Weideschlachtung
Unter Weideschlachtung versteht man das Schlachten von Schlachttieren außerhalb eines Schlachthofs, hier auf der Weide, auf der das Tier alleine oder innerhalb einer Herde Futter aufnimmt.
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Vorgehensweise[Bearbeiten]
Das Tier wird aus einer Entfernung von oft nur wenigen Metern mit einer Schusswaffe erschossen. Die Waffe ist in der Regel ein jagdlich geeignetes Gewehr, geladen mit geeigneter Munition (Kaliber, Energieumsatz). Der Treffpunkt ist der Gleiche, der für einen Schuss mit einem Schlachtschussapparat („Bolzenschussgerät“) gewählt worden wäre. Das Tier wird anschließend in einen speziellen Fahrzeug-Anhänger verbracht, um dort unter hygienischen Bedingungen auszubluten; vielfach wird das Tier auch sofort ausgeweidet. Die weitere Verarbeitung erfolgt in geeigneten Räumen oder in einem Schlachthof.
Gesetzliche Regelungen[Bearbeiten]
Die Regelungen sind in Deutschland und anderen Ländern sehr unterschiedlich und in vielen Fällen unklar. Weideschlachtung ist eindeutig geregelt und zulässig für „Gehegewild“. Dies ist in erster Linie Damwild (Dama dama), das als einziges jagdbares Tier im Sinne des BJG in Gehegen gehalten werden kann.
Die Weideschlachtung ist in Deutschland gemäß der Tierschutz-Schlachtverordnung (Anlage 3 Teil I) rechtlich zulässig. Es muss eine Genehmigung der für Tierschutz und Waffenrecht zuständigen Behörden vorliegen. Durch die Wahl eines passenden Kalibers muss sichergestellt werden, dass ein Treffer zu sofortigem Tod oder Bewusstlosigkeit des Tieres führt. Der bei der Jagd angewandte Blattschuss ist verboten. Es muss auf Kopf oder Hals geschossen werden. Bei Rindern wird auf den Hals geschossen, da die Hirnmasse auf BSE getestet werden muss. Bei Weideschlachtung von Gatterwild und Nutzvieh müssen die Tierkörper binnen 45 Minuten in einen nahegelegenen Schlachthof gebracht werden, wo dann die fleischhygienischen Untersuchungen durchgeführt werden. Dies ist nur erlaubt sofern der Bestand einer regelmäßigen amtstierärztlichen Kontrolle unterliegt.[1][2]
In der Schweiz ist die Tötung auf der Weide nur bei verunfalltem Schlachtvieh und bei Gehegewild wie Hirschen oder Damwild erlaubt. In allen anderen Fällen ist die Methode verboten. [3]
Vor- und Nachteile[Bearbeiten]
Der Kugelschuss auf der Weide erfordert kein Einfangen, Separieren oder Fixieren der Tiere. Die zu schlachtenden Tiere werden aus dem Herdenverband „heraus geschossen“. Als weitere Vorteile werden die Vermeidung von Transport- und Schlachthofstress genannt, die anerkanntermaßen zu einer höheren Fleischqualität führen (nicht kompensierter Stress kann zu DFD-Fleisch führen). Auch Tierschutzaspekte spielen eine Rolle. Als Nachteile werden angeführt:
Weideschlachtung ist nur in Einzelfällen möglich, eine „industrielle Fleischerzeugung“ mit ausgewogenen Kosten-Nutzen-Verhältnis ist mit Weideschlachtung nicht zu erreichen. Schlachttierbeschau und Fleischbeschau können nicht immer vorschriftsmäßig erfolgen, ebenso sind die üblichen Hygienestandards nicht immer einzuhalten.
Weblinks[Bearbeiten]
- Kugelschuss auf der Weide als Betäubungs-, Tötungsverfahren zur Schlachtung von Rindern abgerufen am 1. Juni 2014
- Weideschlachtung auf YouTube
- Umstrittene Weideschlachtung. In Schweizerbauer.ch abgerufen am 1. Juni 2014