Sicherung im Gefecht
Die Sicherung (im Gefecht) gehört zu den allgemeinen Aufgaben im Gefecht, die jede Truppe jederzeit und an jedem Ort von sich aus zu erfüllen hat.
Zweck der Sicherung ist es
- die Truppe vor Überraschungen durch den Feind zu schützen
- durch Beobachten, Erkennen, Melden, Alarmieren
- der Truppe Zeit für Gegenmaßnahmen zu verschaffen durch
- frühzeitiges Beobachten, Abwehren schwachen Feindes, zeitlich begrenztes Halten bei überlegenem Feind
- die feindliche Aufklärung zumindest zu erschweren
Sicherungsmaßnahmen sind
- Allgemeine Maßnahmen wie Auflockerung, Tarnung, Geländeausnutzung und Sperren
- Alarmposten
- Feldposten
- Luftraumspäher/ABC-Warnposten
- Horchposten
- Streifen
- Spähtrupp
Der Kräftebedarf für die Sicherung richtet sich vor allem nach
- dem Grad der Bedrohung
- dem Gelände
- der Sicht
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Literatur[Bearbeiten]
ZDv 3/11 Gefechtsdienst aller Truppen
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