Wolfgang Ilges

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Wolfgang Ilges (* 22. August 1909 in Köln) war als SS-Sturmbannführer (SS-Nr. 207304) und Regierungsrat stellvertretender Leiter der Staatspolizeistelle Tilsit (Stapo Tilsit), einer Dienststelle der Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Gegen Ende 1941 nahm er eine Tätigkeit im Amt III im Reichssicherheisthauptamt (RSHA) in Berlin auf.

Lebensstationen[Bearbeiten]

Sein Vater Walther Ilges (* 31. Mai 1870) war als Ingenieur und freier Schriftsteller vor 1933 der NSDAP beigetreten. Bis 1936 leitete er als SS-Obersturmbannführer (SS-Nr. 36239) die Kulturabteilung des Sicherheitshauptamtes in Berlin und verstarb 1941).

Er besuchte vier Jahre lang eine Volksschule und danach neun Jahre das Gymnasium in Köln in der Kreuzgasse. Im jahre 1928 bestand er die Prüfung zum Abitur. Danach nahm er an der Universität Köln ein Studium der Rechtswissenschaften auf. Das Examen zum Referendar legte er im März 1934 ab. Mit der Unterstürtzung seines Vaters trat er Mitte 1934 in das Angestelltenverhältnis beim Sicherheistdienst (SD) der SS im Oberabschnitt West (OA West) in Köln auf. Im Jahre 1934 war er Angehöriger der SS geworden. In Köln wurde er in verschiedenen Sachgebieten beschäftigt, um dann ab 1936 in Rechtsfragen wie dem SS-Disziplinarwesen tätig zu werden.

Seine juristische Qualifikation setzte er im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf ab Mitte 1935 im Vorbereitungsdienst fort, so dass er Anfang 1939 das Examen zum Assessor ablegen konnte. Im Sommer 1939 wurde er zum stellvertretenden Leiter (Stabsführer) des SD-Leitabschnitts Düsseldorf ernannt. Um sich finanziell zu verbessern, wechselte er in das Beamtenverhältnis über. Damit war allerdings auch eine Dienststtellung bei der Gestapo verbunden.

Dienst bei der Gestapo[Bearbeiten]

Als Assessor auf Probe wurde er Mitte 1940 zur Stapo Tilsit (Gestapo Tilsit) versetzt. Dort wurde er stellvertretender Leiter des SS-Obersturmbannführers Heinz Gräfe[1]. In dieser Dienststellung betätigte er sich mit den gewöhnlichen Amtsgeschäften der Gestapo, aber auch mit speziellen Fragen der Flüchtinge und der Grenzfragen zum Baltikum. Gegen Ende 1940 kam als neuer Leiter der spätere SS-Standartenführer Hans-Joachim Böhme[2] nach Tilsit.

Das Dienstverhältnis zu Böhme verschlechterte sich jedoch wegen verschiedener Dienstauffassungen. Als dann Ilges kurz nach dem Überfall auf die Sowjetunion im Juni 1941 einen Zusammenstoß mit dem SS-Sturmbannführer Werner Hersmann (SS-.Nr. 9416) nach einem Trinkgelage hatte, kommandierte Böhme Ilges im am 24. oder 25. Juni 1941 zu einem Sonderkommando nach Augustowo, wo eine sogenannte Säuberungsaktion bei einem Erholungsheim auszuführen sei. Im Zuge dieser Vernichtungsaktion wurden etwa 30 Insassen hingerichtet, darunter auch Juden. Anfang Juli 1941 kehrte Ilges wieder nach Tilsit zurück, um dann seinen Jahresurilaub anzutreten. Böhme hatte inzwischen seinen Jahresurlaub an. Da er danach zu einer regelrechten Untätigkeit sich zurückversetzt sah, kam er mit Unterstützung eines Bekannten im Dezmber 1941 zum Amt III im RSHA[3].

Kriegsende und Nachkriegszeit[Bearbeiten]

Seine Dienstzeit im RSHA endete im Januar 1945, als er an Gelenkrheumatismus erkrankte und in ein Berliner Lazarett zur Bahandlung kam. Diese Behandlung wurde wurde in einem Lazarett in Karlsbad fortgesetzt. In Gefangenschaft geriet er im Mai 1945. Die folgende Internierung endete im Februar 1948. Das Spruchgericht in Benefeld-Bomlitz[4] verurteilte ihn am 14. April 1948 zu einem Jahr Haft wegen seiner Zugehörigkeit zum SD und der Gestapo. Er kam aber nicht in Haft, das ihm seine Internierungszeit angerechnet wurde.

Danach schlug er sich mit Gelegenheitsarbneiten und Fürsorgeleistungen durch, da er wegen seiner NS-Belastung in Stufe III keine Arbeitsmöglichkeiten fand. Erst zu Beginn des Jahres 1950 konnte er in einer Garage ein Büro eröffnen. Im Jahre 1953 wurde er bei einer Versicherungsgesellschaft als Assessor eingestellt. Ein Jahr später konnte er eine Tätigkeit als Anwaltsassessor aufnehmen, um dann 1955 beim Amts- und LandgerichtKöln als Rechtsanwalt zugelassen zu werden.

Gegen Ende 1956 erfolgte seine Verhaftung wegen der Teilnahme an Kriegsverbrechen im Raum Augustowo. Das Landgericht Köln verurteilte ihn am 4. Mai 1957 wegen Beihilfe zum Mord in zwei Fällen zu vier Jahren Zuchthaus. Da ihm die Internierungsjahre von 1945 bis 1948 und die Dauer der Untersuchungshaft auf die Haftdauer angerechnet wurden, brauchte er wohl die Haftstrafe nicht mehr antreten.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Heinz Gräfe
  2. Hochspringen Hans-Joachim Böhme
  3. Hochspringen C.F. Rüter, Justiz und NS-Verbrechen, Band 14, Amsterdam 1976, Lfd.Nr. 444, S. 105-129
  4. Hochspringen Benedeld
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