Alfred Hüttner

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Karl Alfred Hüttner (* 23. Juli 1874 in Zwickau; 6. Januar 1947 für tot erklärt) war ein deutscher Jurist und Oberlandesgerichtspräsident am Oberlandesgericht Dresden (OLG Dresden)[1]

Lebensstationen[Bearbeiten]

Hüttners Vorfahren waren sächsische Juristen. Nach dem Besuch eines humanistischen Gymnasiums diente er ab dem 1. April 1893 für ein Jahr als Freiwilliger beim Militär. Danach nahm er in Leipzig das Studium der Rechtswissenschaften auf[2]. Im Jahre 1897 bestand er das Examen zum Referendar. Den juristischen Vorbereitungsdienst zum Referendar begann er am 1. Oktober 1897. Die Promotion zum Dr. jur. erlangte er 1899 an der Universität Leipzig mit dem Thema Die Vererblichkeit des Besitzes nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch. Seine Ernennung zum Assessor erfolgte am 1. Februar 1902. Seine juristische Dienste leistete er in Dippoldswalde und Dresden[3], während er 1908 zum Amtsrichter befördert wurde[4].

Im Jahre 1913 erfolgte seine Versetzung ins säsische Justizministerium. Vom 4. Auguts 1914 bis zum 18. April 1919 war er im Militärdienst tätig, den er als Hauptmann der Landwehr beendete. Während dieser Zeit wurde er am 1. Oktober 1916 zum Landgerichtsdirektor ernannt. Nach der Entlassung aus dem Militärdienst kehrte er an seine vorherige Dienststelle zurück. Zum 1. April 1920 wurde er zum Ministerialrat, am 1. Oktober 1926 zum Ministerialdirektor befördert. Zum Präsidenten des OLG Dresden wurde er am 1 März 1931 ernannt. Daneben fürhrte er den Vorsitz der Dienststrafkammer, des säsischen Kompetenzgerichts und leitete die Prüfungsstelle im Reichsjutizprüfungsamt in Dresden[5].

Zeit im NS-Regime[Bearbeiten]

Mitglied in der NSDAP wurde er am 1. Mai 1937. Hüttner war im Jahre 1938 an der Ausbildung von Gerichtsvollziehern beteiligt. Dabei solte nach seiner Ansicht die politischen Einflüsse in der Ausbildung vermieden werden. Diese Ansicht veröffentlichte er 1939 in einem Aufsatz in der Zeitschrift Deutscher Rechtspfleger[6]. Dafür handelte er sich den Tadel der Deutschen Arbeitsfront (DAF) und der Gauleitung der NSDAP ein.

Im Jahre 1938 kam es an seiner Dienststelle in Dresden zu einem Zwischenfall, der in der deutschen Presse Aufsehen erregte und zu einer Stellungnahme von Roland Freisler führte. Schon seit 1933 war der "Deutsche Gruß" Pflicht in den Justizverwaltungen. Zu diesem Zweck war in einem Amtszimmer beim OLG Dresden das Schild mit dem Text Hier wird nur mit Heil Hitler gegrüßt angebracht. Eine überregionale Zeitshrift hatte nun die Nachricht verbreitet, dass das Schild entfernt wurde. Die Begründung sollte gelautet haben, das Schild sei geeiget, die Gefühle anders Denkender zu verletzen.

Freisler stelle nun in einem Zeitschriftenbeitrag[7] fest:

Richtig ist das Gegenteil, was im Anschluss an die Mitteilung der Zeitschrift, dass sie Verleumdungen zum Opfer gefallen sei, zur Wahrung der Ehre des angegriffenen Beamten hiermit festgestellt wird:

Oberlandesgerichtspräsident Dr. Hüttner hat, sobald er mit der Angelegenheit befaßt worden ist, angeordnet, dass an Stelle des von dem Beamten entfernten Schildes ein gleiches wieder angebracht wurde, die Entfernung des ersten Schildes mißbilligt und ausdrücklich hervorgehoben, dass auf jemanden, der aus irgendwelchen Gründen den deutschen Gruß[8] nicht anwenden wolle, keine Rücksicht zu nehmen sei.

Diese Affäre hatte offensichtlich keine poltischen Folgen für Hüttner, da ihm noch 1938 das goldene Treuedienst-Ehrenzeichen in Gold von Adolf Hitler verliehen wurde. Er wurde aus dem Justizdienst am 1. August 1039 wegen der Altersgrenze in den Ruhestand entlassen, erfüllte allerdings noch bis zum 31. Januar 1940 einen Ersatz für seinen im Wehrmachtsdienst noch tätigen Nachfolger. Offensichtlich hatte Hüttner bis dahin keinen Argwohn der NS-Funktionäre geweckt, denn ab 1. Februar 1940 bis zum 1. März 1944 wurde er noch als Landesgerichtspräsident beim Landgericht Dresden eingesetzt[9]. Wie eine Zeitschrift am 23. Juli 1944 berichtete, erhielt er zum endgültigen Abschied aus dem Justizdienst noch eine Dankesurkunde von Adolf Hitler.

Nach dem Krieg wurde er im Zuge der Entnazifizierung als Mitläufer der Gruppe IV eingestuft. Sein weiteres Schicksal nach 1945 bleibt noch bisher ungeklärt.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Lebensdaten von Alfred Hüttner
  2. Hochspringen Reichshandbuch der Deutschen Gesellschaft, I. Band, Berlin 1930, S. 822
  3. Hochspringen Funktionen am Oberlandesgericht Dresden
  4. Hochspringen Moritz von Köckritz, Die deutschen Oberlandesgerichtspräsidenten im Nationalsozialismus (1933 - 1945), Frankfurt am Main 2011, S. 212
  5. Hochspringen Moritz von Köckritz, ebenda, S. 211
  6. Hochspringen Deutscher Rechtspfleger, 1939, S. 132, zitiert in: Hubert Schorn, Der Richter im Dritten Reich, Frankfurt/Main 1959, S. 299, dort mit Druckfehler im Namen: Hütter statt Hüttner
  7. Hochspringen siehe: Deutsche Justiz, 100. Jahrgang. Berlin 1938, S. 275
  8. Hochspringen hier wurde der "Deutsche Gruß" tatsächlich als "deutscher Gruß" im Adjektiv klein geschrieben
  9. Hochspringen Moritz von Köckritz, ebenda, S. 212-213
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