Strafrechtsänderungsgesetz
Die in der Rechtswissenschaft zu findende Abkürzung StrÄndG (Deutschland), StÄG (DDR), StRÄG (Österreich) steht für Strafrechtsänderungsgesetz.
Das deutsche 29. StrÄndG von 1994 hat zum Beispiel den § 175 des StGBs aufgehoben. Ebenfalls wurde § 182 StGB aufgehoben (und durch eine neue Regelung ersetzt), der zuvor die Verführung (Minderjähriger) unter Strafe stellte.
Beispiele:
- Neununddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz (39. StrÄndG), Deutschland 2005
- Strafrechtsänderungsgesetz 2015 (StRÄG 2015), Österreich (grundlegendere Novelle, seither spricht man auch allgemein von StGB 2015)