Sendeband
Jede Sendeanstalt hat ein sog. Pflichtenheft. In diesem Pflichtenheft sind alle Parameter aufgeführt, die für die technische Abnahme des Programmes, egal ob es dabei um Video oder Film handelt, gefordert werden. Im Falle von Sendebändern (Videobändern), sind angegeben:
- Länge des technischen Vorspanns (Farbbalken mit 1 kHz Pegelton bei minus 9 dB, Black)
- Programmstart bei TimeCode X
- Tonbelegung der Audiospuren
- Tonpegel
- Videopegel
- Bildformat
- Sync-Signal
- Angabe darüber, in welchen Zeilen der ViTC Timecode sein soll
- Layout des Aufklebers für das Band und den Bandcontainer
- Layout der MAZ-Karte
Prinzipiell ist jedes Videoband sendefähig und damit ein Sendeband. Ob das "Sendeband" den Qualitätsansprüchen des jeweiligen Senders entspricht, wird durch die technische Abnahme entschieden. Handelt es sich um älteres Material, das nicht dem heutigen Stand der Technik entspricht, entscheidet die Redaktion, ob das Programm abgenommen und gesendet wird.
Die Bearbeitung von Sendebändern beinhaltet in der Regel:
Die Durchführung der einzelnen Bearbeitungsschritte hängt sehr stark vom Zustand des Ausgangsmaterials ab.
- Hörfunk
Der Gegensatz zum Sendeband ist das „Urband“. Bei aufwendigen Produktionen wie Hörspielen, gab es (zu Zeiten der analogen Sendetechnik) Rundfunkanstalten, die nicht das Original (das Urband), sondern nur eine Kopie (das Sendeband) ausstrahlten.