Sicherheitspolitik

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Als Sicherheitspolitik werden alle Maßnahmen eines Staates oder einer Gruppe von Staaten bezeichnet, die zur Abwehr bzw. Vermeidung von Gefahren ergriffen werden, deren Ursprung außerhalb des Hoheitsgebietes des betreffenden Staates oder der Staatengruppe liegt.

Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde in Deutschland der so genannte „erweiterte Sicherheitsbegriff“ geprägt. Es wurde festgestellt, dass die künftigen Bedrohungen nicht ausschließlich militärischer Natur sind; so wurden in diesem Zusammenhang vielfältige Risiken ausgemacht: Internationaler Terrorismus, Proliferation von Massenvernichtungswaffen und deren Trägertechnologien (Raketen oder Marschflugkörper), Destabilisierung von Staaten durch die Ausbreitung von AIDS, sonstige Epidemien/Pandemien, Illegale Migration, Umweltgefahren, Organisierte Kriminalität (vor allem Geldwäsche, Drogenkriminalität und Menschenhandel), Ressourcenknappheit (Erdöl, Wasser), ökonomische Disparitäten, die Anfälligkeit der Informationstechnologie etc.

So sind auch folgerichtig im Bundessicherheitsrat nicht nur unter anderem Vertreter des Auswärtigen Amtes, des Verteidigungsministeriums oder des Innenministeriums, sondern auch Angehörige des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung etc. vertreten.

Es ist für einen einzelnen Staat unmöglich, eine derart komplexe Herausforderung zu meistern. Internationale oder zumindest multinationale Kooperation ist erforderlich.

Finden sich mehrere Staaten zusammen, kann dies in zwei Formen geschehen: 1. In einer Institution der kollektiven Verteidigung (z. B. NATO), in der die beteiligten Staaten gemeinsam gegen eine Gefahr von außen vorgehen. 2. In einer Institution der kollektiven Sicherheit (z. B. OSZE), in der die Mitgliedstaaten gemeinsam Konflikte untereinander friedlich zu lösen versuchen.

Oberste fachliche Fortbildungsstätte für Sicherheitspolitik in Deutschland ist die Bundesakademie für Sicherheitspolitik in Berlin.

Ziele der deutschen Sicherheitspolitik[Bearbeiten]

2001[Bearbeiten]

Der frühere Verteidigungsminister Rudolf Scharping formulierte im April 2001 sechs zentrale Ziele deutscher Sicherheitspolitik:

  1. Fortentwicklung der euro-atlantischen Gemeinschaft
  2. Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit
  3. Ausbau der Kooperation und Partnerschaft
  4. Förderung der regionalen Zusammenarbeit
  5. Fortsetzung der Rüstungskontrolle und Abrüstung
  6. Stärkung der Sicherheitsorganisationen

2002[Bearbeiten]

Verteidigungsminister Peter Struck erläuterte am 27. August 2002 an der Führungsakademie der Bundeswehr fünf Punkte eines sicherheitspolitischen Programms bis 2006:

  1. Deutschland wird auch in den nächsten Jahren einen wichtigen Beitrag zur internationalen Friedenssicherung im multinationalen Verbund mit unseren Verbündeten und Partnern leisten. (...)
  2. Wir haben großes Interesse daran, dass die NATO als die zentrale euro-atlantische Sicherheitsorganisation ihren Anpassungsprozess an neuen Anforderungen erfolgreich fortführt. Wir werden hierzu unseren Beitrag politisch und militärisch leisten. (...)
  3. Wir werden die weitere Stärkung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik mit allem Nachdruck vorantreiben. (...) Europa muss handlungsfähiger werden und zu eigenständigen Krisenmanagementoperationen in Abstimmung mit der NATO fähig sein. (...)
  4. Wir alle, die neue politische und militärische Führung wie alle militärischen und zivilen Angehörigen der Bundeswehr, werden die begonnene umfassende Transformation der Streitkräfte und ihrer Verwaltung konsequent fortsetzen. (...)
  5. Wir werden auch weiterhin alles daran setzen, die vorbildliche gesellschaftliche Verankerung der Bundeswehr zu erhalten und weiter zu stärken.

Literatur[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Weblinks[Bearbeiten]

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