Schockanruf

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Plakat zur Warnung vor Schockanrufen der Bayrischen Polizei

Ein Schockanruf ist ein Telefonanruf mit dem Ziel, den Angerufenen in Angst zu versetzen. Dabei können verschiedene Straftatbestände verwirklicht werden. Oftmals werden Schockanrufe in betrügerischer oder sexuell nötigender Absicht begangen. Es handelt sich um einen speziellen Fall des Telefonterrors.[1]

Mord per Schockanruf[Bearbeiten]

Ein Busfahrer, der über Jahre hinweg mehrere hundert Schockanrufe getätigt hatte, wobei er Frauen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu zwang, sich in lebensbedrohliche Situationen zu begeben, wurde 1999 verurteilt. Durch die Anrufe brachte er mehrere Opfer in Lebensgefahr, eines der Opfer starb an den Folgen des Anrufs. Er wurde deshalb in einem Präzedenzurteil wegen eines vollendeten und sechsfachen versuchten Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt und es wurde die Einweisung in eine psychiatrische Klinik angeordnet. Der Bundesgerichtshof bestätigte insoweit am 9. August 2000[2] das Urteil vom 15. Dezember 1999. Es handelte sich um den ersten Fall in der Bundesrepublik Deutschland, in dem ein Schockanrufer wegen Mordes verurteilt wurde.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Hochspringen Die Bandbreite der Telefonterroristen, auf e110, abgerufen am 16. März 2009.
  2. Hochspringen BGH, Beschluss vom 9. August 2000, Az. 3 StR 159/00, Volltext.
  3. Hochspringen Der Tod kam per Telefon, Die Welt, 16. Dezember 1999.

Siehe auch[Bearbeiten]

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