Verdienstorden

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Verdienstorden sind staatliche Ehrenzeichen, die den Ordensträger für besondere Verdienste auszeichnen und diesen in eine (oft nur theoretisch oder symbolisch existierende) weltliche, ordensähnliche, hierarchisch strukturierte Gemeinschaft aufnehmen.

Mit manchen Orden sind neben der lobenden Auszeichnung an sich auch andere Rechte und Pflichten verbunden, z. B. eine bestimmte protokollarische Rangfolge oder auch die Anwesenheitspflicht bei bestimmten offiziellen Ereignissen.

Äußeres Zeichen der Mitgliedschaft sind meist kreuz- oder medaillenförmige Anstecknadeln, die je nach Stufe auch am Bande, am Halsband oder an einer Schärpe verliehen werden. Manche Orden erlauben auch die Zufügung bestimmter Titel zum Namen. Orden und Ordenszeichen dürfen in aller Regel nur persönlich vom Ausgezeichneten getragen werden.

Historische Entwicklung[Bearbeiten]

Verdienstorden entwickelten sich aus den von Herrschern gestifteten weltlichen Ordensgemeinschaften der Hausorden (deren älteste der Orden vom Goldenen Vlies und der Hosenbandorden), dessen Mitglieder sich im Dienste des Souveräns gemeinsamen Idealen verschrieben hatten. Im Lauf der Jahrhunderte wurde der Begriff Orden auf das Abzeichen dieser Vereinigungen übertragen. So entstanden ab dem 17. Jahrhundert in fast allen Staaten Europas militärische und zivile Verdienstorden, die oft auch in mehrere Klassen eingeteilt waren. Eine wirkliche Ordensgemeinschaft existierte in diesen Orden meist nur noch symbolisch. Einige Verdienstorden blieben auch beim Übergang von der Adelsgesellschaft zur Republik bestehen (→Ehrenlegion), meist wurden die staatlichen Verdienstorden aber neu gegründet.

Beispiele für Verdienstorden[Bearbeiten]

Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ist der einzige Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.[1] Er wird „verliehen für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen sowie für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich“.[2]

Daneben existiert in der Bundesrepublik als „halb-staatliche“ Auszeichnung auch noch die Friedensklasse des von Friedrich dem Großen gestiften Ordens Pour le Mérite. Auch die deutschen Länder (außer Bremen und Hamburg, siehe Hanseatische Ablehnung) haben eigene Verdienstorden. In der DDR wurde der Vaterländische Verdienstorden von 1954 bis 1990 in vier Stufen für hervorragende Leistungen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens verliehen.

In Österreich gibt es auf staatlicher Ebene u. a. das Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (mehrstufig), das Österreichische Ehrenzeichen für Wissenschaft und Kunst (mehrstufig) sowie ein Österreichisches Militärverdienstzeichen.

Die Schweiz verleiht keine Verdienstorden und verbietet ihren Regierungsmitgliedern, Parlamentariern, Richtern, Bundesangestellten und Armeeangehörigen, Orden anzunehmen. Falls dies – beispielsweise aus politischen Gründen – nicht anders geht, muss eine Genehmigung erteilt werden. Normale Schweizer Bürger dürfen erworbene Orden bei bestimmten offiziellen Anlässen nicht tragen.

International bekannt sind z. B. die französischen (z. B. Ehrenlegion, Ordre des Arts et des Lettres) oder englischen (z. B. Order of the British Empire) Orden.

Literatur[Bearbeiten]

  • Christian Gryphius: Kurzer Entwurf der geistlichen und weltlichen Ritter-Orden. Breslau 1697. (noch heute für seltene alte Orden deutscher Kleinstaaten verwendet)
  • H. Kirchner: Deutsche Orden und Ehrenzeichen. 2. Auflage. 1970.
  • Ernst August Prinz zur Lippe: Orden und Auszeichnungen in Geschichte und Gegenwart. 1958.

Weblinks[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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