Polizeigewalt
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Polizeigewalt im weiten Sinne umschreibt alle Gewalt, die von der Polizei bzw. von Polizisten ausgeübt wird, im Sinne von "polizeilicher Gewalt als Machtbefugnis"[1]. Eine weitere Bedeutung ist die in einem konkreten Fall ausgeübte Gewalt,[1] also auch rechtlich zulässige Gewalt im Zusammenhang mit dem Unmittelbaren Zwang und Notwehr. In den Medien wird unter dem Begriff häufig die als unverhältnismäßig, unrechtmäßig, willkürliche (Polizeiwillkür[2]) oder menschenrechtswidrig angesehene Gewalt thematisieren. Nach Auffassung von Amnesty International ist "Polizeigewalt [...] dann menschenrechtswidrig, wenn es sich um eine Misshandlung, Folter oder exzessive Gewalt handelt."[3] Exzessive Gewalt wiederum ist nach Definiton von Amnesty International "[...] Gewalt, die nicht im Verhältnis zu dem eigentlich rechtmäßigen Ziel steht, das die Polizei erreichen will."[3]
Inhaltsverzeichnis
[Verbergen]Rechtliche Aspekte[Bearbeiten]
Staatsrechtlich gehört die Polizei zur Exekutive und übt nach Artikel 20 des Grundgesetzes Abs. 2 einen Teil der Staatsgewalt aus. Dabei ist sie nach Art. 20 Abs. 3 "an Gesetz und Recht gebunden."
Polizei(aufgaben)gesetze bilden einen Handlungsrahmen für polizeiliche Gewalt.[4] Ein wichtiger Grundsatz ist das Verhältnismäßigkeitsprinzip, das den Legitimen Zweck der Maßnahme, die Geeignetheit der Maßnahme zur Erfüllung des Zwecks, die Erforderlichkeit dieser (und keiner milderen) Maßnahme und die Angemessenheit der Maßnahme umfasst.
Fälle[Bearbeiten]
Pro Jahr wird die Zahl der Anzeigen gegen Polizisten mit rund 2000 beziffert.[5] Beispiele dafür sind folgende Fälle von Polizeigewalt im weiteren Sinne (d.h. grundsätzlich ohne Einteilung in recht- oder unrechtmäßig), die in den Medien diskutiert wurden.
- In Pfaffenhofen am Inn (zu Schechen) kam es im November 2010 zu einer Auseinandersetzung zwischen Bewohnern eines Hauses und Polizisten. Die Bewohner stellten Strafanzeige gegen die Polizisten. Die beteiligten Bewohner wurden wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte angeklagt. Die Strafanzeige gegen die Polizisten wurde zurückgenommen, der Prozess gegen die Bewohner eingestellt.[6][7][8][9]
- Beim Rosenheimer Herbstfest 2011 wurde ein "erheblich angetrunken[er]" Jugendlicher festgenommen, mit den Händen auf dem Rücken gefesselt und auf die Polizeiwache am Festgelände gebracht. Nachdem der Jugendiche dem Polizeichef mit einer Anzeige gedroht hatte, verpasste dieser dem Jugendlichen zwei Ohrfeigen und Stöße mit dem Knie in das Gesäß. Nach Schilderung des Polizeichefs versetzte er dem Jungendlichen einen Stoß in den Rücken, sodass dieser sich auf die vor ihm stehende Bank setze; dabei sei er mit dem Gesicht gegen die Wand hinter der Bank geprallt. Nach der Schilderung des Jugendlichen saß er bereits auf der Bank, wurde an den Schulter hochgerissen "[...] umgedreht und mindestens dreimal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen [...]."[10]. Die anwesenden Polizisten bestätigten die Schilderung des Polizeichefs, die Mutter und deren Freundin die Schilderung des Jugendlichen. Ein Gutachter bestätigte, dass die Verletzungen des Jugendlichen (u.A. ein abgebrochener Schneidezahn) durch mindestens zwei Gewalteinwirkungen herrührten. Das Gutachten "[...] lasse sich, so die Sachverständigen, durchaus mit den Aussagen des Jugendlichen in Einklang bringen."[11] Desweitern "[lasse] ihre Gutachten [...] den Schluss zu, dass der Polizeibeamte zumindest nicht die volle Wahrheit gesagt hat."[11] Der Richter sagte dazu: "Die Kammer lässt es dahingestellt, wer sich hier, milde ausgedrückt, geirrt hat."