Spezialgebiet (Matura)

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Eine Spezialfrage bezeichnete bis zum Schuljahr 2013/2014 bei der Matura in Österreich die Frage zu einem Spezialgebiet.

Dieses musste in der Regel nach den Semesterferien bekanntgegeben werden und Stoff enthalten, der im regulären Unterricht (Kernstoff) nicht vorgetragen wurde. Die Ausarbeitung des Spezialgebiets hatte in der Regel eine Länge von 10-20 Seiten, war aber gesetzlich nicht schriftlich verpflichtend. Für eine positive Prüfung musste die Spezialfrage auch positiv beantwortet werden.

Das Spezialgebiet wurde ab dem Schuljahr 2013/2014 in Österreich abgeschafft.

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