Rundfunkstaatsvertrag
Der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist ein deutscher Staatsvertrag zwischen den 16 Bundesländern, der ein einheitliches System für die Rundfunkanstalten schafft.
Inhalte[Bearbeiten]
Inhalte sind unter anderem:
- das duale Rundfunksystem (Koexistenz von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk)
- Auftragsdefinition für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk
- die Dauer und Form der Rundfunkwerbung
- das Recht auf Kurzberichterstattung
- die Überwachung der Medienkonzentration
- die Einführung und Nutzung von analogen und digitalen Übertragungsverfahren (zum Beispiel von DAB, DVB-T und weiteren Verfahren, des digitalen Rundfunks)
- Vorschriften zu inhaltlich geprägten Telemedien (in Ablösung des Staatsvertrags über Mediendienste)
- Einteilung der Sender in die mit Vollprogramm und die mit Spartenprogramm
Weblinks[Bearbeiten]

Normdaten (Werk): GND: 4193839-2