[10] Der Chef der Rosenheimer Polizei wurde im November 2012 wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt zu einer Strafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Staatsanwalt hatte eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten gefordert. Die Süddeutsche Zeitung betont "Rudolf M. nahm das Urteil mit steinerner Miene entgegen, innerlich aber dürfte er aufgeatmet haben. Ein Monat mehr, und er wäre automatisch aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden und hätte damit auch seine Pensionsansprüche verloren."[10] Gegen das Urteil legte er Revision ein.[12]
- Am Morgen des 1. Januar 2012 kam es in Wasserburg am Inn zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Mann und Polizisten, die sich jeweils gegenseitig Körperverletzungen vorwarfen.[13][14]
- Am 20 Januar sei nach Angaben von Reinhold Bergmann (Leiter der Pressestelle der Polizei München), wie die Süddeutschen Zeitung wiedergibt, eine 23-Jährige zum Beruhigen in eine Zelle der Polizei München gebracht worden. Sie habe Beamten beleidigt, bespuckt und "um sich geschlagen",[15] worauf hin sie von einem Polizisten mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sei. Nach Angaben des Polizisten habe sie ihm einen Kopfstoß geben wollen, weshalb er in Notwehr gehandelt habe. Die anderen Polizisten würden diese Darstellung bezeugen.[16] Die Verletzungen durch den Schlag waren eine Nasenbeinfraktur und ein Bruch der Augenhöhle.[17] Der Anwalt der Frau soll Anzeige erstattet haben, ebenso die Polizei "wegen Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung."[18] Im Bayerischen Landtag wurde der Fall und das Thema der Polizei allgemein diskutiert. Wilhelm Schmidbauer (Polizeipräsident von München) und Joachim Herrmann (Bayrischer Innenminister) wurden für ihre Äußerungen zum Fall kritisiert.[19]
Probleme[Bearbeiten]
Möglicherweise interne Führungsprobleme[Bearbeiten]
Joachim Kersten meint: "'es fehlt der Leitung of an der nötigen Sensibilität, was die Unterstützung von Beamten angeht, die in besonders schwierige Lagen [...] arbeiten.'" "'In München ist es leider so, dass ein eher ruppiger Stil häufig ist und anscheinend auch nicht der notwendigen Kontrolle von obern unterliegt.'"[5] "Amnesty spricht von einem rauen Klima in Bayern [...]"[5] Als positives Beispiel wird die Reform der Berliner Polizei unter Dieter Glietsch: "[Er] schaffte unübersichtliche Führungsstrukturen ab und richtete ein Beschwerdemanagement ein. Dort konnten Polizisten Übergriffe von Kollegen melden [...]"[5] Die Süddeutsche Zeitung schreibt weiter: "Wichtiger aber war es, meint [Ehrhart] Kötting, junge Polizisten zu ermutigen, offen mit eigenen Fehlern umzugehen." "[...] allerdings bleiben Beamten, die einen fatalen Korpsgeist beklagen, lieber anonym. Da berichten sie, wie schwer es ist, ruppige Kollegen zu mäßigen oder zu melden."[5]
Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten[Bearbeiten]
Durch das Fehlen einer Kennzeichnungspflicht für Polizisten musste ein Fall, in dem die Staatsanwaltschaft von "'[...] Tätlichkeiten [gegen Fans] seitens der eingesetzten Polizeibeamten'" ausgeht, eingestellt werden, weil die Polizisten "'nicht zu individualisieren'" waren.[20] In einem anderen Fall stelle die Staatsanwaltschaft fest, "[...] dass es bei dem Einsatz zu unverhältnismäßiger Gewalt gekommen war [...]"[21] bei dem die Polizisten maskiert waren. Dadurch (in Kombination der fehlenden Kennzeichnung) konnten die mutmaßlichen Täter nicht identifiziert werden.[21] Amnesty International erkennt in Deutschland ein, über diese Fäll hinausgehendes, Problem[22] und erhofft sich eine bessere Aufklärungsquote.