Working-Holiday-Visum (Japan)
Das Working-Holiday-Visum wurde von der japanischen Regierung eingerichtet, um jungen Menschen einen längeren Aufenthalt in Japan zu ermöglichen, bei welchem diese ihre Reise vor Ort durch kurzfristige Arbeitstätigkeiten finanzieren können.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Working-Holiday-Programme Japans[Bearbeiten]
Das erste Working-Holiday-Programm wurde 1980 zwischen Australien und Japan eingerichtet, seit dem 1. Dezember 2000 gibt es diese Möglichkeit auch für deutsche Staatsangehörige. Weitere Partnerländer mit Japan sind Kanada, Neuseeland, Südkorea, Hong Kong, Taiwan, Großbritannien, Irland, Frankreich, Dänemark und Norwegen[1].[2]
Bedingungen und Konditionen[Bearbeiten]
Das Visum berechtigt für den Aufenthalt in Japan für 12 Monate. Es kann bei der japanischen Botschaft bzw. bei dem japanischen Konsulat, in dessen Amtsbezirk man seinen Wohnsitz hat, beantragt werden. Das Working-Holiday-Visum kann nur einmal im Leben beantragt werden und nur bis zum Alter von 30 Jahren. Die Ausstellung des Visums ist kostenlos und die Bearbeitungszeit der Anträge beträgt etwa eine Woche. Um es zu beantragen, muss man folgende Dinge vorweisen:[3]
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland (und damit einhergehend die deutsche Staatsangehörigkeit)
- Auslandskrankenversicherung für den Zeitraum des Aufenthalts
- 2000 Euro für die erste Zeit des Aufenthalts
- Rückflugticket oder 1100 Euro
- Antrag für das Visum (auf der Homepage der jap. Botschaft kann man dieses Formular herunterladen)
- formloses Motivationsschreiben, etwa eine A4-Seite (auf Englisch oder Japanisch)
- Reiseplanung (auf der Homepage der jap. Botschaft kann man dieses Formular herunterladen)
- Biografie (auf der Homepage der jap. Botschaft kann man dieses Formular herunterladen)
- aktuelles Passfoto
Das Visum hat eine Gültigkeit von einem Jahr (ab Ausstellungsdatum) und berechtigt zu einer einmaligen Einreise innerhalb dieses Zeitraums. Ab dem Datum der Einreise darf sich der Inhaber des Visums ein Jahr lang in Japan aufhalten.
Möchte man innerhalb des einjährigen Aufenthalts aus- und wieder einreisen, benötigt man hierzu ein „Re-entry Permit“, da das Visum nur zur einmaligen Einreise berechtigt.[4]
Wer ein Working-Holiday-Visum besitzt, kann ohne Zeit- oder Gehaltsbeschränkung in Japan arbeiten, es fällt allerdings eine Einkommensteuer von 20 % an. Außerdem sind bestimmte Arbeitsfelder ausgeschlossen, die zur Verbesserung der Vergnügungs- und Unterhaltungsindustrie beitragen (Bars, Nachtclubs).[5]
Auch für Japaner besteht im reziproken Verhältnis die Möglichkeit eines Working Holidays u.a. in Deutschland.[6]
Siehe auch[Bearbeiten]
Weblinks/Quellen[Bearbeiten]
- Genaue Daten direkt von der japanischen Botschaft in Deutschland
- Fragen & Antworten zum WHV auf der Seite des Ministry of Foreign Affairs of Japan (engl.)
- Japan Association for Working Holiday Makers
- Häufig gestellte Fragen über das Working Holiday Visum (englisch)
- umfangreiche Informationen zum Visum der verschiedenen Länder und Programmen
- Genaue Working-Holiday-Visa-Übersicht für Japan, Australien, Neuseeland u. Kanada
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Kyodo: Norway 'working holiday' plan set. The Japan Times, 6. November 2012, abgerufen am 20. Januar 2013 (englisch): „The exchange program, beginning Feb. 1, will allow Japanese and Norwegian people aged 18 to 30 to work on a short-term basis for up to one year (...)“
- Hochspringen ↑ The Working Holiday Programmes in Japan. Ministry of Foreign Affairs Japan, Oktober 2010, abgerufen am 20. Januar 2013 (englisch).
- Hochspringen ↑ Informationen zum Antrag eines Visums für einen Ferienarbeitsaufenthalt. In: Botschaft von Japan. Abgerufen am 11. November 2012.
- Hochspringen ↑ Application for Re-entry Permit. In: Immigration Bureau of Japan. Abgerufen am 11. November 2012 (englisch).
- Hochspringen ↑ The Working Holiday Programmes in Japan. In: Außenministerium Japan. Abgerufen am 29. März 2013 (englisch).
- Hochspringen ↑ Working Holiday für Japaner. In: Deutsche Botschaft Tokyo. Abgerufen am 29. März 2013 (japanisch, Japaner können den Aufenthaltstitel auch nach Einreise bei der örtlichen Ausländerbehörde in Deutschland einholen. Im Gegensatz dazu ist allerdings die Ausstellung bei der dt. Botschaft sowohl komplett kostenlos als auch unkompliziert.).
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