Strafrechtsänderungsgesetz

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Die in der Rechtswissenschaft zu findende Abkürzung StrÄndG (Deutschland), StÄG (DDR), StRÄG (Österreich) steht für Strafrechtsänderungsgesetz.

Das deutsche 29. StrÄndG von 1994 hat zum Beispiel den § 175 des StGBs aufgehoben. Ebenfalls wurde § 182 StGB aufgehoben (und durch eine neue Regelung ersetzt), der zuvor die Verführung (Minderjähriger) unter Strafe stellte.

Beispiele:

Siehe auch[Bearbeiten]

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