[2] Die Süddeutsche Zeitung kommt zu dem Schluss, "Eine Kennzeichnungspflicht würde das Vertrauen in die Polizei vergrößern: Beamte und Bürger wären damit gleichgestellt, Straftaten auf beiden Seiten könnten gleichermaßen geahndet werden."[23] Die SPD-Bundestagsfraktion vertritt die Position "Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Bundespolizistinnen und -polizisten ist Ausdruck einer modernen und bürgernahen Polizei und ist zudem geeignet, die Aufklärung von Straftaten in den Reihen der Polizei (zumindest) zu erleichtern."[24] Dieter Glietsch führte in seiner Zeit als Polizeipräsident in Berlin die Kennzeichnungspflicht ein. Vor dem Landtag von Brandenburg erklärte er dazu, dass Klaus Rogall in einer Studie zu dem Ergebnis komme, "[...] dass eine individuelle Kennzeichnung der eingesetzten Polizeibeamten die Aufklärung der angezeigten Tat in 12 [von 131] Fällen erleichtert hätte."[25] In einer Großen Anfrage an die Bundesregierung stellen Volker Beck, Kai Gehring, Ingrid Hönlinger, "[weitere Abgeordnete] und [die] Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN"[26] folgende Vorbemerkung voran: "Alle Polizistinnen und Polizisten im Amt sollten durch eine sichtbare Kennzeichnung identifizierbar sein. Dies dient der Möglichkeit der Ermittlung bei rechtswidrigen Übergriffen von Polizeibeamten auf Bürgerinnen und Bürger und wirkt zugleich vertrauensbildend."[26]
Fehlen einer unabhängigen Ermittlungsstelle[Bearbeiten]
Aus Sicht des Magazins Panorama ist "häufiger Grund" für die "sehr niedrige" "Aufklärungsquote bei Polizeiübergriffen": "Interne Ermittlungsstellen sind für die Untersuchung der Vorfälle zuständig - Polizisten ermitteln gegen ihre eigenen Kollegen." [27] Tobias Singelnstein, Juniorprofessor für Strafrecht und Strafverfahrensrecht, meint "dass die institionalle Nähe -Polizei ermittelt gegen Polizei- ein Problem darstellt; weil auch dann ist es so, dass gegen Kollegen ermittelt wird, und dass man eben mit Beschuldigten zu tun hat für die man eher Verständnis aufbringt."[27] Als Lösung sieht Panorama: "Statt interner Ermittler müssten unabhängige Stellen eingeschaltet werden."[27]
Auch Amnesty International (AI) sieht ein Problem darin, dass "die Polizei [...] gegen sich selbst ermitteln" soll.[28] Des Weiteren kritisiert AI die Nähe zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Aufklärung von Polizeigewalt.[28]
Auf die Frage, "Sonderabteilungen für Polizeigewalt bei der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten" etwas daran ändern würde antwortet Tobias Singlnstein: "Unabhängige Kontrollinstanzen wären besser."[5] Bezogen auf die Interessen von Polizisten gegenüber ihren Kollegen ist der ehemalige Innensenator von Berlin Ehrhart Körting der Meinung: "Letzlich besteht immer das Problem, dass Beamten in der Kollegenschaft in einer schwierigen Situation sind, wenn sie einen Fall beobachtet haben, wo eine Sache aus dem Ruder gelaufen ist. Deshalb wäre es wohl klug, eine Ansprechstelle außerhalb einzurichten."[5]
Ein einem Beitrag des Magazins quer wird gefordert: "Damit der Ruf der Polizei nicht weiter leidet, sollten Prügelvorwürfe unparteiisch aufgeklärt werden."[15] Ebenso im selben Beitrag Joachim Kersten: "Wir brauchen eine Kontrolle von außen, weil sich jetzt zeigt -in mehreren Fällen- dass die Staatsanwalt alleine nicht ausreicht. Dieses Argument wir haben ja einen Rechtsstaat und die Staatsanwaltschaft kontrolliert die Polizeiüberzeugt mich als Wissenschaftler nicht mehr. Dazu ist zuviel passiert."[15] Michael Siefener vom Bayrischen Innenministerium erwidert "Es wird nichts unter den Teppich gekehrt. Jeder Vorwurf und jede Beschwerde gegen die Bayrische Polizei wird sorgfältig geprüft; zum Einen durch die zentralen Ermittlungsstellen, zum Anderen durch die Staatsanwaltschaft."[15]
