Zusatzversicherungen

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Eine Zahnzusatzversicherung (ZZV) soll primär den Versicherten die Inanspruchnahme von Zahnersatz auf dem gewünschten Niveau ermöglichen und die entsprechenden jeweiligen Lücken der Erstattung von Leistungen durch gesetzliche Krankenversicherungen ausgleichen.

Beschreibung[Bearbeiten]

ZZV's sind eine relativ junge Sparte. Entstanden ist sie durch die Notwendigkeit Kürzungen der gesetzlichen Krankenversicherung im Bereich der Zahnersatzleistungen auszugleichen. Die ersten deutlichen Einschränkungen bei den Leistungen der GKV reichen zurück bis ins Jahr 1977, indem die Obergrenze für die Eigenbeteiligung bei Zahnersatz von damals DM 500,-- aufgehoben wurde. Praktisch in jeder folgenden Gesundheitsreform wurden weitere Kürzungen der GKV im Bereich der Zahnersatzmaßnahmen beschlossen, der Höhepunkt wurde in 1996 erreicht. In dieser Reform wurde der Zahnersatz für nach dem 31.12.1978 Geborenen komplett gestrichen. In diesem Jahr fand die Zahnzusatzversicherung in Deutschland eine deutliche Steigerung der Bekanntheit, da von Seiten der privaten Krankenversicherungsunternehmen die entsprechenden Versicherung auf Basis der damaligen Versorgung zum Ausgleich dieser Einschränkungen angeboten wurden. Dieser Komplettausschluss wurde dann allerdings 1998 wieder zurückgenommen.

Später wurden dann die Leistungen für Zahnersatz auf sogenannte Regelleistungen reduziert. Die GKV legte für bestimmte Befunde einen bestimmten Regelbetrag fest, mit dem eine hinreichende wirtschaftlich vertretbare und zweckmäßige Behandlung durchgeführt werden können soll. Dieser Betrag wird in der Regel zu 50% (bis zu 60%, je nach Pflege des Bonusheftes) dann von der GKV bezuschusst (Festzuschuss). Dadurch ergaben sich dann für die Patienten 50% (je nach Bonusheft 40%) Eigenbeteiligung bei sogenannten Regelversorgungen. Diese spiegeln aber mittlerweile nicht mehr den Stand der Zahnmedizin wieder und werden meist auch den ästhetischen und medizinischen Ansprüchen der Patienten nicht mehr gerecht., so dass in der Regel deutlich höhere Eigenbeteiligungen zu tragen sind.

Um hier gesetzlich Versicherten auch eine Versorgung mit Zahnersatz auf dem aktuellsten Stand der Medizin zu ermöglichen, wurden und werden verschiedene private Zahnzusatzversicherungen entwickelt. Auf der einen Seite gibt es heute Tarife, die die Festzuschüsse der GKV auf 100% der Kosten einer Regelleistungen aufstocken. Irrtümlich glauben viele Versicherte, dass sie mit dem Abschluss dieser Tarife im Leistungsfalle keine Eigenbeteiligung mehr haben würden. Die Kosten für eine gute Zahnersatzversorgung übersteigen aber die Kosten der Regelleistung oft um ein Vielfaches und so müssen viele Versicherte, trotz ZZV teils erhebliche Zuzahlungen selber leisten. Auf der anderen Seite berücksichtigen einige der neueren ZZV die Diskrepanz zwischen Regelleistung und medizinisch und ästhetisch anspruchsvoller Behandlung und beziehen ihre Leistungen auf den Rechnungsbetrag. Hier gibt es Tarife die die Erstattung auf höchstem Niveau bis zu 90% des Rechnungsbetrages vorsehen.

Klassifizierung[Bearbeiten]

Auf Grund der doch sehr großen Unterschiede im Leistungsniveau der ZZV kann hier keine eindimensionalen Klassifizierungen erfolgen, vielmehr muss eine mehrdimensionale Differenzierung getroffen werden:

Klassifizierung nach Erstattungsleistung

  • ZZV deren Erstattung sich nur nach den Regelleistungen richten
  • ZZV deren Erstattungen sich nach am Rechnungsbetrag orientieren

Klassifizierung nach Kostenübernahme für bestimmte Behandlungsmaßnahmen entsprechend der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

  • ZZV nur für Zahnersatz
  • ZZV nur für Zahnbehandlung
  • ZZV für Zahnersatz und Zahnbehandlung
  • ZZV für Zahnersatz, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie
  • ZZV für Zahnersatz und weitere GKV-Ergänzungsversicherungen

Klassifizierung nach Art der Beitragsermittlung. Darunter versteht man, ob der Versicherungsgeber bei der Ermittlung der monatlichen Beiträge eine Altersrückstellung vorsieht oder nicht. Im ersten Fall wird der Monatsbeitrag durch das Eintrittsalter festgelegt, im zweiten Fall erfolgt jedes Jahr eine neue Einstufung entsprechend dem Lebensalter des Versicherten.

  • ZZV die nach Art der Krankenversicherung kalkuliert werden
  • ZZV die nach Art der Schadensversicherung kalkuliert werden


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