Erich Geißler

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Erich Max Geißler (* 12. November 1898 in Grossweitzschen; † 1983) war eine deutscher Jurist. Am Volksgerichtshof in Berlin war er als Ermittlungsrichter und Mitarbeiter beim Reichsanwalt bei der Staatsanwaltschaft von November 1941 bis Dezember 1944 tätig. Er gilt als der einzige Richter am Volksgerichtshof, der wegen seiner Tätigkeit von einem deutschen Gericht verurteilt wurde.

Werdegang[Bearbeiten]

Am 1. April 1919 begann seine juristische Laufbahn mit dem Eintritt in den Justizdienst. Während seiner Tätigkeit im mittleren Dienst begann er ein juristisches Studium. Am 22. Januar 1927 legte er die erste, am 1. November 1930 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Damit hatte er die Befähigung zum Richteramt erworben. Es folgte seine Tätigkeit als Assessor an mehreren Amts- und Landesgerichten in Sachsen. Zum Landgerichtsrat wurde er am 29. Juli 1936 ernannt. Es folgte seine Anstellung am Landgericht Plauen am 1. September 1936. Seine Funktion übte er als beisitzender Richter in der 12. Großen Strafkammer aus. Dabei wirkte er an der Verurteilung rassisch Verfolgter Angeklagter mit.

Politisch betätigte er sich bei den Nationalsozialisten, so dass er 1933 Mitglied der SA als Rottenführer. Im Jahre 1937 trat er der NSDAP als Mitglied Nr. 4 324 079 bei.

Tätigkeit am Volksgerichtshof[Bearbeiten]

Ab November 1941 betätigte er sich am Volksgerichtshof in Berlin als Ermittlungsrichter. Bis Februar 1942 verhörte er mit Hilfe eines Dolmetschers 78 verhaftete Angehörige einer polnischen Widerstandsgruppe, die von Marjan Marciniak geleitet wurde[1] Seine Ermittlungen trugen dazu bei, dass am 13. Mai 1942 12 Angehörige der Widerstandsgruppe nach der Polenstrafverordnung wegen Vorbreitung zum Hochverrat am NS-Regime zum Tode verurteilt wurden.

Im Februar 1942 wurde Geißler Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft in der Abteilung III beim Reichsanwalt des Volksgerichtshofes unter dem Oberstaatsanwalt Albert Weyersberg[2].

Seine Hauptaufgabe bestand in der Bearbeitung von Strafsachen gegen Personen verschiedner Nationalitäten, wobei er[3]

  • die Strafverfolgung verfügte
  • Anklageschriften anfertigte
  • die Todesstrafe und andere Strafen beantragte
  • die Vollstreckung von Todesstrafen leitete
  • Gnadengesuche bearbeitete
  • die Wiederaufnahme von Verfahren bearbeitete
  • die Strafverwirklichung anordnete

Während dieser Tätigkeit bis Dezember 1944 wirkte er an der Verhängung der verwirklichten Todesstrafe an mindestens 26 Personen mit, wobei die Hinrichtung weiterer sechs Personen aus mehreren Gründen nicht ausgeführt werden konnte[4] Am 4. Dezember 1944 leitete er die Vollstreckung der Todesstrafe an den vier Mitgliedern der Widerstandsgruppe Saefken-Jakob-Bästlien und zwei Kregsgegnern im Zuchthaus Brandenburg-Görden:

  • Albert Florkowski
  • Alfred Jung
  • Paul Junius
  • Gerhad Kaun
  • Kurt Schmidt
  • Helmut Wagner

Kriegsende und Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Bis zur Einnahme von Berlin durch alliierte Streitkräfte blieb Geißler auf seiner Dienststelle beim Volksgerichtshof. Nach Plauen kehrte er im August 1945 zurück. Dort am Langericht beantragte er dann seinen Urlaub. Nach einigen Hilfsarbeiten nahm er eine Tätigkeit bei einem Rechtsanwalt auf. Im Jahre 1951 stellte er beim Ministerium der Justiz der DDR den Antrag, eine Antrittserlaubnis vor Gericht zu erhalten. Dabei verheimlichte er seine Tätigkeiten am Volksgerichtshof.

Bei einem Aufenthalt in Bremerhaven im Jahre 1956 versuchte er dort, eine Anstellung bei den Justizbehörden zu erhalten. In den Jahren vor seiner Rente arbeitete er als Lichtpauser im VEB Industrieprojektierung Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz). Am 3. November 1981 erfolgte seine Überstellung in die Untersuchungshaftanstalt in Berlin Alfredstraße.[5].

Vom 23. März 1982 bis zum 5. April 1982 fand vor dem Stadtgericht Berlin (d.h. Ost-Berlin) die Verhandlung gegen ihn wegen seiner Mitwirkung an Urteilen vor dem Landgericht Plauen und dem Volksgrichtshof statt. Wegen der Verletzung mehrerer Strafvorschriften des Völker- und alliierten Rechts wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Er starb im folgenden Jahr 1983.

siehe auch:

Literaturquellen[Bearbeiten]

  • Günther Wieland, Das war der Volksgerichtshof - Ermittlungen, Fakten, Dokumente, Berlin 1989
  • C.F. Rüter, DDD-Justiz und NS-Verbrechen, Band I, Laufende Nr. 1010, München 2002

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen C.F. Rüter, DDD-Justiz und NS-Verbrechen, Band I, München 2002, S. 303
  2. Hochspringen Geschäftsverteilungsplan der Staatsanwaltschaft beim Volksgerichtshof vom 12. März 1937, in: Günther Wieland, Das war der Volksgerichtshof - Ermittlungen, Fakten, Dokumente, Berlin 1989, S. 42-43
  3. Hochspringen Anklageschrift gegen Erich Geißler vom 24. Februar 1982 vom Generalstaatsanwalt von Berlin beim Stadtgericht Berlin, in: Günther Wieland, ebenda, S. 128-129
  4. Hochspringen Günther Wieland, ebenda, S. 129
  5. Hochspringen Günther Wieland, ebenda, S. 128

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