Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Regelung des Vollzuges der Freiheitsstrafe in Nordrhein-Westfalen
Kurztitel: Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
Abkürzung: StVollzG NRW
Art: Landesgesetz
Geltungsbereich: Nordrhein-Westfalen
Rechtsmaterie: Strafvollzugsrecht
Erlassen am: 13. Januar 2015
(GVBl. 2015 vom 26. Januar 2015)
Inkrafttreten am: 27. Januar 2015
Weblink: Gesetzestext
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen legt seit dem 27. Januar 2015 die Grundlagen fest, nach denen Freiheitsstrafen im Land Nordrhein-Westfalen vollzogen werden.

Mit dem Gesetz will Nordrhein-Westfalen einen „aktivierenden Strafvollzug“ etablieren, der den Grundsatz des „Forderns und Förderns“ in den Mittelpunkt stellt. Ziel ist es, Gefangene in die Lage zu versetzen, ein Leben ohne Straftaten zu führen.

Das Gesetz ersetzt nach Artikel 125a Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes in Nordrhein-Westfalen das Strafvollzugsgesetz des Bundes.

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