Souveräner Staat

Aus MARJORIE-WIKI
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ein souveräner Staat umfasst ein völkerrechtlich anerkanntes, von einem Staatsvolk bewohntes Gebiet mit eigener souveräner Regierung . Die Regierung übt mit ihrer Staatsmacht die interne und externe Souveränität aus, der das Staatsvolk unterliegt. Außerdem nimmt die Regierung eines souveränen Staates zwischenstaatliche, vertraglich vereinbarte Rechtsbeziehungen mit Regierungen anderer Staaten auf, überwacht deren Einhaltung und verteidigt die staatliche Souveränität mit politischen und ggfs. auch militärischen Mitteln.[1] Nach allgemeinem Verständnis existiert ein souveräner Staat in der Regel als ein Staat unabhängig von der Staatsgewalt eines anderen Staates oder oder einer sonstigen auswärtigen Macht.[2] Ob ein Staat souverän ist, ist nach Faktenlage eine Tatsachenfrage.[3] Während ein souveräner Staat nach dieser Definition abstrakt, auch ohne von anderen Staaten anerkannt zu sein, existieren könnte, fällt es nicht anerkannten Staaten oft schwer, ohne diese Anerkennung völkerrechtliche Verträge zu schließen oder diplomatische Beziehungen zu anderen souveränen Staaten aufzunehmen.

Sphären der staatlichen Souveränität[Bearbeiten]

Nach innen versteht man unter staatlicher Souveränität, dass der Staat Inhaber der höchsten Gewalt ist (Volkssouveränität), nach außen, dass er unabhängig von ausländischen Mächten ist (Völkerrecht). Die staatliche Gewalt ist grundsätzlich unbeschränkt, der Staat hat Gebietshoheit und Personalhoheit.[4]

Begriffsgeschichte[Bearbeiten]

Begriffsherkunft[Bearbeiten]

Der Begriff kommt vom vulgärlateinischen superanus, das höchst oder höchste Gewalt bedeutet.[5]

Dreielemente-Lehre Jellineks[Bearbeiten]

Nach der Drei-Elemente-Lehre Georg Jellineks ist ein Staat souverän, wenn er ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und Staatsgewalt hat, egal, ob ihn die anderen Staaten anerkennen.[6][7]

Ein menschenleeres oder ein künstliches Gebiet (beispielsweise das Fürstentum Seeland), zählen nicht als mögliche Staatsgebiete.[8]

Konvention von Montevideo[Bearbeiten]

Die Dreielemente-Lehre Jellineks wurde durch die de:Konvention von Montevideo um das Merkmal der äußeren Souveränität (ausschließliche Völkerrechtsunmittelbarkeit) mit der ihr folgenden Fähigkeit zur Aufnahme auswärtiger Beziehungen erweitert. Trotzdem geht die Staatenpraxis davon aus, dass dieses Merkmal nicht konstituierend für staatliche Souveränität ist.[9]

Missachtung des Völkerrechtes[Bearbeiten]

In jüngster Zeit stellt sich die Frage, ob die staatliche Souveränität endet, wenn ein Staat intern das Völkerrecht in schwerster Weise missachtet.[10] Ein Beispiel ist der Kosovokrieg, den NATO-Staaten 1999 gegen die Bundesrepublik Jugoslawien führten, um Menschenrechte der im Kosovo lebenden albanischen Einwohner unter Missachtung der staatlichen Souveränität Jugoslawiens zu verteidigen.

Zweifelsfälle – Staatliche Anerkennung[Bearbeiten]

Zweifelsfälle werden dadurch gelöst, dass ein Staat von anderen Staaten anerkannt wird.[11]

Folgen der staatlichen Souveränität[Bearbeiten]

Als Folge der staatlichen Souveränität kann ein Staat als Subjekt oder Objekt des Völkerrechts handeln. Da dieses ständig weiterentwickelt wird, ändern sich die Rechte souveräner Staaten im Laufe der Zeit. So gab es früher ein Recht, Krieg zu führen, das heutzutage stark eingeschränkt ist.[10]

Siehe auch[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Siehe:
    • Malcolm Nathan Shaw International law. Cambridge University Press, 2003: „Article 1 of the Konvention von Montevideo on Rights and Duties of States, 1933 lays down the most widely accepted formulation of the criteria of statehood in international law. It note that the state as an international person should possess the following qualifications: '(a) a permanent population; (b) a defined territory; (c) government; and (d) capacity to enter into relations with other states'“
    • Perspectives on international law. Kluwer Law International, 1995: „So far as States are concerned, the traditional definitions provided for in the Montevideo Convention remain generally accepted.“
  2. Siehe:
    • Henry Wheaton Elements of International Law: With a Sketch of the History of the Science. Carey, Lea & Blanchard, 1836: „A sovereign state is generally defined to be any nation or people, whatever may be the form of its internal constitution, which governs itself independently of foreign powers.“
    • sovereign., 4th, Houghton Mifflin Company, 2004 (Zugriff am 21 February 2010): „adj. 1. Self-governing; independent: a sovereign state.“
    • sovereign, 2nd, Oxford University Press, , ISBN 0195170776: „adjective … [ attrib. ] (of a nation or state) fully independent and determining its own affairs.“
  3. Suzanne Lalonde: Notes to Pages. In: Determining Boundaries in a Conflicted World: The Role of Uti Possidetis.. McGill-Queen’s Press – MQUP, 2002, ISBN 9780773524248.
  4. de:Heinrich Wilms: Staatsrecht: Staatsorganisationsrecht unter Berücksichtigung der Föderalismusreform. W. Kohlhammer Verlag, 2007. Band 1, ISBN 9783170183940, Seite 79.
  5. Bernhard Pfahlberg, Ursula Münsch: Herder-Lexikon Politik. 1992, Seite 192.
  6. Subin Nijhawan: Ein Diskurs über den Begriff der Souveränität am Beispiel Bhutans. 2003, ISBN 3640065824, Seite 15.
  7. de:Georg Jellinek: Allgemeine Staatslehre, 3. Auflage, Berlin 1914, Seiten 396 ff.
  8. de:Stephan Hobe; de:Otto Kimminich: Einführung in das Völkerrecht. UTB, 2004, ISBN 3825204693, Seite 69.
  9. Stephan Hobe; Otto Kimminich: Einführung in das Völkerrecht. UTB, 2004, ISBN 3825204693, Seite 68.
  10. 10,0 10,1 Stephan Hobe; Otto Kimminich: Einführung in das Völkerrecht. UTB, 2004, ISBN 3825204693, Seite 70.
  11. Stephan Hobe; Otto Kimminich: Einführung in das Völkerrecht. UTB, 2004, ISBN 3825204693, Seite 71.

Wikilinks - Wikis & Websites mit Artikeln zum Thema[Bearbeiten]

(Trage deinen Link zum Artikel ein, wenn du eine Seite zum Thema oder diesen Artikel in dein Wiki exportiert hast)

Social Networks[Bearbeiten]

Netzwerke[Bearbeiten]

Blogs[Bearbeiten]

Twitter[Bearbeiten]

Info Sign.svg Dieser Wikipedia-Artikel wurde, gemäß GFDL, CC-by-sa mit der kompletten History importiert.