In der Sitzung vom 21. Februar 2013 forderten die Fraktionen von SPD Bayern, Bündnis 90/Die Grünen Bayern und FDP Bayern "[...] eine vollständig unabhängige Behörde für Interne Ermittlungen."[19]
Falsch verstandener Korpsgeist[Bearbeiten]
Zum dem Vorwurf, Polizisten würden unbedingt ihre Kollegen schützen, sagt Joachim Kersten: "Es gibt in der [Polizei-] Führung oft eine reflexhafte Inschutznahme. Man stellt sich vor die Beamten und sagt, an den Vorwürfen sei nichts dran, ohne überhaupt etwas zu wissen." "Eigene Fehler zu vertuschen, prügelnde Kollegen zu decken und der Öffentlichkeit jede Auskunft darüber zu verweigern, das duldete schon Berlins Polizeipräsident Dieter Glietsch nicht mehr."[5] [21]
Monika Lüke meint im Spiegel "'Der Korpsgeist, das missverstandene Wir-Gefühl führt dazu, dass sich die Polizisten gegenseitig decken.'"[21] Ob das zu unvollständigen oder unwahren Aussagen gegenüber internen Ermittlern, Staatsanwaltschaften oder vor Gericht führt, ist nicht bekannt.
Als positives Gegenbeispiel wird im law blog ein Fall genannt, bei dem Polizisten der Berliner Polizei einen Kollegen angezeigt haben, der "[...] grundlos auf eine Frau eingetreten haben [soll]."[29]
Verhalten von Polizisten vor Gericht[Bearbeiten]
Auf einer Seite der Gewerkschaft der Polizei schreibt Staatsanwalt Heiko Artkämper zum Thema polizeilicher Zeugenaussagen vor Gericht: "Das Verhalten eines Polizeibeamten als Zeuge vor Gericht nimmt in der Aus- und Fortbildung einen eher geringen Stellenwert ein. Darum sind sich viele Beamte der Bedeutung ihrer Zeugenaussage nicht bewusst."[30]
Polizisten wird tendenziell mehr geglaubt[Bearbeiten]
In verschiedenen Beiträgen der Medien wird erwähnt, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft den Aussagen der Polizisten mehr geglaubt wird als denen der Zivilisten.[31] Das Magazins Panorama stellt fest: "Staatsanwälte zeigen [...] überraschend oft Milde, wenn Polizisten angezeigt werden."[27]
Das Magazin Hier ab vier schreibt in einer allgemeinen Betrachtung, die nicht vom Fall ausgeht, dass sich Zivilisten und Polizisten vor Gericht gegenüberstehen: "Die genannten Gesichtspunkte können im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Beweiswürdigung dafür ausschlaggebend sein, dass dieses der Aussage des Polizisten eher Glauben schenkt als den widerstreitenden Angaben des 'gewöhnlichen' Zeugen."[32] Die genannten Punkte sind, dass der Polizist "[...] in der Regel kein persönliches oder wirtschaftliches Interesse am Ausgang des Rechtsstreits oder Strafverfahrens hat",[32] Berufszeuge ist und die Zivilisten "unvorbereitet Zeugen"[32] würden. Die Zeit schrieb 1969 bezogen auf die Aussage von Notar Gerhard Borck: "Im allgemeinen werde die Glaubwürdigkeit des Polizisten von den Gerichten heute höher eingeschätzt als die des nicht uniformierten Staatsbürgers."[33]
Tobias Singelnstein äußert sich zu dem Sachverhalt folgendermaßen "[Gerichte] sind daran gewöhnt, Polizisten zu glauben, sie als neutrale Beobachter anzusehen. Diese Perspektive zu verlassen, ist offenbar nicht ganz einfach. [...] auf der anderen Seite [hat man] einen Polizisten, der in der Glaubwürdigkeitshierarchie allgemein sehr weit oben steht, vielleicht auch noch einen Kollegen als Zeugen. Ein Polizist ist eben kein normaler Angeklagter."[5]
In einem Gerichtsfall, inhaltlich ohne Zusammenhang zu Polizeigewalt, der aber einen Aspekt des Verhältnisses der Justiz zu Polizisten beschreibt, sagte der Richter zu einem Polizisten, der vor Gericht die Unwahrheit sagte: "'Es ist traurig, dass Sie als Polizist die Unwahrheit gesagt haben' [...] Die Justiz sei auf glaubhafte Aussagen von Polizeibeamten angewiesen."[34]
