Schülergericht Haubinda

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Unter einem Schülergericht versteht man ein Gericht an einer Schule, bei dem alle bei einer Gerichtsverhandlung anwesenden Organe (Verteidiger, Staatsanwalt, Richter) von Schülern bekleidet werden. Ein solches Schülergericht gibt es seit 1998 an der Hermann-Lietz-Schule in Haubinda , womit es das erste und auch älteste Schülergericht in der Bundesrepublik Deutschland ist. Es ist auch das bisher einzige Schülergericht im Freistatt Thüringen.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung des Schülergerichts[Bearbeiten]

Das Schülergericht wurde im Frühsommer des Jahres 1998 auf Initiative von Herrn Stefan Müller ins Leben gerufen. Von Seiten der Schulleitung bekam er dabei von Anfang an die volle Unterstützung für die Verwirklichung seiner Idee. Anfangs waren einige Schüler und insbesondere deren Eltern, skeptisch gegenüber dem Schülergericht. Jedoch konnten diese recht davon überzeugt werden, dass bei einem Schülergericht eine gerechte Urteilsfindung stattfindet. Besonders erwähneneswert ist das große Interesse von Seiten der Schüler, welche die Möglichkeit erhielten sich als Staatsanwalt, Verteidiger, Richter oder Gerichtsdiener in das Schülergericht einzubringen. So waren mehr Schüler an einer Mitarbeit am Schülergericht interessiert, als daran teilnehmen konnten. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

Arbeit des Schülergerichtes[Bearbeiten]

Einzige wesentliche Voraussetzung für die Aufnahme das Schülergericht ist die Teilnahme am Sozialkundeunterricht, welcher ab der achten Klasse unterrichtet wird. Das derzeitig Schülergerichtsgremium setzt sich daus 17 aktiven Mitgliedern zusammen. Während einer Verhandlung sind zwei Richter, zwei Schulanwälte anwesend und ein Verteidiger pro Angeklagten zulässig. Die leitenden Richter einer Verhandlung werden von den selbstständig arbeitenden Mitgliedern des Schülergerichtes im Vorfeld ausgewählt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Richter sowie die Verteidiger in keiner Verbindung zum Angeklagten stehen. Die Verhandlungen finden dann in kompletter Eigenverantwortung der Schüler statt, wobei eine Lehrkraft lediglich als Aufsichtsperson anwesend ist.

Ziele des Schülergerichtes[Bearbeiten]

Mit der Verurteilung durch andere Schüler soll erreicht werden, dass der Angeklagte, auch durch eine erzieherische Maßnahme oder eine persönliche Wiedergutmachung, zur Einsicht hinsichtlich der Tat zu führen. Richtlinie ist dabei der schuleigenen Strafenkatalog der Hermann-Lietz-Schule Haubinda.

Quellen[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]