Thyssen-Bank-Prozess

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Der Thyssen-Bank-Prozess war ein Strafprozess vor der 8. Strafkammer in Berlin-Moabit um den Bankrott der August-Thyssen-Bank, Düsseldorf, 1961.

13 Ageklagte:

  • Wilhelm Gericke (* 1916) Prokurist, der Berliner Filiale der August Thyssen-Bank AG, (RA Horst Mahler) (7 Jahre),
  • Müller Prokurist der August Thyssen-Bank AG,
  • Forner Bevollmächtigter der August Thyssen-Bank AG,
  • Karl-Heinz Johannes Wemhoff (* 1927) Autokredithandel OHG, (RA Dietrich Scheid) (fortgesetzte Beihilfe zur Untreue, 6,5 Jahre),
  • Waffenhändler Gerhard Dominowski Autohandelshaus Ricci -Automobile (* 1911) (5,5 Jahre)
  • Finanzmakler Leo Rabinowitz (* März 1936 in Berlin. † 1992 in Berlin).
  • Bankier Ernst Decot, Bankhäusern Ernst Decot

Gericke, Wemhoff und Dominowski kamen am 9. November 1961 in Untersuchungshaft.[1]

Untersuchungshaftdauer[Bearbeiten]

Die Untersuchungshaft dauerte drei Jahre. Wemhoff reichte Klage No 2122/64 bei der Europäischen Kommission Für Menschenreche wegen Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaftdauer ein.[2]

Helga Gericke und Wilhelm Gericke klagten ebenfalls bei der EKMR gegen die Bundesrepublik Deutschland No 2294/64 die Klage wurde am 22. Juli 1966 angenommen.[3]

Am 9. November 1964 wurde gegen acht Angeklagte vor der achten Großen Strafkammer im Moabit ein Prozess begonnen.[4] Dominowski wurde vorgeworfen durch Wechselmanipulation die Thyssen-Bank um ihr Aktienkapital in Höhe von 16 Millionen Deutsche Mark betrogen zuhaben.[5]

Am 7. April 1965 wurden die Urteile verkündet.[6]

Dominowski wurde zu fünfeinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt, von welchen, wegen guter Führung, 548 Tage auf Bewährung ausgesetzt wurden.[7]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

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