Mögliche Folgen[Bearbeiten]
Das Magazin quer ist der Auffassung, die Polizei sei dabei, ihr gutes Image in der Bevölkerung zu verspielen.[15] Die Wichtigkeit des Images unterstreicht Joachim Kersten im selben Beitrag: "Die Polizei ist die Visitenkarte der Zivilgesellschaft. Sie ist das Instrument des Rechtsstaats, aber sie ist auch eine Visitenkarte."[15] Susanna Tausendfreund sieht "[...] in der Bevölkerung [ein] erschütterte[s] Vertrauen in die Polizei [...]"[19] Richter Erich Fuchs sagte in dem Fall des Rosenheimer Polizeichefs, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt verurteilt wurde: "Durch solche Handlungen werde 'das Ansehen der Polizei geschädigt und das Vertrauen der Bevölkerung beeinträchtigt.'"[10]
Auch heißt es, "[d]as Vertrauen der Bevölkerung in die Ordnungshüter – und nun auch noch in die Justiz – ist empfindlich gestört."[35]
Auf persönlicher Ebene führte der Fall des von Polizisten erschossenen Tennessee Eisenberg zu einem nachhaltig gestörtem Vertrauen der Familie in den Rechtsstaat.[5] [21]
Heribert Prantl kommentiert: "Eine rechtsstaatliche Polizei lebt vom Vertrauen der Bevölkerung. Die fehlende Fehlerkultur in der Polizei nagt an diesem Vertrauen. Wird polizeiliches Fehlverhalten auch noch von Vorgesetzen gedeckt, dann haben diejenigen Beamten, die Fehler aufdecken wollen, einen schlechten Stand. Das setzt einen gefährlichen Prozess in Gang, der die notwendige Grundgewissheit der Bürger, bei der Polizei gut aufgehoben zu sein, zerstört."[36]
Speziell in Rosenheim wird die mangelde Kommunikation der Staatsanwaltschaft zu Vermutungen, vier Polizisten seien häufiger in Fälle von Polizeigewalt involviert, kritisiert. "[Denn] so geraten nicht nur die vier möglichen Rambos, sondern alle Rosenheimer Polizisten in den Verdacht, gelegentlich über die Stränge zu schlagen."[37]
Links[Bearbeiten]
- zeitliche Auflistung von Fällen von Polizeigewalt (i.w.S.) der Süddeutschen Zeitung
- Crowdsourcing-Projekt zu Polizeigewalt und demokratischer Kontrolle der Exekutive des Blogs netzpolitik.org
- Crowdsourcing: Polizeigewalt, Transparenz, demokratische Kontrolle Website zum Crowdsourcing von Polizeigewalt
- POLIZEIGEWALT IM BRENNPUNKT allgemeine Seite von Amnesty International zu Polizeigewalt weltweit
- MEHR VERANTWORTUNG BEI DER POLIZEI spezielle Seite von Amnesty International zur Polizeigewalt in Deutschland
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- ↑ Hochspringen nach: 1,0 1,1 Polizeigewalt, die. In: duden.de. Abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 2,0 2,1 Polizisten nicht mehr anonym. n-tv.de, , abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 3,0 3,1 16. Fordert Amnesty Gewaltverzicht bei der Polizei?. In: Amnesty International. Abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Welchen Spielraum die Polizei beim Einsatz hat. sueddeutsche.de, 12. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 5,0 5,1 5,2 5,3 5,4 5,5 5,6 5,7 5,8 5,9 Thema des Tages Polizeigewalt der Süddeutschen Zeitung am 25. Februar 2013, Nr 47 Seite 2
- Hochspringen ↑ Rosenheim-Cops: Umstrittener Polizei-Einsatz bei Familie. quer, 21. September 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Staatsgewalt: Wie brutal ist die Rosenheimer Polizei? quer, 26. Oktober 2011, abgerufen am 3. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Der unendliche Prozess. sueddeutsche.de, 1. April 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Prozess eingestellt, Vorwürfe bleiben. sueddeutsche.de, 15. Mai 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 10,0 10,1 10,2 10,3 Rosenheimer Polizeichef zu Bewährungsstrafe verurteilt. sueddeutsche.de, 28. November 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 11,0 11,1 Gutachten belastet Rosenheimer Ex-Polizeichef. sueddeutsche.de, 20. November 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Ex-Polizeichef akzeptiert Urteil nicht. Bayerischer Rundfunk, 5. Dezember 2012, abgerufen am 3. