Parkplatzschwein
Parkplatzschwein ist ein Schimpfwort für Falschparker.
Diese Bezeichnung, die ein Autofahrer, der eine behinderte Lebensgefährtin dabei hatte, gegenüber einem auf einem Parkplatz für schwerbehinderte Menschen parkenden Geldtransporter-Fahrer gebrauchte, wurde vom Amtsgericht Rostock in einem zivilrechtlichen Verfahren auf Unterlassung nicht als Beleidigung gesehen.[1][2]
Einzelnachweise[Bearbeiten]
- Hochspringen ↑ Die Welt: Wann "Parkplatzschwein" keine Beleidigung ist. Abgerufen am 25. März 2015.
- Hochspringen ↑ Amtsgericht Rostock, Urt. v. 11.07.2012 - 46 C 186/12
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