Sterbehilfe Deutschland
Sterbehilfe Deutschland | |
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Rechtsform | Gruppe aus zwei kooperierenden Vereinen (SterbeHilfeDeutschland e. V. für Nord-, Ost- und Westdeutschland, Verein StHD für die Schweiz und Süddeutschland) mit homogener Vereinssatzung |
Gründung | SterbeHilfeDeutschland e. V. 2009 in Oststeinbek, Verein StHD Sommer 2012 in Zürich |
Sitz | SterbeHilfeDeutschland e. V.: Oststeinbek, Verein StHD: Zürich, Schweiz |
Personen | |
Schwerpunkt | Selbstbestimmungsrecht, Begleitung am Lebensende, Sterbehilfe, Patientenverfügung und allgemeine Vorsorge |
Mitglieder | ca. 400 (Stand: 15. Juni 2013) |
Website | www.sthd.ch |
Die Vereinsgruppe Sterbehilfe Deutschland (SterbeHilfeDeutschland e. V. und Verein StHD) setzt sich für möglichst uneingeschränkte Selbstbestimmung ihrer Mitglieder bis zum Lebensende ein. Dies umfasst auch die Option, Beihilfe zum Suizid von sogenannten Sterbehelfern in Anspruch zu nehmen.
Die Tätigkeit der Vereinsgruppe muss abgegrenzt werden von kommerzieller Sterbehilfe, einer Dienstleistung, von der sich Sterbehilfe Deutschland per Vereinssatzung ausdrücklich distanziert.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Mitglieder des Vereins[Bearbeiten]
Mit Stand vom 15. Juni 2013 vereint Sterbehilfe Deutschland etwa 400 Mitglieder beiderlei Geschlechts in beiden Vereinsregionen zusammen. Die Altersspannweite der Mitglieder liegt laut dem jährlich ausgegebenen Weißbuch zwischen 19 und 99 Jahren bei einem Durchschnitt von 71 Jahren und knapp zwei Drittel Frauenanteil.
Begleitete Suizide[Bearbeiten]
Sterbehilfe Deutschland setzt voraus, dass Personen, die einen begleiteten Freitod anstreben, über uneingeschränkte Einsichts- und Willensfähigkeit verfügen. Eine Person mit Vormund wie etwa eine geistig schwer behinderte Person käme also für einen assistierten Selbstmord – selbst wenn der Wunsch geäußert würde – nicht in Frage. Die Vereinsgruppe setzt für die Klärung der Frage, ob bezüglich eines Sterbewunsches freier Wille vorliegt, geschulte Gutachter ein, die mit einem modifizierten Testinstrument die Einsichtsfähigkeit analysieren. Nur bei einem bestimmten Niveau des Testergebnisses kann „grünes Licht“, also die Zusage einer zukünftigen Ermöglichung einer Sterbehilfe, erteilt werden. Durch dieses Verfahren können Suizidassistenzen durch die Vereinsgruppe leichter juristisch abgesichert werden, sollten kritische Fragen zur Zurechnungsfähigkeit eines Suizidenten z. B. durch Ermittlungsbehörden aufgeworfen werden. Die Altersgruppe der Suizidenten ist (2012) mit < 40 bis über 90 Jahre äußerst heterogen. Wird ein Mitglied satzungsgemäß für einsichts- und willensfähig erkannt, wird diese Information an das Mitglied weitergeleitet. Die Vereinsgruppe Sterbehilfe Deutschland nimmt von dort an Abstand davon, das Mitglied weiter mit Nachfragen zum akuten Sterbewunsch zu kontaktieren, um keine zusätzliche Beeinflussung vorzunehmen. Der Anteil der Mitglieder, die das sogenannte grüne Licht bekommen, ist weitaus größer als der Anteil derer, die die Suizidassistenzzusage dann letztlich auch tatsächlich für einen begleiteten Selbstmord nutzen. Das Faktum, dass das grüne Licht bei einem Mitglied nicht auch gleichbedeutend ist mit einem durchgeführten Selbstmord, ist von der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas (Ludwig A. Minelli) mit ähnlichen statistischen Kennwerten bekannt.
Methodik[Bearbeiten]
Je nach konkretem Fall nutzt die Sterbehilfe Deutschland (vorzugsweise) eine perorale Gabe eines starken Benzodiazepins in Kombination mit einem zuvor zu trinkenden Chloroquinpräparat. Damit unterscheidet sich die Methodik von Ansätzen von Schweizer Vereinen, die mit NaP oder – selten – einem Helium-Exit-Bag arbeiten.[1] Der Verein macht ausdrücklich keine Angaben zur exakten Dosierung. Es ist im gleichen Zuge anzumerken, dass StHD keine eigenmächtigen Selbstmorde unterstützt. Sollte aus medizinischen Gründen Methode 1 nicht möglich sein, kann ein Injektionsautomat zum Einsatz kommen. Diese Methode wird seltener eingesetzt. Sterbehilfe Deutschland kann auf dem Gebiet Deutschlands keine assistierten Suizide auf der Basis von Natriumpentobarbital oder Nembutal durchführen, da eine Nutzung dieser Barbiturate einen Verstoß gegen das geltende Betäubungsmittelgesetz darstellte[2] und sich darüber hinaus auch die Beschaffung schwierig gestaltete. Durch die breitgefächerte lethale Wirkung auf innere Organe der Methode, dass Sterbewillige Gift trinken, ist es nicht möglich – selbst wenn Suizidenten das so wünschen würden – Organe nach dem Suizid für eine Organspende freizugeben; medizinisch wären diese nicht mehr für Spendeempfänger nutzbar. Bei ersterer Methode tritt der vollständige Tod ca. 1–9 Stunden nach der Aufnahme des Giftes, was ausdrücklich eigenmächtig durch die sterbewillige Person erfolgen muss, durch multiples Organversagen ein, nachdem durch das Zweitpräparat Bewusstlosigkeit aufkam.
Weiteres Engagement[Bearbeiten]
Sterbehilfe Deutschland engagiert sich politisch in Form eines Einsatzes für die Sterbehilfe, hilft bei der Erstellung von Patientenverfügungen und bei der Anwaltssuche zur Verfassung eines Testamentes. Auf der Vereinswebsite werden laufend Informationen das Thema Sterbehilfe betreffend aktualisiert und so Mitgliedern und interessierten Mitgliedern verfügbar gemacht.
Internationale Mitgliedschaften[Bearbeiten]
Seit ca. 2012 ist StHD Mitglied der World Federation of Right to Die Societies.[3] Der Grad der Kooperation wird zukünftig vermutlich ausgebaut.
Veröffentlichungen[Bearbeiten]
- Kusch, R. & Spittler, J.-F. (2013). Der Ausklang – Leitfaden für Selbstbestimmung am Lebensende. Norderstedt: Books on Demand.