 1989 studierte er in München Rechtswissenschaft und schloss das Studium mit dem zweiten jurisitischen Staatsexamen ab. Seit 1990 ist er mit großen de:Tiroler Adler-Orden und dem de:Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (1952) dekoriert.[1]
Vorwurf der Strafvereitelung im Amt ausgeräumt[Bearbeiten]
Ehemaliger Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München: Es gab keinen Druck von oben bei Schreiber-Ermittlungen
Hermann Froschauer hat politische Einflussnahme auf die Schreiber-Ermittlungen verneint. "Ich bin von oben keinem Druck ausgesetzt worden und habe keinen Druck abgegeben", sagte der ehemalige Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer am 13. November 2001 vor dem Schreiber-Untersuchungsausschuss des Bayerischen Landtages. Ständige Telefonate zwischen seiner Behörde und dem Justizministerium seien aus informatorischen Gründen "alltäglich", so Froschauer. Für ihn habe das nichts mit politischer Einflussnahme zu tun, denn wenn er gegenüber dem Ministerium sage, "Freunde, das geht nicht, dann wird das auch nicht gemacht". Froschauer verwahrte sich auch gegen die Vorwürfe des ehemaligen Augsburger Staatsanwalts de:Winfried Maier, der unter anderem "bestellte Berichte" beklagt hatte, die nicht seine Meinung widerspiegeln sollten. Froschauer dazu: "Wenn unterschiedliche Meinungen herrschen, dann zählt das bessere Argument". Allerdings fügte der Pensionär, der mehr als 18 Jahre an der Spitze der Generalstaatsanwaltschaft stand, hinzu: "Wenn die Argumente gleichwertig sind, dann entscheidet die Autorität des übergeordneten Amtes." Für die Kritik Maiers, konsequente und zeitnahe Ermittlungen seien durch zusätzliche Nachfragen aus der Generalstaatsanwaltschaft behindert worden, zeigte Froschauer wenig Verständnis: Seine Behörde habe die Befugnis, Ermittlungsschritte zu bewerten, aber "wenn ein Staatsanwalt gedrängt hat, dann wurde die Maßnahme auch durchgeführt." Froschauer widersprach auch dem Eindruck, er haben sich gegen eine Durchsuchung der CDU-Zentrale gewandt. Weil dies die Augsburger Steuerfahnder vehement gefordert hatten, habe er, Froschauer, "vielleicht" betont, dass die Staatsanwaltschaft, und nicht die Steuerfahndung Herrin des Verfahren sei. Dass Maier "zwingend angeregt" wurde, für die Aufspaltung des Verfahrens zu plädieren, nannte Froschauer "absurd": Sein Stellvertreter Veit Sauter habe lediglich gefordert, dass eine Abtretung einzelner Verfahrensteile im Bericht "anzusprechen" sei. Eine "Verschlankung" des Verfahrens und weitere Abtretungen habe Froschauer selber für angemessen gehalten, weil er den Leuna-Komplex "im Hinterkopf" gehabt und bereits "leidvolle Erfahrungen" in Wirtschaftsstrafsachen und deren arbeitsaufwändigen Ausweitungen gemacht habe. Die von Maier beklagten Einmischungen hält Froschauer für legitim: "Ich habe dafür gesorgt, dass die Ermittlungen auf einem Weg stattfinden, den ich für richtig halte." Wie dieser Weg aussehen kann, auch das machte Froschauer gestern deutlich: Sachfremden Motiven dürfe ein Staatsanwalt nicht nachgeben, aber "wenn Verfahren in politische Dimensionen hineinwirken, dann kann der Staatsanwalt nicht sagen: Wer das ist, ist mir egal, ich gehe mit dem Holzhammer durch". Statt dessen müsse überlegt werden, ob die Maßnahmen "verträglich" seien.[2]
Am 22. April 1999 erwirkten die Augsburger Staatsanwälte Haftbefehle gegen de:Ludwig-Holger Pfahls und Konsorten. Um die Zahl der Beteiligten klein zu halten, wurden die Verdächtigten nicht zur Fahndung ausgeschrieben, sondern die Haftbefehle an die Polizeidienststellen am gemeldeten Wohnort der Verdächtigten gesandt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft in München erfährt zunächst nichts. Der Augsburger Behördenleiter Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger, vergatterte seinen Kollegen de:Winfried Maier, der das Verfahren Anfang 1997 von Weigant übernommen hat, zum Stillschweigen gegenüber den Vorgesetzten in München. Die Haftbefehle, vermerkt Maier in der Handakte, seien auf Weisung seines Chefs "nicht im Berichtswege vorzulegen". Eine zweckmäßige Vorsichtsmaßnahme, wie es im Nachhinein scheint. Sechs Tage nach dem Haftbefehl, am 28. April, bekommt der Leiter der bayerischen Generalstaatsanwaltschaft Hermann Froschauer einen Tipp. Froschauer handelt sofort. Er bedrängt die Augsburger, ihren Haftbefehl zurückzuziehen, und als das nichts fruchtet, weist er sie an, es zu tun. Staatsanwalt Maier erscheint dies Vorgehen so ungeheuerlich, dass er eine schriftliche Anweisung verlangt, da, so notiert er, "erlassene Haftbefehle grundsätzlich sofort zu vollziehen seien, um sich nicht dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt auszusetzen". Es hilft nichts. Froschauer besteht darauf, den Haftbefehl gegen Pfahls genauestens zu prüfen und informiert zudem das Justizministerium, das den Fall seinerseits ein weiteres Mal untersucht. Bis zum 30. April, behauptet jetzt der bayerische Justizminister Manfred Weiß, habe diese juristisch-politische Bearbeitung des Gerichtsbeschlusses gedauert; die Staatsanwaltschaft Augsburg versichert hingegen, dass die Münchner Aufsichtsbehörde die Fahndung bis zum 4. Mai verzögert habe. [3]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Hermann August Ludwig Degener, Walter Habel , Deutsche Who's who, 2007 [1]
- Hochspringen ↑ Froschauer weist Vorwürfe gegen Justiz zurück, Von Anja-Maria Meister in [Die Welt]] 14. November 2001, [2]
- Hochspringen ↑ Die Zeit, 25. Mai 2000, Ein Drama in vielen Akten, [3]
Personendaten | |
---|---|
NAME | Froschauer, Hermann |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Jurist, Staatsanwalt |
GEBURTSDATUM | 20. Oktober 1936 |
GEBURTSORT | Nürnberg |