Stadtschülerparlament Lübeck
Das Stadtschülerparlament Lübeck (kurz SSP) vertritt die Schüler aller weiterführenden Schulen der Hansestadt Lübeck [1] und setzt sich für deren Belange ein. Die Grundidee des Stadtschülerparlaments ist es, alle Schülervertretungen und damit alle Schüler der weiterführenden Lübecker Schulen in einem gemeinsamen Gremium zu präsentieren.
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Rechtliche Rolle[Bearbeiten]
Das SSP ist die Kreisschülervertretung[2] der Hansestadt Lübeck. Es ist nicht auf eine Schulart beschränkt, sondern setzt sich aus allen Schulen zusammen.
Zusammensetzung[Bearbeiten]
Jede weiterführende Schule Lübecks entsendet einen Delegierten, die die jeweilige Schule im Stadtschülerparlament repräsentieren. Außerdem werden 2 Stellvertreter gewählt. Des Weiteren besteht das SSP aus zwei gleichberechtigten Stadtschülersprechern. Diese werden durch zwei Beisitzer unterstützt. Die Finanzen werden vom Kassenwart und dessen Stellvertreter verwaltet. Die Sitzungen sind öffentlich, sodass jeder am SSP teilnehmen kann [3].
Aufgaben des Stadtschülerparlaments[Bearbeiten]
Die Hauptaufgabe des Stadtschülerparlaments besteht darin, alle Schüler der weiterführenden Schulen in einem einzigen Gremium zu vertreten. In diesem Gremium werden über aktuelle, kommunale und schulische Themen beraten. Außerdem ist das Stadtschülerparlament ein Forum, das den Schülervertretungen der einzelnen Schulen einen Platz zum Meinungs- und Informationsaustausch bietet. Das Stadtschülerparlament sieht seinen Aufgabenbereich ähnlich wie die Schülervertretungen sowohl in der Bereicherung des Schullebens als auch in der "Wahrnehmung selbstgestellter kultureller, fachlicher, sozialer und sportlicher Aufgaben"[4].
Sitzungen[Bearbeiten]
Die Sitzungen des Stadtschülerparlaments finden einmal im Monat statt. Sitzungsort ist dabei das Jugendzentrum Burgtor, aber auch das Lübecker Rathaus.
Stimmrecht[Bearbeiten]
Jede Schule besitzt eine Stimme. Somit darf nur ein Vertreter der Delegation der jeweiligen Schule wählen, auch wenn sowohl der Delegierte als auch der Stellvertreter anwesend sind. Des Weiteren haben gewählte Funktionsträger wie die Stadtschülerpräsidenten jeweils eine Stimme.
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Statut des Stadtschülerparlaments, Zusammensetzung 2.)Stand: November 2012
- Hochspringen ↑ [1] Schulgesetz Schleswig-Holstein, § 82, Stand: November 2012
- Hochspringen ↑ Statut des Stadtschülerparlaments, Zusammensetzung 4.)Stand: November 2012
- Hochspringen ↑ [2] Schulgesetz Schleswig-Holstein, § 79, Abs. 2,2 - 2,3, Stand: November 2012