Verhandlungssicherheit
Verhandlungssicherheit bezeichnet die mündliche und schriftliche Beherrschung einer Sprache auf nahezu muttersprachlichem Niveau in Verbindung mit landeskundlichen Kenntnissen.[1]
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Anforderungen an das Prädikat "Verhandlungssichere Sprachbeherrschung"[Bearbeiten]
Die verhandlungssichere Beherrschung einer Sprache ist die Fähigkeit, mündliche oder schriftliche Verhandlungen erfolgreich zu führen, das heißt:
- Informationen (Tatsachen, Absichten oder Fragen) in der jeweiligen Sprache so auszudrücken, dass diese vom Hörer oder Leser ohne jeden Informationsverlust (korrekt und eindeutig) aufgenommen werden können oder
- das korrekt gesprochene oder geschriebene Wort so zu verstehen, dass die Absicht des Senders völlig korrekt und eindeutig erkannt wird.
Fachleute sprechen von verhandlungssicher, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- sehr großer Wortschatz.
- Kenntnis von Wortähnlichkeiten, die (mündlich) Missverständnisse provozieren können (Blaukraut : Brautkleid).
- Korrekte Wortverwendung (genutzt oder genützt).
- Beherrschung von grammatikalischen Feinheiten (Tatsachenunterschied zwischen ich ging und ich bin gegangen), auch wenn diese in der Umgangssprache meist ignoriert werden.
- Spracherfahrung, die befähigt, einen gehörten oder gelesenen (aber unbekannten) Begriff erfolgreich nachzuschlagen (was ist ein Nießbrauchsrecht ?).
- Kenntnis von Redewendungen („Gefahr im Verzug“).
- Erkennung und Vermeidung oder korrekte Anwendung von Dialekten.
- Erfolgreicher Umgang mit komplizierten Sätzen mit beliebig vielen Nebensätzen („Bandwurmsätze“).
- Verständnis von Umschreibungen (Kolbenverbrennungskraftmaschine = Motor).
- Erkennen von „bösartigen“ Formulierungen (mit denen gezielt eine falsche Aussage suggeriert wird, um z. B. einen Vertragsabschluss herbeizuführen und die tatsächliche Aussage später vor Gericht durchzusetzen).
Abgrenzung von anderen Begriffen[Bearbeiten]
Vielfach wird – fälschlich – angenommen, verhandlungssicher bezeichne nur die Fähigkeit, flüssig mündlich eine Verhandlung zu führen; dies jedoch ist konversationssicher.
Weblinks[Bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
Wikilinks - Wikis & Websites mit Artikeln zum Thema[Bearbeiten]
(Trage hier dein Wiki mit Link zum Artikel ein, wenn du ebenfalls einen Artikel zum Thema hast oder du diesen Artikel in dein Wiki exportiert hast)
- Website/XY-Wiki: Artikelname
Social Networks[Bearbeiten]
Netzwerke[Bearbeiten]
Blogs[Bearbeiten]
Twitter[Bearbeiten]