Wissensfreiheit

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Unter Wissensfreiheit verstehen Medienwissenschaftler und Bildungspolitiker das Recht auf freien Zugang zu Informationen.

Sie bezeichnen den freien Zugang zu Wissen als Grundrecht und Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaft. Im Gegensatz zu traditionellen Grundrechten wie Meinungsfreiheit oder Glaubensfreiheit, die die persönlichen Rechte des Individuums schützen, betrifft Wissensfreiheit die gesellschaftliche Teilhabe, die sog. (Partizipation).

Befürworter der Wissensfreiheit berufen sich u. a. auf Max Weber, der davon ausgeht, dass aus Sicht der Politik ein Wissensvorsprung immer auch einen Machtvorsprung impliziert.

Wissensfreiheit stellt auch eines der Hauptziele der Wikipedia dar: Wenn jedem das Recht gegeben wird, aktiv wie passiv am Wissen zu partizipieren, entsteht ein Diskurs, der ganz im Sinne von Jürgen Habermas zu intersubjektiv nachvollziehbaren Ergebnissen führt.

Der erste Schritt zur Wissensfreiheit innerhalb einer Gesellschaft liegt in der Abschaffung von Schulgeld. Die zweite Stufe bilden die Universitäten, die freie Einsicht in ihre Forschungsmethoden und -ergebnisse gewähren. Mit Beginn des Digitalzeitalters wird schließlich erforderlich, jene Technologien offenzulegen, auf deren Grundlage Wissen gespeichert und weitergegeben wird, um nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Dies kann u. a. durch Nutzung freier Software und Open-Source-Software erfolgen.

In Deutschland ist laut Artikel 5, Absatz 3 des Grundgesetzes Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei.

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]

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