Tod von Kamal K.

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Der irakischstämmige Kamal K. (* 1991) wurde am 24. Oktober 2010 vor dem Leipziger Hauptbahnhof erstochen. Die Täter waren Markus E. (Thüringen) mit Hilfe von Daniel K. (Leipzig, ehemals Aachen). Kamal soll anderen Jugendlichen zu Hilfe gekommen sein, die von E. und K. angepöbelt worden waren. Ein rechtsextremistischer Hintergrund der Tat wurde später festgestellt.


Hergang[Bearbeiten]

In der Nacht zum 24. Oktober 2010 war das spätere Opfer Kamal K. mit seiner Freundin und einem Freund in Diskotheken in der Leipziger Innenstadt unterwegs. Im Laufe des Abends kam es zu einem Streit zwischen Kamal und seiner Freundin, die deswegen den Heimweg antreten wollte. Alle drei begaben sich Richtung Hauptbahnhof, doch kurz vor dem Ziel flammte der Streit des Paares erneut auf. Der Begleiter der beiden setzte sich auf eine Bank im Park vor dem Hauptbahnhof, um abzuwarten, bis sich der streit legen würde.

Der spätere Täter Markus S. kam am 23. Oktober 2010 nach Leipzig, um sich mit dem Mittäter Daniel K. zu treffen. Einen Tag später wollte er nach Plauen weiterfahren. Während einer Zechtour mit seinem einstigen Mithäftling liefen beide im Müllerpark, gegenüber dem Leipziger Hauptbahnhof der Gruppe um Kamal K. über den Weg. Zunächst setzten sie sich zum Freund des Opfers und versuchten, ein Gespräch über das streitende Paar zu beginnen. Als Kamal K. dies bemerkte, unterbrach er seinen Disput, ging auf die Männer zu und fragte, ob es Probleme gebe. Die Antwort von Marcus E. und Daniel K. lautete: nach Zeugenaussagen „Ja, wir haben ein Problem – Mit dir!“ Schnell kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung, schließlich zu Handgreiflichkeiten: Marcus E. und Daniel K. schlugen auf Kamal K. ein. Kamal K. besprühte den 19-jährigen mit Pfefferspray, der dadurch die Sicht verlor und sich nicht weiter verteidigen konnte. Daniel K. stürzte sich auf Kamal K.. Beide landeten während des Kampfes im Gebüsch. Als Kamals Freund eingreifen wollte, zückte Marcus E. sein Klappmesser, um den Freund in Schach zu halten. Anschließend wandte er sich der Auseinandersetzung zu und stach seinem Opfer in den Bauch.[1]

Nachdem Kamals Freund erfolglos versucht hatte, in die Situation einzugreifen, lief er zurück zu einer Diskothek, in der sich Kamals Bruder aufhielt. Die beiden Täter nutzten die Zwischenzeit zur Flucht, wurden jedoch noch in Tatortnähe von der Polizei gestellt. Ein Passant hatte die Situation von einer Straßenbahnhaltestelle aus beobachtet und die Polizei gerufen. Unterdessen versuchte Kamal, sich ebenfalls in Richtung der Diskothek zu schleppen. Er brach jedoch nach wenigen Metern zusammen. Trotz Notoperation starb er am nächsten Tag an seinen schweren Verletzungen.[2]

Prozess[Bearbeiten]

Der damals 33-jährigen Erfurter Marcus E. wurde wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Totschlag verurteilt. Die Staatsanwältin beantragte zwölf Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Sein Mittäter Daniel K. sollte nach Antrag der Staatsanwaltschaft erst in den Maßregelvollzug, um sein offensichtliches Alkoholproblem zu lösen. Das beantragte Strafmaß für Marcus E. begründete die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer wie folgt: "Der Angeklagte hat einen Hang zu gefährlichen Straftaten". Zudem seien Gewalttaten aus einer rechten Gesinnung heraus keine Seltenheit. Dass der Angeklagte mindestens ein überzeugter Neonazi ist, wurde im Verlauf des Prozesses dutlich. Er hat unter anderem ein Hakenkreuz, ein Portrait Adolf Hitler und die Schriftzüge "NSDAP" und "Rassenhass" tätowiert. Tattoos seien sein einziges Hobby, berichtete während des Prozessess der zuständige Psychiater. Das Tätowieren hatte er mutmaßlich im Gefängniss erlernt.

Zum Tatzeitpunkt waren beide Täter angetrunken. Ihre Alkoholwerte lagen je bei rund 2,4 Promille.

Im Vorfeld der Verurteilung hatte der Mord an Kamal K. für viel Aufsehen gesorgt. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hatte bis zuletzt nicht auf Mord, sondern aufgrund der starken Trunkenheit der Täter auf Totschlag bzw. Körperverletzung plädiert. Eine rechtsextreme Motivation für den Anschlag auf Kamal K. kamen in der Argumentation der Anklage nicht vor. Das Gericht sah den Sachverhalt jedoch anders und übertraf das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß. Der Haupttäter Marcus E. wurde zu einer 13-jährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt, sein Komplize Daniel K. wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis.[3]

Reaktionen[Bearbeiten]

Die zuständige Staatsanwaltschaft musste sich kritischen Äußerungen stellen, weil sie die Tat nicht als rechtsextremistisch motiviert eingestuft hatte. Martin Gillo, der sächsische Ausländerbeauftragte war zufrieden mit dem Urteil uns sagte, es zeige, dass rechte Straftaten »mit der entsprechenden Härte geahndet werden«.[4]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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