Vier Luftfreiheiten

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Am 1. Mai 2004, gemeinsam mit der Erweiterung Europas, hat die Ratsbestimmung 2408/92 eine Reihe von Luftfreiheiten festgelegt, die von allen 25 Mitgliedsstaaten des neuen, größeren Europa übernommen wurden.

Diese Freiheiten wurden eingeführt,

  • um wettbewerbsfeindliche Praktiken zwischen Flughäfen und Fluglinien einzuschränken
  • sie erlauben Fluggesellschaften aller Mitgliedsstaaten den gemeinsamen Zugang zu Flughafeneinrichtungen und öffnen unabhängig vom Herkunftsland der Fluglinie die Strecken zwischen allen (und innerhalb aller) Mitgliedsstaaten.
  • Weiters beinhalten sie die Freigabe des Beförderungsentgelts und der Tarife, festgelegt in der Ratsbestimmung 2409/92
  • die Passagiere genießen die Freiheit, nach Preis und Servicequalität zu wählen, statt gezwungen zu sein, eine bestimmte Fluglinie für ein bestimmtes Flugziel zu benutzen.


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