Wilhelm Friedrich

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Wilhelm Friedrich (* 1897 in Hessen; † 1. Mai 1942 in Paris) war ein deutscher Jurist und Minsterialrat im Reichsjustizministerium.

Lebensstationen[Bearbeiten]

Im Ersten Weltkrieg diente er als Soldat von 1914 bis 1918. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften trat er als Referendar 1921 in den Dienst der hessischen Justiz. Seine Beförderung zum Gerichtsassessor erfolgte im im Januar 1924. Nach seiner Versetzung nach Offenbach erfolgte dort im Dezember 1927 seine Beförderung zum Amtsgerichtsrat[1]. Im Juni 1930 wurde er in Darmstadt zum Landgerichtsrat, im Mai 1936 zum Oberlandesgerichtsrat befördert. Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten war er Mitglied der NSDAP geworden.

Ins Reichsjustizministerium wurde er im Mai 1937 berufen. Dort erfolgte im April 1939 seine Beförderung zum Ministerialrat. Fachlich betätigte er sich im Bereich des Genossenschafts- und Gesellschaftsrechts. Zum Kriegsbeginn ab dem 1. September 1939 erfolgte seine Einberufung zur Wehrmacht als Oberleutnant der Reserve.

In den besetzten Gebieten in Frankreich diente er als Hauptmann der Reserve bei einer Flak-Einheit. In diesem Dienst wurde ihm das Kriegsverdienstkreuz II. Klasse verliehen. Nach einer mehrwöchingen Erkrankung mit einer Lungenentzündung starb er in eimem Lazarett in Parisam 1. Mai 1942.

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. in: Deutsche Justiz, 104. Jg., Berlin 1942, S. 317