Süddeutscher Gläubigerschutzverband

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Der Süddeutsche Gläubigerschutzverband ist ein aus dem 1880 gegründeten Süddeutschen Gläubigerschutzverband e.V. hervorgegangenes Inkassounternehmen mit Sitz in Stuttgart. Zum Geschäftsbereich zählen Inkassodienstleistungen, Bonitätsprüfungen und Ermittlungen, Beratung und Factoring.

Süddeutscher Gläubigerschutzverband
Rechtsform e.V.
Gründung 1880
Sitz Stuttgart
Branche Wirtschaftsauskunftei, Inkasso, Forderungsmanagement
Produkte Firmenauskünfte, Personenauskünfte, Forderungsmanagement, Inkasso, Kreditmanagement, Risikomanagement, Softwarelösungen, Systemlösungen, AuslandsinformationenVorlage:Infobox Unternehmen/Wartung/Produkte
Website www.sgv-stuttgart.de

Inhaltsverzeichnis

Geschichte[Bearbeiten]

 
Unternehmenssitz in Stuttgart-Bad Cannstatt

Die Geschichte deutscher Inkassounternehmen beginnt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, als im Umfeld eines starken industriellen Aufschwungs der Wirtschaft häufig wichtige Entscheidungskriterien fehlten, um Geschäftsbeziehungen sicher und stabil aufzubauen. Vor allem mangelte es an verwertbaren Informationen über die Solvenz von Geschäftspartnern.

Die Initiative zur Schließung dieser Lücke ging zunächst von einzelnen Kaufleuten aus, so gründete am 01.04.1860 in Stettin der Makler S.Salomon eine Wirtschaftsauskunftei für Stettin und Pommern. Diese Auskunfteien, die im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verstärkt entstanden, sind die Vorläufer heutiger Inkassounternehmen. Auch der Vorläufer des Süddeutschen Gläubigerschutzverbandes, der Cannstätter Schutzverein, gründete sich am 01.05.1880. Bekannte Unternehmen wie Schimmelpfeng (1872), Creditreform (1879) und Bürgel (1885) haben ebenfalls ihren Ursprung in dieser Zeit. Neben der Form des Maklerbüros entstanden wie im Fall des Cannstätter Schutzvereins, später Süddeutscher Gläubigerschutzverband e.V., Vereine als Interessenvertretungen von Kaufleuten aus Industrie, Handwerk, Gewerbe, Handel, Freien Berufen, Institutionen, Körperschaften, Banken, Versicherungen und Verbänden.

Diese Vereinsgründungen als wirtschaftliche Interessengemeinschaften haben ins 18. Jahrhundert zurückreichende Parallelen im Versicherungswesen, wo die Rechtsform des Vereins als VVaG bis heute existiert, während das Geschäftsfeld des Inkassobetriebes im Jahr 1956 aufgrund von Gesetzesänderungen die Gründung von privatwirtschaftlichen Unternehmen nötig machte. Seither existiert die Süddeutscher Gläubigerschutzverband GmbH.

Nach dem Ende des 1870er/71er deutsch-französischen Krieges wuchs die deutsche Wirtschaft sehr stark, damit der Kreditbedarf der Unternehmen und das Bedürfnis, die Kredite durch Informationen abzusichern. In starken Wachstumsphasen tritt stets auch wirtschaftliche Überhitzung auf, die zu Insolvenzen und Totalausfällen von Kreditengagements führt. Solchen Tendenzen ist seitens der Kreditgeber durch rechtzeitige Auskunftsbeschaffung über Kreditnehmer und dem Bestehen auf pünktlicher Begleichung von Kreditraten zu begegnen, also dem, was das heutige Wirtschaftsleben als Forderungsmanagement bezeichnet. Ende des 19. Jahrhunderts begannen daher erste Unternehmen und Vereine, sich auf überfällige Forderungen zu spezialisieren, was dem Trend jener Jahre entsprach, auf Bedarf zugeschnittene Dienstleistungen anzubieten.

Seit den 1920er Jahren wurden zunehmend titulierte Forderungen durch Inkassobüros eingezogen, im Jahr 1935 wurde die Inkassodienstleistung mit dem Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz unter Erlaubniszwang gestellt. Mit dem Wirtschaftsaufschwung der 1950er Jahre wuchs die Bedeutung der Branche nochmals, die Gründung einer Interessenvertretung als Bundesverband erfolgte 1956. Im gleichen Jahr entstand die Süddeutscher Gläubigerschutzverband GmbH. Ein wesentlicher Einschnitt durch den Gesetzgeber erfolgte 1980 mit der Abschaffung der gerichtlichen Vertretungsbefugnis für die inkassodienstleister, die seither außergerichtlich beauftragt, aber im Gegenzug auch von anwaltlichen Gebührenrecht freigestellt wurden. Seit dem 01.07.2008 wurde die gerichtliche Vertretungsbefugnis in der ZPO wieder erweitert.

