Parkgroschen
Parkgroschen hießen volkstümlich die 10-Pfennig-Münzen (Groschen), die man benötigte, um an einer Parkuhr die Parkgebühr zu entrichten.
Der Parkgroschen ist juristisch dem Straßenverkehrsrecht zuzurechnen.[1]
Nach Einführung der Parkuhren in Deutschland in den 1950er Jahren betrug die Parkgebühr zunächst 10 oder 20 Pfennige. Es gab im Autozubehör-Handel kleine Vorratsbehälter für 10-Pfennig-Stücke, die man am Armaturenbrett des Autos befestigen konnte, um immer genügend Parkgroschen dabei zu haben.[2]
In Husum wurden in den 1960er für städtische Belange eigene Münzen, sogenannte Hummer Groschen, geprägt, damit städtische Fahrzeuge an den Parkuhren umsonst parken konnten.[3]
Seit den 1990er Jahren wurden die Parkgroschen durch Parkscheine abgelöst, die am Parkautomaten durch Münzen oder EC-Karte bezahlt werden konnten. Seit neuestem ist dies in einigen Städten auch belegloses Handy-Parken ersetzt worden.