Parkgroschen

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Parkgroschen hießen volkstümlich die 10-Pfennig-Münzen (Groschen), die man benötigte, um an einer Parkuhr die Parkgebühr zu entrichten.

Der Parkgroschen ist juristisch dem Straßenverkehrsrecht zuzurechnen.[1]

Nach Einführung der Parkuhren in Deutschland in den 1950er Jahren betrug die Parkgebühr zunächst 10 oder 20 Pfennige. Es gab im Autozubehör-Handel kleine Vorratsbehälter für 10-Pfennig-Stücke, die man am Armaturenbrett des Autos befestigen konnte, um immer genügend Parkgroschen dabei zu haben.[2]

In Husum wurden in den 1960er für städtische Belange eigene Münzen, sogenannte Hummer Groschen, geprägt, damit städtische Fahrzeuge an den Parkuhren umsonst parken konnten.[3]

Seit den 1990er Jahren wurden die Parkgroschen durch Parkscheine abgelöst, die am Parkautomaten durch Münzen oder EC-Karte bezahlt werden konnten. Seit neuestem ist dies in einigen Städten auch belegloses Handy-Parken ersetzt worden.

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]