Verhandlungssicherheit

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Verhandlungssicherheit bezeichnet die mündliche und schriftliche Beherrschung einer Sprache auf nahezu muttersprachlichem Niveau in Verbindung mit landeskundlichen Kenntnissen.[1]

Anforderungen an das Prädikat "Verhandlungssichere Sprachbeherrschung"[Bearbeiten]

Die verhandlungssichere Beherrschung einer Sprache ist die Fähigkeit, mündliche oder schriftliche Verhandlungen erfolgreich zu führen, das heißt:

  • Informationen (Tatsachen, Absichten oder Fragen) in der jeweiligen Sprache so auszudrücken, dass diese vom Hörer oder Leser ohne jeden Informationsverlust (korrekt und eindeutig) aufgenommen werden können oder
  • das korrekt gesprochene oder geschriebene Wort so zu verstehen, dass die Absicht des Senders völlig korrekt und eindeutig erkannt wird.

Fachleute sprechen von verhandlungssicher, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • sehr großer Wortschatz.
  • Kenntnis von Wortähnlichkeiten, die (mündlich) Missverständnisse provozieren können (Blaukraut : Brautkleid).
  • Korrekte Wortverwendung (genutzt oder genützt).
  • Beherrschung von grammatikalischen Feinheiten (Tatsachenunterschied zwischen ich ging und ich bin gegangen), auch wenn diese in der Umgangssprache meist ignoriert werden.
  • Spracherfahrung, die befähigt, einen gehörten oder gelesenen (aber unbekannten) Begriff erfolgreich nachzuschlagen (was ist ein Nießbrauchsrecht ?).
  • Kenntnis von Redewendungen („Gefahr im Verzug“).
  • Erkennung und Vermeidung oder korrekte Anwendung von Dialekten.
  • Erfolgreicher Umgang mit komplizierten Sätzen mit beliebig vielen Nebensätzen („Bandwurmsätze“).
  • Verständnis von Umschreibungen (Kolbenverbrennungskraftmaschine = Motor).
  • Erkennen von „bösartigen“ Formulierungen (mit denen gezielt eine falsche Aussage suggeriert wird, um z. B. einen Vertragsabschluss herbeizuführen und die tatsächliche Aussage später vor Gericht durchzusetzen).

Abgrenzung von anderen Begriffen[Bearbeiten]

Vielfach wird – fälschlich – angenommen, verhandlungssicher bezeichne nur die Fähigkeit, flüssig mündlich eine Verhandlung zu führen; dies jedoch ist konversationssicher.

Weblinks[Bearbeiten]

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