Die Änderung der Rahmenbedingungen führten bei sämtlichen Inkassodienstleistern, so auch der SGV GmbH, zur Anpassung der Dienstleistungen in Richtung des modernen Forderungsmanagements und der Hinzunahme von Factoring. Insbesondere Letzteres ist ein deutliches Kennzeichen für den Bewusstseinswandel der Branche.

Wirtschaftliches Umfeld der SGV[Bearbeiten]

Inkassounternehmen, die durch unseriöse Praktiken einiger schwarzer Schafe stets um Reputation kämpfen, sind in Wahrheit für jede Wirtschaft unerlässlich. Es wird natürlich stets hinterfragt, mit welcher Konsequenz Schulden eingefordert werden sollen, der Gesetzgeber hat jedoch hierzu klare Vorgaben erlassen. Sowohl eine Unternehmens- als auch eine private Insolvenz sind per se definiert, im Zuge der entsprechenden Verfahren wird stets der Ausgleich mit den Gläubigern angestrebt. Ein seriöses Inkassounternehmen strebt diesen Ausgleich im Vorfeld der Insolvenz an, was gewöhnlich auch dem Schuldner dient, da eine endgültige Insolvenz mit erheblichen Konsequenzen behaftet ist. Innerhalb der Gesamtwirtschaft werden durch die Tätigkeit von Inkassounternehmen jährlich rund 4 Milliarden Euro dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt, die Unternehmen vor Zahlungsausfällen, damit auch von Insolvenzen schützen und Arbeitsplätze sichern.

Geschäftsfelder der SGV[Bearbeiten]

Forderungsmanagement[Bearbeiten]

Die SGV hat ihren Schwerpunkt in außergerichtlichen Einigungsbemühungen mit dem Schuldner, wobei ein Ausgleich angestrebt wird. In der Regel lassen sich durch Mahnungen und Verhandlungen über verkleinerte Ratenzahlungen, gegebenenfalls auch Abschläge Einigungen zwischen Gläubigern und Schuldnern erzielen, die beide Seiten mehr zufriedenstellen als eine gerichtliche Auseinandersetzung. Vorab erfolgt die Prüfung der Bonität und Solvenz des Schuldners, wobei öffentlich zugängliche Quellen genutzt werden. Forderungen werden erst nach Scheitern dieser Verhandlungen tituliert. Beim Forderungsmanagement unterscheiden sich die Verfahren je nach Übernahme des Kostenrisikos durch SGV oder Gläubiger.

Vermittlung anwaltlichen Beistands, eigene Rechtsvertretung[Bearbeiten]

Gesetzliche Vorschriften erzwingen bisweilen anwaltlichen Beistand, dieser wird durch die SGV vermittelt. Hierbei führt die SGV die Kommunikation und bleibt Ansprechpartner für den Gläubiger. Sie ist darüber hinaus nach §79 Absatz 2 Nr 4 ZPO zur gerichtlichen Vertretung im Mahnverfahren und bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen berechtigt.

Beratung[Bearbeiten]

Diese findet zur Optimierung von Arbeitsabläufen, der unternehmensinternen Mahnorganisation sowie dem Outsourcing statt.

Ermittlungsdienstleistung / Bonitätsprüfung[Bearbeiten]

Die SGV prüft im Vorfeld, aber auch langfristig die Wirtschaftsdaten und Bonität eines Schuldners, ebenso seinen Aufenthaltsort.

Factoring[Bearbeiten]

Die SGV vermittelt Factoring-Dienstleistungen. Dieses Geschäftsfeld ist die logische Fortsetzung der Entwicklung des Forderungsmanagements im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts. Da Inkassodienstleister die Zahlungsverläufe inklusive unerwarteter Entwicklungen und Schwankungen verstehen, beginnen einige von ihnen sich auf das Geschäftsfeld des Factoring zu konzentrieren, bei dem der Unternehmer (=Gläubiger) vom Forderungsmanagement von vornherein komplett entlastet wird. Factoring, wenn es gut organisiert und gerechnet wird, hat in der Konsequenz für den Unternehmer etwa die gleichen wirtschaftlichen Auswirkungen wie der Verzicht auf nicht rückholbare Forderungen oder ein aufwendiges Forderungsmanagement. Es stellt daher in bestimmten Branchen, abhängig von den Produkten/Dienstleistungen, der Ratenzahlungsgestaltung/Kreditierung und dem rechtlichen Umfeld eine günstige Alternative dar.

Kritik[Bearbeiten]

Kritiker bemängeln, die SGV GmbH, trete auf ihrer Homepage in einigen Teilen zu werblich auf und grenze sich gleichzeitig von unseriösen Praktiken der Branche zu wenig ab.

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