Zwangsrouter

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Ein Zwangsrouter ist ein Telekommunikationsendgerät, das der Netzbetreiber vorgibt und zu seinem Netz zählt. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ein anderes Endgerät zu wählen. Technisch wird dies dadurch erzwungen, dass die im Endgerät verwendeten Zugangsdaten für den Teilnehmer unzugänglich sind.[1][2] Mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt der Richtlinie 2008/63/EG vom 20. Juni 2008 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen sind Zwangsrouter unvereinbar.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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