Wilhelm Kiesow

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Wilhelm Kiesow (* 9. November 1881 in Oranienburg; † 15. Januar 1938[1]) war ein deutscher Jurist.

Lebensweg[Bearbeiten]

Nach der bestandenen Reifeprüfung begann er ein Studium der Rechtswissenschaften. Im Jahre 1908 wurde er zum Assessor ernannt.[2] Im selben Jahr erlangte er die Promotion in Leipzig zum Dr. jur. mit dem Thema Die Rechtslage des Erbschaftsbesitzers bei freiwilliger Leistung auf Nachlassverbindlichkeiten.[3] In Berlin nahm er 1914 eine Tätigkeit als Amtsrichter auf. Ins Reichsjustizministerium wechselte er nach dem 1. Weltkrieg im Jahre 1919.

Tätigkeiten im Reichsjustizministerium[Bearbeiten]

Zuerst widmete er sich dem Jugendgerichtswesen, wobei er einen Erlass vom 16. Februar 1923 veröffentlichte.[4] Mit Erich Zweigert kommentierte er 1923 auch das Gesetz zum Schutz der Republik. Ab 1924 widmete er sich den Reformen der Strafrechtsprozesse und den Vorbereitungen der Strafrechtsreform. Danach wechselte er in die Abteilung des Zivilrechts. Dort arbeitete er mit an der Reform des Patentrechts. Als Verfasser der Erläuterung der Vergleichsordnung im Konkursrecht[5] von 1927 bewährte er sich und bot vielen Juristen eine wertvolle Stütze.

Beim Reichsgericht[Bearbeiten]

Ins Reichsgericht wechselte er am 1. Februar 1933. Dort wurde er zum Senatspräsidenten des 2. Zivilsenats ernannt. In dieser Position wirkte er fünf Jahre lang, bis er nach einem kurzen Leiden im 54. Lebensjahr Anfang 1935 verstarb.

Schriften[Bearbeiten]

  • Gesetz zum Schutze der Republik (vom 21. Juli 1922) nebst den Ausführungsverordnungen des Reichs. J. Bensheimer, Berlin 1923, OCLC 38030807 (mit Erich Zweigert).
  • Strafprozeßordnung und Gerichtsverfassungs-Gesetz mit den Nebengesetzen nach dem Stande vom 15. Mai 1924. 6. Auflage. Bensheimer, Mannheim 1930, OCLC 250393426.
  • Der schwere Diebstahl nach geltendem Strafrecht und seine Behandlung in den Entwürfen. Abel, Greifswald 1929, DNB 570446651, OCLC 48729177.
  • Das landwirtschaftliche Vermittlungsverfahren nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 27. September 1932 (RGBl. I, S. 473) nebst Durchführungsverordnung vom 17. November 1932. Berlin 1932, DNB 574304304, OCLC 246450301.
  • Gesetz über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses (Vergleichsordnung) vom 5. Juli 1927. 4. Auflage. J. Bensheimer, Mannheim 1932, OCLC 72532454.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Erich Volkmar, Senatspräsident Dr. Kiesow, in: Deutsche Justiz, 100. Jahrgang., Berlin 1938, S. 122
  2. Wilhelm Kiesow in der Online-Version der Edition Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik
  3. Die Rechtslage des Erbschaftsbesitzers bei freiwilliger Leistung auf Nachlassverbindlichkeiten. R. Noske, Borna-Leipzig 1908, OCLC 34219195 (Dissertation).
  4. Erlass Jugendgerichtsgesetz vom 16. Februar 1923, Mannheim 1923
  5. Gesetz über den Vergleich zur Abwendung des Konkurses
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