Suizidversuch

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Von einem Suizidversuch (lat. conamen suicidii, Plural conamina suicidii; Suizid=Selbstmord) spricht man, wenn eine vorsätzlich gegen das eigene Leben gerichtete Handlung oder Unterlassung nicht direkt zum Tod geführt hat. Man versteht darunter die erfolglos umgesetzte Absicht, das eigene Leben zu beenden. Davon abzugrenzen ist das Bestreben, der Außenwelt gegenüber den Eindruck eines Selbsttötungsversuchs zu erwecken. Dass ein scheinbarer Suizidversuch in tieferer Motivation möglicherweise durchaus nicht zum Tod führen soll, ist dem vermeintlichen Suizidanten vor der Tat häufig nicht bewusst.

Definition[Bearbeiten]

In der Literatur wird der Suizidversuch unterschiedlich definiert:

  1. Jeder versuchte Suizid, der nicht tödlich endete, ist ein Suizidversuch.
  2. Eine Handlung, die den Eindruck erwecken sollte, ein Suizid sein zu können, jedoch nicht mit Selbsttötungsabsicht vorgenommen wurde, ist ein Suizidversuch.

Beide Definitionen treffen für sich den Kern nicht vollständig: So gibt es Suizide, die eigentlich als Suizidversuch mit 'appellativem Charakter' geplant waren, jedoch misslangen und tödlich endeten.

Der Begriff Parasuizid wird teilweise gleichsinnig verwandt.

Bedeutung[Bearbeiten]

Ausgehend von der zweiten Definition wird ein Suizidversuch häufig als Hilfeschrei interpretiert. Der Suizidant möchte durch seine Handlung auf eine von ihm als ausweglos erlebte Situation hinweisen und Hilfe anfordern. In diesen Fällen ist eine - womöglich zeitweise stationäre - Krisenintervention indiziert und kann Hilfe versprechen. Typischerweise wird mit den Betroffenen ein Lebensvertrag geschlossen, in dem sie sich verpflichten, für die Dauer der Behandlung keine weiteren Versuche zu unternehmen.

Allerdings kann der Suizidversuch auch als Druckmittel missbraucht werden: Es gibt zahlreiche Fälle, in denen eine suizidale Person Dritte mit der Drohung, sich andernfalls selbst zu töten, zu Handlungen nötigt. Ein solches Verhalten kann teilweise langjährig erprobt sein: Es gibt Fälle, in denen bereits die Eheschließung unter Suizidandrohung erfolgte und die gesamte weitere Beziehung unter dem Zeichen der emotionalen Erpressung durch die Äußerungen zur Suizidalität stand.

In solchen Fällen kommt es häufig zum akzidentiellen Suizid, da der Bedrohte die Drohung nicht (mehr) ernst nimmt und aus nachvollziehbaren Gründen keine geeigneten Gegenmaßnahmen (mehr) ergriffen hat.

Dadurch entsteht dann eine perfide psychische Situation beim hinterbliebenen Partner: Einerseits litt er typischerweise jahrelang unter der ständigen Bedrohung und Angst und hat daher lange einen großen Aufwand getrieben, um den Suizid zu erschweren und zu verhindern, andererseits hat er zum Zeitpunkt des vollzogenen Suizids die Drohung offenbar nicht mehr ernst genug genommen und fühlt sich für den Tod (mit)verantwortlich, weil er weiß oder ahnt, dass dieser möglicherweise (weiterhin) zu verhindern gewesen wäre.

Mittel[Bearbeiten]

Im Unterschied zum Bilanzsuizid werden als Hilfeschrei zu verstehende Suizidversuche häufig mit untauglichen Mitteln verübt; besonders junge Frauen und Mädchen verwenden vielfach Schlafmittel und andere Medikamente in einer nicht tödlichen Dosierung. Sofern sie nicht an ihrem Erbrochenen ersticken, führt eine rechtzeitige medizinische Behandlung hier in den meisten Fällen zum Überleben.


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