Pflichtschule (Deutschland)
Pflichtschule (Mz. Pflichtschulen) bezeichnet die Gesamtheit der Schulen, welche die grundlegende Bildung vermitteln, die der Staat garantieren soll.

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Pflichtschule[Bearbeiten]
Pflichtschule ist die Volksschule (Grundschule und Hauptschule), die Förderschule, die Schule für Kranke, sowie die Berufsschule, einschließlich der entsprechenden Förderschule.[1] Durch den Besuch einer Pflichtschule wird die Schulpflicht erfüllt. Der Begriff Pflichtschule ist vom Begriff der Schulpflicht zu unterscheiden.
Schulpflicht[Bearbeiten]
Die Schulpflicht wird abgesehen vom Besuch einer Pflichtschule u. a. auch durch den Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, oder einer Berufsfachschule erfüllt.
Die Schulpflicht dauert 12 Jahre, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht. Die Vollzeitschulpflicht dauert in der Regel bis zum Abschluss des 9. Schulbesuchsjahres, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des 10. Schulbesuchsjahres.
Die Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. Sie kann entweder durch die Teilnahme an einer Berufsausbildung, durch Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule oder durch den Besuch der Sekundarstufe I oder der Sekundarstufe II einer Allgemeinbildenden Schule erfüllt werden. In der Regel endet die Berufsschulpflicht mit dem Ende der Berufsausbildung bzw. mit dem zwölften Schulbesuchsjahr. Vom Besuch der Berufsschule ist unter anderem befreit, wer den mittleren Schulabschluss erreicht hat. Personen, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind, sich aber in Berufsausbildung befinden, sind zum Besuch der Berufsschule berechtigt; die Ausbildenden haben den Besuch der Berufsschule zu gestatten.
Die näheren Details und weitere Alternativen zum Nachkommen der Schulpflicht unterscheiden sich je nach Bundesland. In Bayern beispielsweise enthält das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz weitergehende Regelungen.