Risikoüberwachung und –steuerung (Bankbetriebslehre)

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Das Risiko im Bankgeschäft (Bankenrisiko, Risiko der Bank) steht im ständigen Konflikt mit der Rentabilität. Banken sind durch die staatliche Aufsicht, die Verbände und auch das interne Inspektorat gezwungen sind, viele Risiken im Auge zu behalten und geeignete präventive und kuratorische (reaktive) Massnahmen (regulatorische Massnahmen) zu ergreifen. (Dieser Artikel ist vorwiegend auf den schwiezerischen Finanzmarkt ausgelegt)

Unterteilung der Bankrisiken in Kredit- und Marktrisiken[Bearbeiten]

Kreditrisiken sind insbesondere das Bonitätsrisiko und das Länderrisiko (Transferrisiko und politisches Risiko).

Marktrisiken sind insbesondere das Währungsrisiko (Kursänderungsrisiko), Aktienkursrisiko (Anteilseignerrisiko, Preisrisiko) und das Zinsrisiko (Variables Zinsänderungsrisiko, Festzinsrisiko, Abschreibungsrisiko, Swapsatzrisiko).

Operationelle Risiken[Bearbeiten]

Ein weiterer grosser Teil des Risikos im Bankgeschäft bildet das Operationelle Risiko. Besonders Reputationsrisiken können bei Banken gravierende Finanzierungs- und Liquiditätsengpässe bewirken.

Risikosteuerung[Bearbeiten]

Da die Risiken in unterschiedlichen Märkten sehr stark variieren und auch von der Grösse, Rechtsform und interne Organisation abhängen, kann durch die Konstituierung der Bank Ausmass und Art der Risikoexposition gesteuert werden. So bilden die Risiken auch eine grosse Rolle in der Acquirierung von Märkten in der Expansion.

Risikoüberwachung[Bearbeiten]

Die Risikoüberwachung im Bankwesen wird überwiegend von der jeweiligen nationalen Finanzmarktaufsicht wahrgenommen. Die Banken sind auch verpflichtet interne Inspektorate und Complianceabteilungen zu Führen, da sie sonst schnell Klumpenrisiken, Geldwäscherei aussetzen, was neben einem rechtlichen Risiko auch ein Reputationsrisiko darstellt.

Präventive Massnahmen[Bearbeiten]

Banken unterliegen aufgrund ihrer spezifischen Risikoexponierung speziellen Vorschriften aufgrund staatlicher Regulierung oder Standesregeln (z.B. VSB in der Schweiz).

Insbesondere sind dies Eigenmittelvorschriften. Im weiteren unterstehen Banken aber auch eigenen Risikoverteilungsvorschriften (vgl. Klumpenrisiko) und Liquiditätsvorschriften. Schliesslich sind auch personelle Anforderungen an das Management, organisatorische Vorschriften, Offenlegungsvorschriften und Verhaltenspflichten zu nennen.

Zur Risikominimierung teilen sich Banken auch nach geographischen oder thematischen Märkten in Niederlassungen und Tochtergesellschaften auf, die jeweils beschränkt Haften und so bei Risikoeintritt nicht eine ganze Bankholding unterzugehen droht. Da dadurch die Gläubiger, die bei der Bank in der Regel Anleger sind, geschädigt werden, und die langjährige Profiteuse der Gewinne, die Holding unbeschadet davon kommt (ausser, dass sie ihr Aktienkapital verliert) herrscht in diesem Punkt auch Kritik am Prinzip, dass man Gewinne privatisiere und Verluste sozialisiere (vgl. Let's Make Money). Eine Bank, die zur Tragung der Schulden aus einem Risikoeintritt eingesetzt wird, wird als Bad Bank bezeichnet.

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