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Interne Ermittler sollen Prügelvorwürfe klären. sueddeutsche.de, 16. Januar 2013, abgerufen am 3. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Wieder Prügel-Vorwürfe gegen Polizisten. Augsburger Allgemeine, 17. Januar 2013, abgerufen am 3. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 15,0 15,1 15,2 15,3 15,4 15,5 Freund und Schläger? Bayerische Polizei in der Kritik. quer, 13. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ "Der Beamte ist ausgetickt". sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Polizeigewalt bei Einsätzen – Platzwunden, Prellungen, Schüsse. sueddeutsche.de, 6. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Polizist schlägt Frau mit Faust ins Gesicht. sueddeutsche.de, 5. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 19,0 19,1 19,2 Innenminister unterstellt Prügelopfer psychische Probleme. sueddeutsche.de, 21. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Unter Prügelknaben. süddeutsche.de, 7. Mai 2010, abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 21,0 21,1 21,2 21,3 21,4 Polizeigewalt: Das große Schweigen. Spiegel Online, 8. Juli 2010, abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ 1. Erkennbarkeit: Polizisten müssen identifizierbar sein.. In: Amnesty International. Abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Demonstranten? Gefährlich, gefährlich! sueddeutsche.de, 4. April 2012, abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion zur Kennzeichnungspflicht für Angehörige der Bundespolizei. Urheber, 22. Mai 2012, abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Ausschuss für Inneres Protokoll – Teil 1 P-AI 5/13-1. Landtag Brandenburg, 9. März 2011, abgerufen am 24. Februar 2013. Seite 3f.
- ↑ Hochspringen nach: 26,0 26,1 [[Drucksache]] 17/4519. Deutscher Bundestag, 24. Februar 2013, abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 27,0 27,1 27,2 27,3 Prügelnde Polizisten: Gewalt ohne Folgen. Panorama, 7. Juni 2012, abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 28,0 28,1 2. Aufklärung: Menschrechtsverletzungen müssen untersucht werden.. In: Amnesty International. Abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Grundlose Gewalt: Polizisten zeigen Kollegen an. law blog, 12. Juni 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Die Relevanz polizeilicher Zeugenaussagen vor Gericht. Gewerkschaft der Polizei, Juni 2008, abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Rentner will helfen und gerät mit Zivilpolizisten aneinander. tz, 3. Januar 2012, abgerufen am 24. Februar 2013.
- ↑ Hochspringen nach: 32,0 32,1 32,2 Wenn Aussage gegen Aussage steht. Hier ab vier, 24. Februar 2013, abgerufen am 20. September 2012.
- Hochspringen ↑ Strichliste gegen Polizisten. Die Zeit, 24. Januar 1969, abgerufen am 24. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Polizist lügt vor Gericht. Sächsische Zeitung, 30. Juni 2011, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Fraglicher Rechtsfrieden: Rosenheim nach dem Polizeiprozess. quer, 23. Mai 2012, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Mauer des Schweigens. Heribert Prantl für die Süddeutsche Zeitung, 21. Februar 2013, abgerufen am 25. Februar 2013.
- Hochspringen ↑ Staatsgewalt: Wie brutal ist die Rosenheimer Polizei? quer, 26. Oktober 2011, abgerufen am 25. Februar 2013.
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